Gefördert werden die Kosten der Vorbereitung und zügigen Umsetzung notwendiger städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen in einem von der Kommune abgegrenzten städtebaulichen Erneuerungsgebiet (Gesamtmaßnahme) zur Behebung städtebaulicher Missstände. Siehe auch www.stadterneuerung-bw.de
Gefördert werden Kommunen in Baden-Württemberg.
Die Zuwendung erfolgt im Wege der Anteilsfinanzierung.
Die Kommunen können Anträge beim jeweils zuständigen Regierungspräsidium stellen. Die Antragsfrist (voraussichtlich Herbst 2024) wird mit der Programmausschreibung 2025 verkündet.