Städtebau

Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen bewilligt rund 235 Millionen Euro für 302 Städtebaumaßnahmen

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Wengenviertel in Ulm
Stadt Achern, Wohnungsbau Innenhof Illenau
Am Römerkastell in Stuttgart

Insgesamt fast 235 Millionen Euro stellt das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen in diesem Jahr den Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg für städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen zur Verfügung.

„Die Städtebauförderung ist unser stärkstes Pferd im Stall. Mit diesem Programm helfen wir unseren Kommunen, Potenziale zu nutzen, Ideen zu verwirklichen und Schönes zu schaffen. Es ist ein richtig großer Hebel für den gelingenden Wandel vor Ort: Gebäude werden modernisiert, öffentliche Räume aufgewertet und dringend benötigter Wohnraum geschaffen. Insgesamt rund 25.400 Wohnungen sollen im Zuge der geförderten Maßnahmen 2024 entstehen, davon rund 2.200 in den neu hinzukommenden Sanierungsgebieten“, so Nicole Razavi MdL, Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg.

Gefördert werden in diesem Jahr insgesamt 302 städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen in 274 Städten und Gemeinden im Land, darunter 51 neue Maßnahmen sowie 251 Sanierungsgebiete, für die weitere Mittel bewilligt werden.

Die Städtebauförderung hat das Bild unserer Städte und Gemeinden in den vergangenen Jahrzehnten entscheidend mitgeprägt. Darauf können wir gemeinsam stolz sein.
Ministerin Nicole Razavi MdL

Das Programm ist sehr beliebt und auch in diesem Jahr um ein Mehrfaches überzeichnet. Die Palette der geförderten Maßnahmen ist breit gefächert: Wichtige Schwerpunkte sind unter anderem die Schaffung von Wohnraum, Gewerbeflächenentwicklung, Klimaschutz, Entwicklung der öffentlichen Räume, Nahversorgung. Die Förderhöhe beträgt für die berücksichtigten Maßnahmen insgesamt 234,79 Millionen Euro – davon rund 76,4 Millionen vom Bund.

Das sind die geförderten Maßnahmen

Programmliste der städtebaulichen Erneuerung 2023, sortiert nach Stadt- und Landkreisen. Neumaßnahmen sind kursiv gesetzt.

Gesamtbetrag: 234.790.000 Euro Förderung

Wohnraumschaffung – ein zentraler Aspekt

Ein attraktives und bezahlbares Wohn- und Lebensumfeld ist ein Grundbedürfnis. Die Mittel der Städtebauförderung helfen den Kommunen, bestehende Wohnungen zu modernisieren, sie energetisch auf den Stand der Zeit zu bringen und für Barrierefreiheit zu sorgen. Die Umnutzung von leerstehenden Gewerbeeinheiten zu Wohnraum ist ebenfalls förderfähig. Hierbei soll historisch wertvolle Bausubstanz möglichst erhalten werden. Auch Brachflächen aller Art werden wieder nutzbar gemacht und belebt. „Indem wir die Potenziale der Innenentwicklung für den Wohnungsbau heben, können wir wertvolle Flächen im Außenbereich erhalten und gleichzeitig unsere Ortsmitten und Stadtzentren beleben“, erläuterte Ministerin Razavi. „Mit der Städtebauförderung haben wir ein hervorragendes Instrument dafür.“

Nach derzeitigem Stand sollen in den nächsten Jahren in den neu aufgenommenen Sanierungsgebieten rund 2.200 neue Wohnungen entstehen und rund 1.900 Wohnungen modernisiert werden. Zudem können in den Sanierungsgebieten, für die weitere Mittel bewilligt wurden, rund 23.200 neue Wohnungen in der Laufzeit der Gesamtmaßnahme entstehen und rund 10.500 Wohnungen modernisiert werden.

Allein in Heidelberg entstehen aktuell im Rahmen der Konversion einer ehemaligen US-Militärfläche im städtebaulichen Erneuerungsgebiet „Konversion Südstadt“ rund 1.740 neue Wohneinheiten. Auch die Stadt Wangen im Allgäu wird durch Neuordnungen im Sanierungsgebiet „Erba Auwiesen-Argensiedlung“ 419 neue Wohneinheiten hinzugewinnen. Im Sanierungsgebiet „Illenau-Kaserne“ der Stadt Achern entstehen 245 neue Wohneinheiten und in Offenburg im Sanierungsgebiet „Südstadt“ können durch Neubau und Modernisierung 206 Wohneinheiten der Bevölkerung zur Verfügung gestellt werden.

Zukunftsfähige Gewerbeflächen

Ein weiterer Schwerpunkt der Städtebauförderung ist die Neuordnung und Reaktivierung von Gewerbeflächen. Im Rahmen der künftigen städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Industriegebiet Ost“ der Gemeinde Illingen soll durch Neustrukturierung und Umnutzung von Gebäuden das Industrie- und Gewerbegebiet attraktiver werden. Damit sollen zukunftsfähige Entwicklungen ermöglicht und der Wirtschaftsstandort gestärkt werden.

Im neuen „IBA-Projektgebiet“ der Stadt Fellbach soll das Gewerbegebiet mit den angrenzenden Agrarbereichen vernetzt werden, indem insbesondere der Straßenraum als zusammenhängendes grünes Band umgestaltet und neugeordnet wird. Damit entstehen Übergänge, die das Stadtklima positiv beeinflussen sollen.

Klimaverträgliche Stadtentwicklung

Ein weiterer Schwerpunkt des Förderprogramms liegt auf Maßnahmen zum Schutz des Klimas, wie der energetischen Sanierung von Altbauten, der Reduzierung von Lärm und Abgasen und der Aktivierung der Naturkreisläufe in den festgelegten Sanierungsgebieten. Eine wichtige Rolle spielt auch die Verbesserung der grünen und blauen Infrastruktur und des Wohnumfeldes durch die Schaffung und den Erhalt von multifunktionalen Grün- und Freiflächen sowie die Unterstützung des Holzbaus. So werden in der Sanierungsmaßnahme „Ortskern Überauchen“ in Brigachtal eine Hochbaumaßnahme in Holzbauweise und eine Kindertagesstätte mit hohem Anteil an Holzbaustoffen im Gebäude umgesetzt.

Die denkmalgeschützte Stadthalle in Hornberg, im Sanierungsgebiet „Stadtmitte II“, wird ebenfalls in Holzbauweise klimafreundlich saniert.

In der Stadt Ludwigsburg werden im Erneuerungsgebiet „ZIEL: Zentrale Innenstadtentwicklung“ klimarelevante Gestaltungsmaßnahmen rund um den Arsenalplatz und das Kallenberg’sche Gelände umgesetzt. Hier dominieren künftig Bäume das Stadtbild und sorgen für ein besseres Klima und Aufenthaltsqualität. Ein Fahrradparkhaus mit rund 700 Plätzen erleichtert die klimaschonende Mobilität.

Vitalisierung von Innenstädten und Ortskernen

Die Sicherstellung von attraktiven und lebendigen Innenstädten und Ortskernen ist seit Beginn der Städtebauförderung vor mehr als 50 Jahren ein zentraler Förderschwerpunkt. Gerade im Zeitalter des digitalen Wandels und des Strukturwandels im Einzelhandel ist es umso wichtiger, die Zentren lebendig zu halten und zu revitalisieren. Dies steht deshalb bei zahlreichen Förderkommunen 2024 im Mittelpunkt. Eine wichtige Rolle spielen dabei der Erhalt und die Schaffung von Plätzen, die Aufwertung des öffentlichen Raums und des Wohnumfeldes sowie die Sicherung der Nahversorgung und die Frequenzsteigerung in den Stadt- und Ortskernen.

In Blaustein wird im Rahmen des Sanierungsgebiets „Stadtzentrum Blaustein“ das bestehende multifunktionale Rathaus mit Verwaltung, Bücherei und Bürgerhaus modernisiert. Gegenüber einem Ersatzneubau spart das erheblich CO2. Auch der Marktplatz wird im Zuge der Maßnahme umgestaltet.

Auch in Löchgau wird die Ortsmitte aufgewertet. Hierfür werden Teile der Gaststätte „Krone“ zu einer Begegnungsstätte umgenutzt und modernisiert sowie das Rathaus und der Marktplatz umgestaltet. Auf der neuen Tiefgarage soll schließlich ein Ärztehaus entstehen.

Die Stadt Waiblingen erhält durch die Neugestaltung der „Ortsmitte Neustadt“ ebenfalls ein erneuertes Gesicht. Kommunale Gebäude werden umfassend modernisiert und so fit für die Zukunft gemacht.

Im neuen Sanierungsgebiet „Innenstadt/Marktstraße“ der Stadt Lahr werden Handel und Gastronomie durch die Umgestaltung des Marktplatzes gestärkt. Darüber hinaus entstehen ein Mehrgenerationenhaus und eine Mediathek.

In Villingen-Schwenningen, „Südliche Innenstadt Schwenningen“ wird die Neugestaltung des öffentlichen Raums vorangetrieben. Im Zuge dessen soll auch die Revitalisierung des ehemaligen Einkaufszentrums „Rössle“ möglich werden.

Städtebauförderung als Wirtschaftsmotor

„Die Städtebauförderung und die Bewilligung von Finanzhilfen über Zeiträume von in der Regel acht bis zwölf Jahren bieten den Kommunen Planungssicherheit. Das Land ist hier für die Kommunen ein zuverlässiger Partner auch in unsicheren Zeiten“, erklärte Ministerin Nicole Razavi. Zudem löse jeder eingesetzte Fördereuro durchschnittlich acht Euro an öffentlichen und privaten Folgeinvestitionen aus. Davon profitiere vor allem das regionale Baugewerbe und Handwerk.

Tag der Städtebauförderung am 4. Mai 2024

In ganz Deutschland feiern Städte und Gemeinden am Samstag, 4. Mai 2024, den Tag der Städtebauförderung unter dem Motto „Wir im Quartier“. Er wird von Bund, Ländern, kommunalen Spitzenverbänden und weiteren Partnerinnen und Partnern gemeinsam getragen und soll allen Programmkommunen ein Forum bieten. Am Tag der Städtebauförderung werden die Leistungen und Erfolge der Städtebauförderung der Öffentlichkeit vorgestellt, die vielfältigen Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung vermittelt und das Engagement der Kommunen, ihrer Partnerinnen und Partner in der Stadtentwicklung sowie der Bewohnerinnen und Bewohnern gewürdigt.

Ministerin Razavi: „Die Städtebauförderung hat das Bild unserer Städte und Gemeinden in den vergangenen Jahrzehnten entscheidend mitgeprägt. Darauf können wir gemeinsam stolz sein. Die Erfolgsgeschichte muss aber auch weitergeschrieben werden. Die Aufgaben und Herausforderungen nehmen zu, wir sind noch lange nicht „fertig“.“

Hintergrund: Städtebauförderung

Seit 1971 ist die Städtebauförderung als gemeinschaftliche Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen ein erfolgreiches Instrument der städtebaulichen Erneuerung. Sie unterstützt die Kommunen dabei, sich an wirtschaftliche, gesellschaftliche und ökologische Veränderungen anzupassen. So werden zum Beispiel die Errichtung von Schulen, Kitas und Spielplätzen oder die Schaffung von Grünanlagen, barrierefreien Zugängen sowie von Zentren zur Integration von Geflüchteten gefördert. Rund 900 Kommunen konnten schon mit ihrer Hilfe in über 3.400 Sanierungs- und Entwicklungsgebieten ihre städtebauliche Entwicklung voranbringen, Missstände beseitigen und Orte der Begegnung schaffen. Rund 8,9 Milliarden Euro Bundes- und Landesfinanzhilfen wurden den Kommunen zur Verfügung gestellt.

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