Landesentwicklungsplan

Eine Landkarte für das Baden-Württemberg von morgen

Blick vom Naturschutzgebiet Eichhalde ins Albvorland, Schwäbische Alb

Baden-Württemberg ist eine der wirtschaftsstärksten und wohlhabendsten Gegenden in Europa. Damit das auch in Zukunft so bleibt, soll nach mehr als 20 Jahren der Landesentwicklungsplan neu aufgestellt werden – eine Landkarte für das Baden-Württemberg von Morgen.

Die Lebensweisheit „Nichts ist beständiger als der Wandel“ ist aktueller denn je. Die Geschwindigkeit, in der wir Krisenereignisse miterleben und bestehen müssen, hat rasant zugenommen. Gleichzeitig steht unsere Gesellschaft angesichts der Digitalisierung fast aller Bereiche des gesellschaftlichen Lebens, des Strukturwandels der Industrie, der demographischen Entwicklung, des Klimaschutzes und des bereits schon spürbaren Klimawandels vor großen Herausforderungen. All dies wird die Nutzungsansprüche an den Raum in den kommenden Jahren maßgeblich beeinflussen. Deshalb ist es wichtig und richtig nach über 20 Jahren den Landesentwicklungsplan (LEP) für Baden-Württemberg neu aufzustellen.

Mitwirken am neuen LEP

Was soll rein in den neuen Landesentwicklungsplan? Zu dieser Frage bietet das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen im neuen „LEP-Portal“ anschaulich aufbereitete Informationen und die Möglichkeit zur Mitwirkung.

Mit dem neuen LEP soll ein modernes Kursbuch für Baden-Württemberg entstehen, das den gestiegenen Anforderungen an die räumliche Planung gerecht wird und die Leitplanken für die Gestaltung des Raums von morgen so ausrichtet, dass Entwicklungschancen nutzbar gemacht und erkennbare Risiken minimiert werden.

Robuster Rahmen und „atmende“ Regelungen

Dazu braucht es einerseits einen robusten und für alle gleichermaßen verbindlichen Rahmen. Durch Verlässlichkeit entsteht Rechts- und Planungssicherheit und werden Entscheidungen für Kommunen und Investoren plan- und kalkulierbar. Andererseits braucht es aber auch Anpassungsmöglichkeiten an auftretende Veränderungen und damit einen Raumordnungsplan, der die bisherigen Pfade der langfristigen und zuweilen schwerfälligen Landesplanung verlässt und sich in einem sogenannten „atmenden“ Regelungssystem auf unvorhersehbare Entwicklungen rascher einstellen kann.

Der neue LEP soll dabei nicht mit Planfestlegungen überfrachtet werden. Er soll ein klares, aber auch schlankes Festlegungskonzept erhalten, getreu dem Motto: So viel wie nötig und so wenig wie möglich.

Erstmals ist eine Ergänzung durch eine räumliche Gesamtkarte vorgesehen, deren Maßstab es ermöglicht, für einzelne im besonderen Landesinteresse stehende Festlegungen bereits auf Landesebene eine räumlich konkrete Abgrenzung vorzunehmen. Damit kann die Umsetzung einzelner Festlegungen deutlich schneller und mit mehr Gewicht vollzogen werden.

Megatrends mitdenken

In einer vernetzten und durch multiple soziale und ökonomische Transformationsprozesse geprägten Welt, lassen sich komplexe Frage- und Problemstellungen nicht mehr nur innerhalb einzelner Fachbereiche beantworten. Hierauf reagiert der neue LEP mit einem integrierten Ansatz, der gemäß dem Querschnittcharakter der Raumordnung in themenübergreifenden Handlungsfeldern klassische, aber auch neue Raumordnungsthemen unter- und miteinander in Bezug setzt. Dabei denkt er Megatrends, wie die Digitalisierung bis hin zur KI, die demographische Entwicklung oder den Klimaschutz immer mit. Dies ist ein Novum in der Landesentwicklungsplanung und eine wesentliche Weiterentwicklung im Hinblick auf den Landesentwicklungsplan 2002, der die einzelnen Themenfelder noch sektoral adressiert.

Die Raumordnung unterliegt in ihren Regelungsmöglichkeiten als zusammenfassende, überörtliche und überfachliche Planung aber auch klaren Grenzen. Mit der Koordination und insbesondere dem Austarieren aller Raumnutzungsansprüche auf einer landesweiten Ebene unterscheidet sie sich mit einem Maßstab von 1:300.000 deutlich vom Detaillierungsgrad der Fachplanungen und insbesondere der Bauleitplanung. Der LEP gibt mit einem „raumordnerischen Rundumblick“ Orientierung für die Fachpolitiken und deren Förderprogramme sowie die nachfolgenden Planungsebenen, indem er verbindliche Leitplanken setzt bzw. Spielregeln vorgibt, die entsprechend der regionalen und kommunalen Verhältnisse vor Ort ausgeformt, jedoch nicht mehr grundsätzlich in Frage gestellt werden können.

LEP-Eckpunkte als Diskussionsangebot

Als Diskussionsangebot für den weiteren Planungsprozess hat das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Eckpunkte erarbeitet. Diese richten sich an alle, die sich für die räumliche Entwicklung des Landes interessieren, und bilden die Basis für den sich anschließenden breit angelegten Beteiligungsprozess. Das Eckpunktepapier setzt thematische Schwerpunkte, die für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Zukunftsfähigkeit Baden-Württembergs von zentraler Bedeutung sind, etwa die Stärkung der Wirtschaft und die Sicherung des Wohlstands. Es identifiziert die wesentlichen Zielkonflikte und zeigt mögliche Lösungsansätze auf.

Was soll rein in den neuen Landesentwicklungsplan? Zu dieser Frage bietet das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen im neuen „LEP-Portal“ anschauliche Infos und die Möglichkeit zur Mitwirkung.

: Geltender LEP

Der aktuelle Landesentwicklungsplan datiert aus dem Jahr 2002. Er bildet viele aktuelle Entwicklungen nicht mehr adäquat ab. Die Neuaufstellung bietet die Chance, Antworten zu finden auf aktuelle Herausforderungen wie Wohnraummangel und Klimawandel und gleichzeitig die Potenziale der Digitalisierung für Stadt und Land zu heben.

Fragen und Antworten zum Landesentwicklungsplan

Aktuelles zum Landesentwicklungsplan

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