Wohnungsbau BW

Angemessener Wohnraum für alle

Wohnblöcke im Rohbau

Das neue Wohnraumförderungsprogramm Wohnungsbau BW 2022 ist zum 1. Juni 2022 in Kraft getreten. Um das Angebot an sozial gebundenem Wohnraum zu erhöhen, wurde es noch attraktiver ausgestaltet.

Ziel ist es, einkommensschwächeren Haushalten zu ermöglichen, angemessenen Wohnraum zu mieten oder Wohneigentum zur eigenen Nutzung zu bilden.

Was wir fördern

Die Wohnraumförderung auf der Grundlage des Förderprogramms Wohnungsbau BW 2022 richtet sich landesweit unverändert insbesondere an

  • Investoren, die bereit sind, sozial gebundene Mietwohnungen zu bauen oder neu errichtete Wohnungen zu erwerben, um den Wohnraum wohnberechtigten Haushalten gegen eine reduzierte Mietzahlung (Sozialmiete) zu überlassen (soziale Mietwohnraumförderung), sowie 
  • private Bauherren, die an neuem oder gebrauchten, gegebenenfalls erwerbsnah modernisierten Wohnraum Eigentum zur Selbstnutzung begründen möchten und hierbei auf staatliche Hilfe angewiesen sind (soziale Förderung selbstgenutzten Wohneigentums).

Förderungen sind darüber hinaus möglich, wenn Wohnraum modernisiert oder saniert werden soll.

Das bisherige Angebot in diesem Förderbereich wurde im aktuellen Förderprogramm Wohnungsbau BW 2022 um die Förderlinie „soziale Modernisierungsförderung im Mietwohnungsbestand – unter Begründung von Miet- und Belegungsbindungen“ erweitert.

Änderungs- oder Erweiterungsmaßnahmen, die zur Schaffung zusätzlichen Sozialmietwohnraums führen, Begründung von Sozialbindungen an bereits vorhandenen Mietwohnungen, der Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten Wohnraum oder auch die soziale Mietwohnraumförderung eigens zugunsten von Kommunen als Akteuren der Wohnraumschaffung – „Wohnungsbau BW – kommunal“  – finden ebenso im Förderprogramm Wohnungsbau BW 2022 ihre Fortsetzung.

Die Förderlinie „Wohnungsbau BW – Mitarbeiterwohnen“,  die der sozialen Mietwohnraumförderung des Landes einen weiteren – besonderen – Aspekt hinzufügt, wurde im neuen Förderprogramm um die Variante „Werkmietwohnungen“ (im Sinne des § 576 BGB) erweitert.

Einen festen Platz im Förderangebot hat darüber hinaus weiterhin die Modernisierungsförderung für Wohnungseigentümergemeinschaften.

Wichtige Informationen zum Förderprogramm Wohnungsbau BW 2022

Aktuelle Meldungen zur Wohnraumförderung

Zwei junge Frauen sitzen mit Umzugskartons und Smartphone auf einem Bett im Wohnheim

Mehr bezahlbarer Wohnraum für Auszubildende

Wohnblöcke im Rohbau

2.600 neue Sozialwohnungen im Land

Gruppe Seniorinnen und Senioren beim gemeinsamen Frühstück

Land startet ersten Projektaufruf „Neues Wohnen“

Moderner Wohnblock mit Grünanlage

Weiterhin hohe Nachfrage nach sozialer Wohnraumförderung

Ministerin Nicole Razavi MdL stellt mit Ministerpräsident Winfried Kretschmann die Bilanz der Sozialen Wohnraumförderung 2022 vor.

Mehr Sozialwohnungen in Baden-Württemberg

Rohbaublockhaus im Neubaugebiet

6.000 Euro pro fertiggestellter Wohnung

Ministerin Nicole Razavi MdL bei ihrer Haushaltsrede im Landtag

„Wir führen die Wohnraumförderung von Rekord zu Rekord.“

Moderne Mehrfamilienhäuser mit Grünanlage

Hohe Nachfrage nach sozialer Wohnraumförderung

Altbauwohnblock in der Stadt Karlsruhe

Landeswohnraumförderung so attraktiv wie noch nie

Ministerin Nicole Razavi spricht im Landtag

Trendwende in Sicht: rund 2.000 neue Sozialwohnungen im vergangenen Jahr

Moderne Mehrfamilienhäuser mit Grünanlage

Landesregierung gestaltet soziale Wohnraumförderung noch attraktiver