Wohnberechtigung

Für geförderte Mietwohnungen: der Wohnberechtigungsschein

Wer eine Sozialmietwohnung in Baden-Württemberg beziehen möchte, braucht einen Wohnberechtigungsschein. Wie man ihn beantragt und was die Voraussetzungen sind, erfahren Sie hier.

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In Baden-Württemberg gibt es derzeit rund 53.600 vom Land geförderte Mietwohnungen (Stand Januar 2024), die Belegungs- und Mietbindungen unterliegen – sogenannte Sozialmietwohnungen. Diese dürfen nur an Wohnberechtigte, also an Personen mit einem niedrigen Einkommen vermietet werden. Als Nachweis dient in Baden-Württemberg der Wohnberechtigungsschein.

Alle wichtigen Informationen rund um das Thema Wohnberechtigung haben wir im Folgenden für Sie zusammengestellt.

Häufige Fragen und Antworten

Broschüre zum Wohnberechtigungsschein

Unsere Broschüre „Der Wohnberechtigungsschein“ beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema Sozialmietwohnungen und Wohnberechtigungsschein. Sie kann kostenlos bestellt werden und ist auch zum Download als PDF erhältlich.