Wohnungsbau BW

Angemessener Wohnraum für alle

Das neue Wohnraumförderungsprogramm Wohnungsbau BW 2022 ist zum 1. Juni 2022 in Kraft getreten. Um das Angebot an sozial gebundenem Wohnraum zu erhöhen, wurde es noch attraktiver ausgestaltet.

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Wohnblöcke im Rohbau

Ziel ist es, einkommensschwächeren Haushalten zu ermöglichen, angemessenen Wohnraum zu mieten oder Wohneigentum zur eigenen Nutzung zu bilden.

Was wir fördern

Die Wohnraumförderung auf der Grundlage des Förderprogramms Wohnungsbau BW 2022 richtet sich landesweit unverändert insbesondere an

  • Investoren, die bereit sind, sozial gebundene Mietwohnungen zu bauen oder neu errichtete Wohnungen zu erwerben, um den Wohnraum wohnberechtigten Haushalten gegen eine reduzierte Mietzahlung (Sozialmiete) zu überlassen (soziale Mietwohnraumförderung), sowie 
  • private Bauherren, die an neuem oder gebrauchten, gegebenenfalls erwerbsnah modernisierten Wohnraum Eigentum zur Selbstnutzung begründen möchten und hierbei auf staatliche Hilfe angewiesen sind (soziale Förderung selbstgenutzten Wohneigentums).

Förderungen sind darüber hinaus möglich, wenn Wohnraum modernisiert oder saniert werden soll.

Das bisherige Angebot in diesem Förderbereich wurde im aktuellen Förderprogramm Wohnungsbau BW 2022 um die Förderlinie „soziale Modernisierungsförderung im Mietwohnungsbestand – unter Begründung von Miet- und Belegungsbindungen“ erweitert.

Änderungs- oder Erweiterungsmaßnahmen, die zur Schaffung zusätzlichen Sozialmietwohnraums führen, Begründung von Sozialbindungen an bereits vorhandenen Mietwohnungen, der Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten Wohnraum oder auch die soziale Mietwohnraumförderung eigens zugunsten von Kommunen als Akteuren der Wohnraumschaffung – „Wohnungsbau BW – kommunal“  – finden ebenso im Förderprogramm Wohnungsbau BW 2022 ihre Fortsetzung.

Die Förderlinie „Wohnungsbau BW – Mitarbeiterwohnen“,  die der sozialen Mietwohnraumförderung des Landes einen weiteren – besonderen – Aspekt hinzufügt, wurde im neuen Förderprogramm um die Variante „Werkmietwohnungen“ (im Sinne des § 576 BGB) erweitert.

Einen festen Platz im Förderangebot hat darüber hinaus weiterhin die Modernisierungsförderung für Wohnungseigentümergemeinschaften.

Wichtige Informationen zum Förderprogramm Wohnungsbau BW 2022

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