Zur Förderung denkmalpflegerischer Maßnahmen können Denkmaleigentümer steuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Nach den §§ 7i, 10f, 11b und 10g des Einkommensteuergesetzes (EStG) gibt es besondere Absetzungsmöglichkeiten für Ausgaben, die bei Maßnahmen an Kulturdenkmalen entstanden sind.
Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmalen haben diese im Rahmen des Zumutbaren zu erhalten und zu pflegen. Das Land trägt hierzu im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bei.
Das Förderprogramm „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ fördert nicht-investive Maßnahmen, die auf eine aktive und qualitätsvollen Innenentwicklung abzielen. Gefördert werden zum Beispiel innovative Konzepte und städtebauliche Planungen sowie der Einsatz kommunaler Flächenmanager.
Das Land Baden-Württemberg fördert die Einrichtung von Gestaltungsbeiräten in Kommunen, kommunalen Planungs- oder Verwaltungsverbänden, sowie interkommunal agierender Gestaltungsbeiräte. Damit soll die baukulturelle Qualität von wesentlichen planerischen und baulichen Prozessen in den Kommunen gestärkt werden.
Förderung zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels
Gefördert wird die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels, wenn mindestens zwei Gemeinden kooperieren, die zusammen eine Einwohnerzahl von mindestens 10.000 Einwohnern haben.
Investitionspakt BW Soziale Integration im Quartier (Landes-SIQ)
Mit dem neuen Landesprogramm der Städtebauförderung stellt das Land 30 Millionen Euro für Einrichtungen und Orte der sozialen Integration zur Verfügung. Ziel ist es, den sozialen Zusammenhalt im Quartier zu stärken und zu einer positiven Belebung der Stadt- und Ortskerne beizutragen.
Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten (IVS)
Verfügbare, baulich gut ausgestattete und barrierefreie Sportanlagen sind ein wertvoller Baustein für eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung. Der Bund-Länder-Investitionspakt Sportstätten (IVS) will die Sportstätten so qualifizieren, dass sie zu Orten der Integration und des sozialen Zusammenhalts im Quartier werden.
Programm für nichtinvestive Städtbauförderung (NIS)
Förderfähig sind beispielsweise Projekte zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen in der Freizeit, zur Integration von Migrantinnen und Migranten oder zur Inklusion von Menschen mit Behinderung. Antragsberechtigt sind die Gemeinden. Der Förderhöchstbetrag für ein städtebauliches Erneuerungsgebiet beträgt 100.000 Euro.
Die Antragsfrist für die Programme der städtebaulichen Erneuerung für das Jahr 2023 läuft. Bis zum 2. November 2022 können alle Städte und Gemeinden im Land Anträge für Zuschüsse aus der Städtebauförderung stellen.
Mit der Wiedervermietungsprämie setzt das Land Anreize zur Aktivierung von leerstehendem Wohnraum. Empfänger der Prämie sind die Kommunen, einschließlich der Landkreise.