Liegenschaftskataster

Grundeigentum sichern

Das Liegenschaftskataster ist der flächendeckende Nachweis aller Flurstücke und Gebäude in Baden-Württemberg. Zusammen mit dem Grundbuch sichert es das Eigentum an den Liegenschaften.

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Auszug aus dem Liegenschaftskataster am Beispiel Hochstetten (Kreis Waldstadt)

Die Vermessungs- und Geoinformationsverwaltung ist zuständig für die Führung des Liegenschaftskatasters. Es ist der flächendeckende, amtliche Nachweis aller Flurstücke und Gebäude und bildet – gemeinsam mit dem Grundbuch – die Grundlage für die Sicherung des Grundeigentums in Baden-Württemberg.

Darüber hinaus ist das Liegenschaftskataster die Grundlage für den Grundstücksverkehr, die Besteuerung und vielfältige Geoinformationssysteme in Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft – besonders auch für Planen und Bauen.

Umfang und Inhalt

Im Liegenschaftskataster sind alle rund neun Millionen Flurstücke Baden-Württembergs mit Form und Grenzen, Größe, örtlicher Lage und Nutzung sowie über sechs Millionen Gebäude verzeichnet. Es besteht aus dem Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) und den Liegenschaftskatasterakten.

Liegenschaftsvermessungen

Liegenschaftsvermessungen dienen zur Aktualisierung des Liegenschaftskatasters. Dazu zählen insbesondere die Vermessungen zur Festlegung neuer Flurstücksgrenzen, Straßenschlussvermessungen, Baulandumlegungen sowie die Aufnahme neuer oder veränderter Gebäude, Nutzungen und Topographischer Objekte. Mit einer Grenzfeststellung kann die Flurstücksgrenze durch eine Abmarkung in die Örtlichkeit übertragen oder die vorhandene Abmarkung überprüft werden.

Zuständigkeiten in Baden-Württemberg

Das Liegenschaftskataster wird von 35 Landkreisen, neun Stadtkreisen und weiteren Städten als untere Vermessungsbehörden geführt. Das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung als obere Vermessungsbehörde hält die Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters landesweit vor und stellt diese bereit. Liegenschaftsvermessungen werden von den unteren Vermessungsbehörden und den mehr als hundert öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieuren nach landeseinheitlichen Gebührensätzen ausgeführt.

Alle Tätigkeiten im Liegenschaftskataster erfolgen nach den Verwaltungsvorschriften des Ministeriums als oberste Vermessungsbehörde. Diese basieren auf dem Vermessungsgesetz und sichern die einheitliche Qualität des amtlichen Registers.

Digitale Transformation im Liegenschaftskataster

Im Bereich des Liegenschaftskatasters setzen wir einen arbeitsteiligen digitalen Workflow mit allen beteiligten Akteuren in der Verwaltung und darüber hinaus um:

  • Bürgerinnen und Bürger können ihre Vermessungsleistungen online beantragen. Der Antrag geht unmittelbar an die zuständige Stelle, die die Auszüge aus dem Liegenschaftskataster und die notwendigen Bescheide digital bereitstellt. 
  • Die Vermessungsstellen können die Liegenschaftsvermessungen bis zur Übernahme in das Liegenschaftskataster von Anfang bis Ende medienbruchfrei durchführen, so dass der Aufwand wirksam gesenkt werden kann. Sie profitieren künftig auch von einer komfortablen Online-Auskunft für Liegenschaftskatasterakten – schnell, transparent und rechtssicher. 
  • Register anderer Stellen werden an das Liegenschaftskataster angebunden, die dortigen Daten werden integriert und so ein arbeitsteiliger Workflow realisiert.

Diese Entwicklungen machen die Bearbeitung effizienter und machen das Liegenschaftskataster fit für zukünftige Anforderungen.