Gut und bezahlbar wohnen in Baden-Württemberg

Bezahlbares und bedarfsgerechtes Wohnen ist ein wichtiges Ziel der Landesregierung. Mit unserem Wohnraumförderprogramm unterstützen wir den sozialen Wohnungsbau im Land. Wohngeld und Wohnberechtigungsschein helfen, wenn das Einkommen für eine angemessene Wohnung nicht ausreicht.

Altbauwohnblock in der Stadt Karlsruhe
Wohnblöcke im Rohbau
Wohnraumförderung

Bedarfsorientierte Förderangebote

Das Wohnraumförderprogramm des Landes hilft einkommensschwächeren Haushalten dabei, angemessenen Wohnraum zu mieten oder Wohneigentum zur eigenen Nutzung zu bilden.

Moderne Wohnblöcke im Wohngebiet mit Grünanlage
Wohnberechtigungsschein

Gebundene Wohnungen

In Baden-Württemberg gibt es rund 54.000 Mietwohnungen, die auf Grund von Förderleistungen in der sozialen Wohnraumförderung Belegungs- und Mietbindungen unterliegen. Ihr Bezug erfordert einen Wohnberechtigungsschein.

Antrag auf Wohngeld mit Kugelschreiber und Münzgeld
Wohngeld

Familiengerechtes Wohnen

Wohngeld ist ein von Bund und Land getragener Zuschuss zu den Aufwendungen für Wohnraum. Es soll all jenen Mitbürgerinnen und Mitbürgern helfen, deren Einkommen nicht ausreicht, um die Kosten einer angemessenen Wohnung zu tragen.

Stadtansicht mit Königstraße in Stuttgart von oben
Zweckentfremdungsverbot

Zweckentfremdung begrenzen, Wohnraum erhalten

Das Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum dient der Bekämpfung von örtlichem Wohnraummangel. Es gibt den Gemeinden die Möglichkeit, durch eine Satzung ein Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum festzulegen.

Wohnhausreihe im Altbau der Stadt Pforzheim
Umwandlungsverordnung

Von Miet- zur Eigentumswohnung nur mit Genehmigung

In Baden-Württemberg gilt für Grundstücke in Gebieten einer Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung ein Genehmigungsvorbehalt.

Mietpreisschilder auf einem Stadtbild
Mietpreisbremse

Mietpreisbremse gemäß Landesverordnung

Die aktuelle Verordnung der Landesregierung zur Bestimmung der Gebiete mit Begrenzung der zulässigen Miethöhe bei Mietbeginn (Mietpreisbremse) ist gültig bis 30. Juni 2025. Grundlage ist die bundesrechtliche Verordnungs­ermächtigung in § 556d des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Blick auf Karlshöhe, Stuttgart
Kappungsgrenzenverordnung

Bekämpfung von örtlichem Wohnraummangel

Die Kappungsgrenze betrifft die zulässige Mieterhöhung während eines laufenden Mietverhältnisses, während die Mietpreisbremse die zulässige Miete bei Abschluss eines neuen Mietvertrags regelt.

Häuser in Tübingen
Kündigungssperrfrist

Verlängerte Kündigungssperrfrist gemäß Landesverordnung

Bei der Umwandlung vermieteter Wohnungen in Eigentumswohnungen gilt in 89 Städte und Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten eine verlängerte Kündigungssperrfrist von fünf Jahren.

Aktuelles zum Wohnungsbau

Dachausbau
Baurecht

Reform der Landesbauordnung tritt in Kraft

Mietpreisschilder auf einem Stadtbild
Mietpreisbremse

Land verlängert Mietpreisbremse um ein halbes Jahr

v.l.: ZIA-Präsidentin Iris Schöberl, Ministerin Nicole Razavi MdL, Juryvorsitzende Barbara Ettinger-Brinckmann
Digitalisierung

Digitaler Bauantrag: Land ausgezeichnet

Symbol Wiederverwendung
Wiederverwendung

Leitfaden erleichtert Wiederverwendung tragender Holz- und Stahlbauteile

Mietpreisschilder auf einem Stadtbild
Mietpreisbremse

Mietpreisbremse wird um ein halbes Jahr verlängert

So stellt sich die KI die Arbeit des Bauministeriums vor
Ministerium

Vier Jahre MLW

Zwei paar Hände halten ein kleines und ein großes Haus aus Lego
Wohnraumoffensive BW

Neue Prämien für Kommunen: Kompetenzzentrum Wohnen BW weiterentwickelt

Lehmbau
Lehmbau

Innovationspreis Lehmbau: Jetzt bewerben

Bauarbeiter verteilt Mörtel mit einer Maurerkelle auf Ziegelsteinen, um eine Wand zu bauen
Baurecht

„Eine gute Nachricht für alle Bauwilligen“

Luftbild der Stadt Oberriexingen mit Bahnstrecke
Baurecht

Schneller planen

Nahaufnahme Bodenplatte aus Beton wird gegossen
Baurecht

Neue Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen 2025

Panorama der Stadt Ulm
Digitalisierung

Virtuelles Bauamt: Ulm ist landesweit ganz vorne dabei

Neubau von Wohnungen
Soziale Wohnraumförderung

3.000 neue Sozialwohnungen – Bestand wächst weiter

Ministerin Nicole Razavi MdL
Baurecht

„Eine echte ‚Umbau‘-Ordnung.“

NBBW Planungswerkzeug
N!BBW

Termine der N!BBW-Workshops 2025