Gefördert werden die Kosten der Vorbereitung und zügigen Umsetzung notwendiger städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen in einem von der Kommune abgegrenzten städtebaulichen Erneuerungsgebiet (Gesamtmaßnahme) zur Behebung städtebaulicher Missstände. Siehe auch www.stadterneuerung-bw.de
Gefördert werden Kommunen in Baden-Württemberg.
Die Kommunen können Anträge bis zum 2. November 2023 beim jeweils zuständigen Regierungspräsidium stellen. Bitte beachten Sie unbedingt die Hinweise zur Antragsstellung.
Die Zuwendung erfolgt im Wege der Anteilsfinanzierung.
Benötigte Antragsvordrucke können per Email an staedtebaufoerederung@mlw.bwl.de angefordert werden.
Kontakt:
Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
Theodor-Heuss-Straße 4, 70174 Stuttgart