Baurechtliche Erleichterungen

Wohnraum für Geflüchtete

Angesichts der Auswirkungen des russischen Angriffskrieges in der Ukraine unterstützt das Land die Städte und Gemeinden beim Schaffen von Wohnraum für Geflüchtete.

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Neubau einer Flüchtlingsunterkunft in Baden-Württemberg

Baurechtliche Erleichterungen

Bei der Bereitstellung von Unterkünften für Flüchtlinge bestehen Möglichkeiten, das baurechtliche Verfahren zu beschleunigen und Anforderungen zu erleichtern. Darauf weist das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hin.

Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat im Jahr 2015 als damalige oberste Baurechtsbehörde einen Runderlass sowie verschiedene Hinweispapiere herausgegeben. Darin werden den nachgeordneten Baurechtsbehörden umfassend Möglichkeiten zur Beschleunigung des baurechtlichen Verfahrens und zur Erleichterung materiell-rechtlicher Anforderungen bei der Bereitstellung von Unterkünften für Flüchtlinge aufgezeigt. Diese Unterlagen sind weiterhin gültig und können daher herangezogen werden.

Förderprogramm Wohnraum für Geflüchtete

Das Förderprogramm „Wohnraum für Geflüchtete“ ist zum 31. Dezember 2024 ausgelaufen. Die zur Verfügung stehenden Sondermittel sind vollständig belegt. Anträge können nicht mehr gestellt werden. 

Mit dem befristeten Sofortprogramm „Wohnraum für Geflüchtete“ wurden seit dem 15. September 2022 investive Maßnahmen zur Schaffung neuen Wohnraums in Form von Zuschüssen gefördert. Für das Förderprogramm standen insgesamt 80 Millionen Euro zur Verfügung. Adressat der Förderung waren die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg.

FAQ zur Flüchtlingsunterbringung