Wenn die Kinder aus dem Haus sind, werden Einfamilienhäuser oft zu groß für ihre Eigentümer. Zugleich suchen viele Menschen eine Wohnung. Die neue Beratungsprämie gibt Denkanstöße zum Umbau und zum Teilen solcher Häuser.
Zur Förderung denkmalpflegerischer Maßnahmen können Denkmaleigentümer steuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Nach den §§ 7i, 10f, 11b und 10g des Einkommensteuergesetzes (EStG) gibt es besondere Absetzungsmöglichkeiten für Ausgaben, die bei Maßnahmen an Kulturdenkmalen entstanden sind.
Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmalen haben diese im Rahmen des Zumutbaren zu erhalten und zu pflegen. Das Land trägt hierzu im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bei.
Das Förderprogramm „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ fördert nicht-investive Maßnahmen, die auf eine aktive und qualitätsvollen Innenentwicklung abzielen. Gefördert werden zum Beispiel innovative Konzepte und städtebauliche Planungen sowie der Einsatz kommunaler Flächenmanager.
Das Land Baden-Württemberg fördert die Einrichtung von Gestaltungsbeiräten in Kommunen, kommunalen Planungs- oder Verwaltungsverbänden, sowie interkommunal agierender Gestaltungsbeiräte. Damit soll die baukulturelle Qualität von wesentlichen planerischen und baulichen Prozessen in den Kommunen gestärkt werden.
Förderung zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels
Gefördert wird die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels, wenn mindestens zwei Gemeinden kooperieren, die zusammen eine Einwohnerzahl von mindestens 10.000 Einwohnern haben.
Investitionspakt BW Soziale Integration im Quartier (IBW / Landes-SIQ)
Mit dem Investitionspakt BW Soziale Integration im Quartier stellt das Land Fördergelder für Einrichtungen und Orte der sozialen Integration zur Verfügung. Ziel ist es, den Zusammenhalt im Quartier zu stärken und die Stadt- und Ortskerne zu beleben. Die Programmausschreibung für 2024 startet in Kürze.
Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten (IVS)
Ziel des Bund-Länder-Investitionspakts Sportstätten (IVS) war es Sportstätten so zu qualifizieren, dass sie zu Orten der Integration und des sozialen Zusammenhalts im Quartier werden. Der Bund führt den Investitionspakt Sportstätten (IVS) seit 2023 nicht mehr fort.
Programm für nichtinvestive Städtbauförderung (NIS)
Mit der nichtinvestiven Städtebauförderung können beispielsweise Projekte zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen in der Freizeit, zur Integration von Migrantinnen und Migranten oder zur Inklusion von Menschen mit Behinderung gefördert werden.
Die Antragsfrist für die Programme der städtebaulichen Erneuerung 2025 läuft. Bis zum 4. November 2024 können alle Städte und Gemeinden im Land Anträge für Zuschüsse stellen.