Baden-Württemberg ist eine der wirtschaftsstärksten und wohlhabendsten Gegenden in Europa. Damit das auch in Zukunft so bleibt, soll nach mehr als 20 Jahren der Landesentwicklungsplan neu aufgestellt werden – eine Landkarte für das Baden-Württemberg von Morgen.
Wohnen, Gewerbe, Landwirtschaft, Verkehr, erneuerbare Energien und Naturerhalt: Der neue Landesentwicklungsplan soll alle denkbaren Raumnutzungen klug und nachhaltig choreografieren.
Der Landesentwicklungsplan ist das rahmensetzende Gesamtkonzept für die räumliche Ordnung und Entwicklung des Landes. An ihm müssen sich alle räumlichen Planungen, insbesondere die Regionalplanung, die kommunale Bauleitplanung und die fachlichen Einzelplanungen orientieren. Die Aussagen des Landesentwicklungsplans werden für die zwölf Regionen des Landes durch die Regionalplanung konkretisiert. Die Zuständigkeit für den Landesentwicklungsplan liegt beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen. Plangeber für die Regionalplanung sind die 12 Regionalverbände im Land.
Der aktuelle Landesentwicklungsplan datiert aus dem Jahr 2002. Im Koalitionsvertrag hat die Landesregierung vereinbart, diesen neu aufzulegen. Mit der Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans können Vorgaben für die Umsetzung des Flächensparziels in der Bauleitplanung, die in der Verantwortung der Kommunen steht, verankert werden. Dabei muss das Ziel, bis zum Jahr 2035 den Flächenverbrauch auf Netto-Null zu reduzieren und damit den Übergang in eine Flächenkreislaufwirtschaft zu vollziehen, in eine Gesamtstrategie des Landes eingebettet werden. So soll im Landesentwicklungsplan in einem ganzheitlichen, strategischen Ansatz festlegt werden, wie die vielfältigen Ansprüche an Fläche – Wohnen, Arbeiten, Energie, Land- und Forstwirtschaft, Natur- und Umweltschutz – zukünftig gestaltet werden sollen.