Zur Förderung denkmalpflegerischer Maßnahmen können Denkmaleigentümer steuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Nach den §§ 7i, 10f, 11b und 10g des Einkommensteuergesetzes (EStG) gibt es besondere Absetzungsmöglichkeiten für Ausgaben, die bei Maßnahmen an Kulturdenkmalen entstanden sind.
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