Baukultur

Förderung von Gestaltungsbeiräten

Neubau einer Wohnanlage in der Stadt

Die Qualität von Bauten, Infrastrukturprojekten, Stadt- und Freiräumen ist ein wichtiger Faktor für Lebensqualität und für die Wettbewerbsfähigkeit von Kommunen. Das Land will daher Kommunen, kommunale Planungs- oder Verwaltungsverbände unterstützen, die einen Gestaltungsbeirat als unabhängiges, beratendes Sachverständigengremium erstmalig einsetzen oder neu ausrichten wollen.

Aktuell erhalten 16 Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg eine Förderung des Landes. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg lobt die Förderung jährlich neu aus, um weitere Kommunen, kommunale Planungs- oder Verwaltungsverbände bei der Einrichtung oder Neuausrichtung eines Gestaltungsbeirats zu unterstützen. Förderfähig sind auch Maßnahmen zur öffentlichkeitswirksamen Begleitung eines bestehenden Gestaltungsbeirats. Gestaltungsbeiräte sollen dazu beitragen, zukunftsweisende funktionale und ästhetische Gestaltungsantworten auf die planerischen und baulichen Anforderungen der Kommunen zu finden.

Darüber hinaus soll mit der Arbeit der Gestaltungsbeiräte ein lokaler Dialogprozess über Baukultur initiiert werden, der einen Mehrwert für die Kommune, ihre Entscheidungsträger und Bürgerschaft, und damit zusätzliche Entwicklungsimpulse generieren kann. Dazu ist eine transparente und offene Arbeitsweise des Gestaltungsbeirats wichtig.

Die Mitglieder des Gestaltungsbeirats entstammen in der Regel unterschiedlichen planerischen Disziplinen und anderen relevanten Tätigkeitsfeldern. Auch Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen, von lokalen Gruppen oder Verbänden sowie kommunale Bedienstete können als Sachverständige an Sitzungen der Gestaltungsbeiräte teilnehmen. Die Tätigkeit des Gestaltungsbeirats soll Gegenstand einer aktiven Öffentlichkeitsarbeit sein. Der Beirat regelt seine Verfahrensweise selbst und tritt regelmäßig in den offenen Dialog mit der Bürgerschaft.

Förderung von Gestaltungsbeiräten/innen in Kommunen

Interessierte Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg haben die Möglichkeit, beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau bis zum 30. September 2021 einen Antrag auf eine Förderung zu stellen. Weitere Informationen können Sie dem Leitfaden und dem Antragsformular zur Förderung kommunaler Gestaltungsbeiräte bis ins Jahr 2023 entnehmen.

Leitfaden zur Förderung von Gestaltungsbeiräten in Kommunen (PDF)

Antragsformular zur Förderung von Gestaltungsbeiräten in Kommunen (PDF)

Kontakt

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg
Referat Städtebau, Bauplanungsrecht
Andreas Kloster
Schlossplatz 4 (Neues Schloss), 70173 Stuttgart
Telefon: +49 (0)711 123-2914
Fax: +49 (0)711 123-2937
andreas.kloster@wm.bwl.de