Wohnberechtigung

Für geförderte Mietwohnungen: der Wohnberechtigungsschein

Wer eine Sozialmietwohnung in Baden-Württemberg beziehen möchte, braucht einen Wohnberechtigungsschein. Wie man ihn beantragt und was die Voraussetzungen sind, erfahren Sie hier.

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In Baden-Württemberg gibt es derzeit rund 53.600 vom Land geförderte Mietwohnungen (Stand Januar 2024), die Belegungs- und Mietbindungen unterliegen – sogenannte Sozialmietwohnungen. Diese dürfen nur an Wohnberechtigte, also an Personen mit einem niedrigen Einkommen vermietet werden. Als Nachweis dient in Baden-Württemberg der Wohnberechtigungsschein.

Alle wichtigen Informationen rund um das Thema Wohnberechtigung haben wir im Folgenden für Sie zusammengestellt.

Häufige Fragen und Antworten

Broschüre zum Wohnberechtigungsschein

Unsere Broschüre „Der Wohnberechtigungsschein“ beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema Sozialmietwohnungen und Wohnberechtigungsschein. Sie kann kostenlos bestellt werden und ist auch zum Download als PDF erhältlich.

Digitaler Antrag auf Wohnberechtigungsschein

Das Land stellt seinen Kommunen seit Mai 2026 einen bürgerfreundlichen Onlineantrag zur Verfügung, um die Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins für Bürgerinnen und Bürger zu vereinfachen. Der Onlineprozess wird auf „Service-BW“, der E-Government-Plattform des Landes, bereitgestellt: Die Städte und Gemeinden können das Angebot für ihr Zuständigkeitsgebiet aktivieren. Ab diesem Zeitpunkt können die Bürgerinnen und Bürger der teilnehmenden Kommunen den Antrag vollständig online über Service-BW stellen. Der digitale Antrag auf den Wohnberechtigungsschein ist ein Antragsverfahren nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und dient der Verwirklichung einer digitalen Verwaltung. Ziel ist es, Verwaltungsleistungen einfacher und schneller zugänglich zu machen.