Förderschwerpunkte

Kommunen fit für die Zukunft machen

Marktplatz in der Altstadt mit Fachwerkhäusern

Die Städtebauförderung hilft den Kommunen im Land dabei, sich fit für die Zukunft zu machen. Sie stärkt die Städte und Gemeinden als Wohn- und Wirtschaftsstandort und ermöglicht eine nachhaltige Entwicklung in allen Bereichen. Gefördert werden zum Beispiel die Modernisierung von Gebäuden, die Reaktivierung von brachliegenden Flächen, der Bau von Kindertagesstätten, neue Grünanlagen und Plätze, Orte der Integration oder Maßnahmen für den Klimaschutz.

Die Städtebauförderung ist eine Erfolgsgeschichte. Seit mehr als 50 Jahren unterstützt sie die Kommunen im Land bei der Stadtentwicklung. Als lernendes Programm reagiert sie flexibel auf neue Herausforderungen und schafft so die Grundlagen für eine nachhaltige Entwicklung in allen Bereichen: wirtschaftlich, sozial, kulturell und ökologisch. Besonders im Fokus stehen der Erhalt von lebendigen Stadt- und Ortskernen, das Schaffen von Wohnraum, zukunftsgerechte Infrastrukturen sowie Maßnahmen für den Klimaschutz. So bleiben unsere Städte und Gemeinden für alle Bevölkerungsgruppen lebenswert.

Schwerpunkte der Städtebauförderung

Die aktuellen Förderschwerpunkte für die Programme der Städtebauförderung in Baden-Württemberg sind:

Programmlandschaft: Flexibler Baukasten für Kommunen

Städtebauförderung ist eine Querschnittsförderung. Es geht darum, das baukulturelle Erbe zu bewahren, behutsam mit dem Bestand umzugehen und die gebaute Umwelt an die Bevölkerungsentwicklung und den Klimawandel anzupassen. Das kommt auch in der Programmlandschaft der Städtebauförderung zum Ausdruck.

Das Land bietet den Städten und Gemeinden mit seinen Förderprogrammen einen flexiblen Baukasten. So können sie passgenaue Maßnahmen ergreifen, um ihre städtebaulichen und sozialen Missstände zu beheben:

Geschichte: Städtebauförderung seit 1971

Seit 1971 ist die städtebauliche Erneuerung eine gemeinschaftliche Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen. Sie wird gezielt betrieben und staatlich gefördert.

Das Land Baden-Württemberg unterstützt die städtebauliche Erneuerung jedes Jahr mit verschiedenen Förderprogrammen – und mit viel Geld: Rund 8,88 Milliarden Euro sind in den letzten 52 Jahren in die Städtebauförderung geflossen. Rund 6,80 Milliarden Euro davon stammen aus Landesmitteln, rund 2,08 Milliarden Euro aus Bundesmitteln. Fast 900 Kommunen in Baden-Württemberg wurden bereits unterstützt. Die Finanzhilfen haben außerdem Folgeinvestitionen von etwa 71 Milliarden Euro ausgelöst.

Die Landesmittel stammen seit 1980 aus dem Kommunalen Investitionsfonds (KIF).

Entwicklungskonzepte: Wichtige Grundlagenarbeit

Unverzichtbar für eine erfolgreiche Stadtentwicklung ist ein umfassendes gesamtörtliches Entwicklungskonzept (GEK). Dieses muss unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erstellt und regelmäßig fortgeschrieben werden.

Zu einem interdisziplinären Konzept gehören stadtplanerische Ziele und Analysen zu verschieden Aspekten: Bevölkerungsentwicklung, Wohnungsbestand und -bedarf, Einzelhandel und Nahversorgung, Mobilität und Verkehr, Bildung und Arbeit, soziale und integrationsfördernde Einrichtungen und öffentliches Grün und Freiräume. Auch die Herausforderungen und Ziele in Sachen Klimaschutz und Klimaanpassung müssen bearbeitet werden. Liegen bereits Konzepte vor (zum Beispiel kommunale Wärmepläne oder energetische Quartierskonzepte), müssen diese in das GEK einfließen.

Von dem gesamtörtlichen Entwicklungskonzept wird ein gebietsbezogenes integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) abgeleitet. Dieses benennt die Ziele und Maßnahmen im Fördergebiet. Die Themen Klimaschutz und Klimaanpassung sind auch hier zu bearbeiten. Die Bürgerinnen und Bürger sind aktiv zu beteiligen.
Auch das ISEK muss regelmäßig und zielorientiert fortgeschrieben werden. Nur so bleibt es aktuell.

Kommunale Planungshoheit

Die Stadterneuerung gehört zu den Selbstverwaltungsaufgaben der Kommunen. Sie unterliegt somit der kommunalen Planungshoheit. Die rechtlichen Vorgaben liefert das Baugesetzbuch.

Das Bauministerium berät die Kommunen in grundsätzlichen Fragen zur Stadterneuerung. Die Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen beraten in Einzelfragen.

Mit seinen Städtebauförderprogrammen unterstützt das Land die Kommunen bei der Stadterneuerung – für einen gelingenden Wandel vor Ort.

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