Raumkategorien

Räumliche Struktur des Landes

Bevölkerung und Arbeitsplätze sind nicht gleichmäßig im Land verteilt. Das führt zu einer ungleichmäßigen Raumbeanspruchung durch Siedlung und Infrastruktur.

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Lufbildaufnahme auf die Stadt Künzelsau

Die Landesplanung trägt der unterschiedlichen Siedlungsverdichtung und Raumnutzung in den einzelnen Landesteilen durch die Ausweisung von Raumkategorien und Zentralen Orten im Landesentwicklungsplan Rechnung.

Raumkategorien 

Die Raumkategorien werden als Gebiete bestimmt, die eine ähnliche Situation in der Siedlungsstruktur aufweisen. Für sie gelten spezifische Zielsetzungen zur räumlichen Ordnung und Entwicklung.

Der Landesentwicklungsplan weist folgende Raumkategorien aus:  

  1. Verdichtungsräume
  2. Randzonen um die Verdichtungsräume
  3. Ländlicher Raum mit den Teilkategorien Verdichtungsbereiche im Ländlichen Raum und Ländlicher Raum im engeren Sinne.

Zentrale Orte

Zentrale Orte sind ein wichtiges raumplanerisches Instrument. Ihre Festlegung trägt bei zur Gliederung der Siedlungsstruktur, zur Lenkung der Siedlungsentwicklung und zur flächendeckenden Sicherung gleichwertiger Versorgungsmöglichkeiten in einem zumutbaren Entfernungsbereich.

Aufgaben zentraler Orte

Zentrale Orte bieten Infrastruktureinrichtungen, Güter und Dienstleistungen an, die nicht nur den Bedarf der eigenen Bevölkerung, sondern auch den der Bevölkerung ihres Umlandes abdecken. Die über die örtliche Versorgung hinausgehenden zentralörtlichen Einrichtungen sollen in verschiedenen Stufen zentraler Orte konzentriert werden.

Kategorien zentraler Orte

Es gibt vier Funktionsstufen zentraler Orte:

  1. Oberzentren (z.B. Stuttgart und Karlsruhe)
  2. Mittelzentren (z.B. Baden-Baden und Aalen)
  3. Unterzentren (sollen im Ländlichen Raum regelmäßig mindestens 10.000 Einwohner und Einwohnerinnen haben)
  4. Kleinzentren (sollen im Ländlichen Raum regelmäßig mehr als 8.000 Einwohner und Einwohnerinnen haben)

Sie unterscheiden sich durch ihre quantitativ und qualitativ unterschiedlichen Versorgungsangebote und die unterschiedlichen Reichweiten der Versorgungsbeziehungen. Die Ober- und Mittelzentren werden als höhere, übergeordnete Zentren im Landesentwicklungsplan (LEP)  festgelegt, während die Unter- und Kleinzentren als Zentralorte der Grundversorgung in den Regionalplänen bestimmt werden. Den Mittelzentren sind im Landesentwicklungsplan sogenannte Mittelbereiche zugeordnet, die die Versorgungs- und Verflechtungsbeziehungen der Mittelzentren mit ihrem Umland kennzeichnen.