Baukultur

Förderung von Gestaltungsbeiräten

Im Rahmen der Initiative Baukultur fördert das Land kommunale und interkommunale Gestaltungsbeiräte in Baden-Württemberg.

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Zentraler Omnibusbahnhof Pforzheim (ZOB)

Neben der Einrichtung, Verstetigung oder Neuausrichtung bestehender Gestaltungsbeiräte werden auch Maßnahmen zur begleitenden Öffentlichkeitsarbeit unterstützt.

Die Qualität von Bauten, Infrastrukturprojekten, Stadt- und Freiräumen ist ein wichtiger Faktor für Lebensqualität und für die Wettbewerbsfähigkeit von Kommunen. Das Land unterstützt daher Kommunen, kommunale Planungs- oder Verwaltungsverbände, die einen Gestaltungsbeirat als unabhängiges, beratendes Sachverständigengremium erstmalig einsetzen, einen bestehenden Beirat neu ausrichten oder die Arbeit ihres Gestaltungsbeirats durch öffentlichkeitswirksame Maßnahmen begleiten wollen.

Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg lobt die Förderung jährlich neu aus, um weitere Kommunen, kommunale Planungs- oder Verwaltungsverbände bei der Einrichtung eines Gestaltungsbeirats zu unterstützen.

Hintergrund: Gestaltungsbeiräte

Ein Gestaltungsbeirat ist ein unabhängig beratendes Sachverständigengremium mit Mitgliedern unterschiedlicher Disziplinen der Bereiche Bauen und Planen. Die Expertinnen und Experten beraten vor Ort über städtebaulich und bau- oder lokalgeschichtlich bedeutende Bauvorhaben. In der Regel werden sie in einem frühen Stadium, in der sogenannten „Phase 0“, einbezogen. Die Beratungsfelder sind weit gefasst: Sie reichen von privaten oder öffentlichen Bauvorhaben über städtebauliche Maßnahmen bis hin zu Gestaltungssatzungen. Dabei tragen sie dafür Sorge, dass alle Aspekte und Interessen des Planens und Bauens berücksichtigt und im Sinne einer guten Baukultur untereinander abgestimmt werden. Über die Arbeit des Beirats soll die Öffentlichkeit laufend informiert werden. Die verschiedenen Interessen von Öffentlichkeit, Verwaltung, Politik und Bauherrschaft sollen so ausgeglichen und die lokale Baukultur gefördert werden.