Baden-Württemberg ist eine der wirtschaftsstärksten und wohlhabendsten Gegenden in Europa. Damit das auch in Zukunft so bleibt, soll nach mehr als 20 Jahren der Landesentwicklungsplan neu aufgestellt werden – eine Landkarte für das Baden-Württemberg von Morgen.
Die Lebensweisheit „Nichts ist beständiger als der Wandel“ ist aktueller denn je. Die Geschwindigkeit, in der wir Krisenereignisse miterleben und bestehen müssen, hat rasant zugenommen. Gleichzeitig steht unsere Gesellschaft angesichts der Digitalisierung fast aller Bereiche des gesellschaftlichen Lebens, des Strukturwandels der Industrie, der demographischen Entwicklung, des Klimaschutzes und des bereits schon spürbaren Klimawandels vor großen Herausforderungen. All dies wird die Nutzungsansprüche an den Raum in den kommenden Jahren maßgeblich beeinflussen. Deshalb ist es wichtig und richtig nach über 20 Jahren den Landesentwicklungsplan (LEP) für Baden-Württemberg neu aufzustellen.
Mitwirken am neuen LEP
Was soll rein in den neuen Landesentwicklungsplan? Zu dieser Frage bietet das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen im neuen „LEP-Portal“ anschaulich aufbereitete Informationen und die Möglichkeit zur Mitwirkung.
Mit dem neuen LEP soll ein modernes Kursbuch für Baden-Württemberg entstehen, das den gestiegenen Anforderungen an die räumliche Planung gerecht wird und die Leitplanken für die Gestaltung des Raums von morgen so ausrichtet, dass Entwicklungschancen nutzbar gemacht und erkennbare Risiken minimiert werden.
Robuster Rahmen und „atmende“ Regelungen
Dazu braucht es einerseits einen robusten und für alle gleichermaßen verbindlichen Rahmen. Durch Verlässlichkeit entsteht Rechts- und Planungssicherheit und werden Entscheidungen für Kommunen und Investoren plan- und kalkulierbar. Andererseits braucht es aber auch Anpassungsmöglichkeiten an auftretende Veränderungen und damit einen Raumordnungsplan, der die bisherigen Pfade der langfristigen und zuweilen schwerfälligen Landesplanung verlässt und sich in einem sogenannten „atmenden“ Regelungssystem auf unvorhersehbare Entwicklungen rascher einstellen kann.
Der neue LEP soll dabei nicht mit Planfestlegungen überfrachtet werden. Er soll ein klares, aber auch schlankes Festlegungskonzept erhalten, getreu dem Motto: So viel wie nötig und so wenig wie möglich.
Erstmals ist eine Ergänzung durch eine räumliche Gesamtkarte vorgesehen, deren Maßstab es ermöglicht, für einzelne im besonderen Landesinteresse stehende Festlegungen bereits auf Landesebene eine räumlich konkrete Abgrenzung vorzunehmen. Damit kann die Umsetzung einzelner Festlegungen deutlich schneller und mit mehr Gewicht vollzogen werden.
Megatrends mitdenken
In einer vernetzten und durch multiple soziale und ökonomische Transformationsprozesse geprägten Welt, lassen sich komplexe Frage- und Problemstellungen nicht mehr nur innerhalb einzelner Fachbereiche beantworten. Hierauf reagiert der neue LEP mit einem integrierten Ansatz, der gemäß dem Querschnittcharakter der Raumordnung in themenübergreifenden Handlungsfeldern klassische, aber auch neue Raumordnungsthemen unter- und miteinander in Bezug setzt. Dabei denkt er Megatrends, wie die Digitalisierung bis hin zur KI, die demographische Entwicklung oder den Klimaschutz immer mit. Dies ist ein Novum in der Landesentwicklungsplanung und eine wesentliche Weiterentwicklung im Hinblick auf den Landesentwicklungsplan 2002, der die einzelnen Themenfelder noch sektoral adressiert.
Die Raumordnung unterliegt in ihren Regelungsmöglichkeiten als zusammenfassende, überörtliche und überfachliche Planung aber auch klaren Grenzen. Mit der Koordination und insbesondere dem Austarieren aller Raumnutzungsansprüche auf einer landesweiten Ebene unterscheidet sie sich mit einem Maßstab von 1:300.000 deutlich vom Detaillierungsgrad der Fachplanungen und insbesondere der Bauleitplanung. Der LEP gibt mit einem „raumordnerischen Rundumblick“ Orientierung für die Fachpolitiken und deren Förderprogramme sowie die nachfolgenden Planungsebenen, indem er verbindliche Leitplanken setzt bzw. Spielregeln vorgibt, die entsprechend der regionalen und kommunalen Verhältnisse vor Ort ausgeformt, jedoch nicht mehr grundsätzlich in Frage gestellt werden können.
LEP-Eckpunkte als Diskussionsangebot
Als Diskussionsangebot für den weiteren Planungsprozess hat das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Eckpunkte erarbeitet. Diese richten sich an alle, die sich für die räumliche Entwicklung des Landes interessieren, und bilden die Basis für den sich anschließenden breit angelegten Beteiligungsprozess. Das Eckpunktepapier setzt thematische Schwerpunkte, die für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Zukunftsfähigkeit Baden-Württembergs von zentraler Bedeutung sind, etwa die Stärkung der Wirtschaft und die Sicherung des Wohlstands. Es identifiziert die wesentlichen Zielkonflikte und zeigt mögliche Lösungsansätze auf.
: Geltender LEP
Der aktuelle Landesentwicklungsplan datiert aus dem Jahr 2002. Er bildet viele aktuelle Entwicklungen nicht mehr adäquat ab. Die Neuaufstellung bietet die Chance, Antworten zu finden auf aktuelle Herausforderungen wie Wohnraummangel und Klimawandel und gleichzeitig die Potenziale der Digitalisierung für Stadt und Land zu heben.
: Koalitionsvertrag
Im Koalitionsvertrag vereinbart die Landesregierung, den Landesentwicklungsplan neu aufzulegen: „Baden-Württemberg ist attraktiv und landschaftlich einzigartig. Den Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Anforderungen an den Raum werden wir mit einem neuen Landesentwicklungsplan zukunftsfähig ausgestalten. Damit wollen wir unter anderem Freiräume schützen, Wohnungs- und Gewerbebau ermöglichen und nachhaltige Mobilität fördern. Dies erfordert einen umfassenden Beteiligungsprozess, in den sich alle Menschen unseres Landes einbringen können. Dabei setzen wir auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Bürgerinnen und Bürgern, mit den Verbänden und der kommunalen Familie.“
: Start
Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen nimmt die Arbeiten am neuen Landesentwicklungsplan auf. Hierzu werden zahlreiche Gutachten und Analysen vergeben und erste Arbeitsgrundlagen erstellt. Im November 2022 erfolgt der Startschuss für die LEP-Erstellung im Rahmen einer großen Veranstaltung zum Thema „Das Flächensparziel der Landesregierung im Rahmen des neuen Landesentwicklungsplans – wie erreichen wir die Netto-Null?“
: Vorarbeiten
Die ersten Schritte werden gemacht: Umfassende Analysen der aktuellen räumlichen Gegebenheiten in Baden-Württemberg nehmen ihren Anfang. Sie widmen sich zum Beispiel der aktuellen Erreichbarkeit von Einzelhandel, Schulen, Krankenhäusern sowie generell von mittleren und größeren Zentren. In einer groß angelegten Raumanalyse nehmen verschiedene wissenschaftliche Institute zusammen mit dem Ministerium aktuelle räumliche Strukturen in Baden-Württemberg sowie die Raumentwicklung seit dem Jahr 2000 in den Blick.
: Bürgerdialoge
Mit den Bürgerdialogen startet die vorgezogene Beteiligung zum neuen Landesentwicklungsplan. Im November und Dezember fanden die ersten Bürgerdialoge in Form von Zukunftswerkstätten mit fast 300 Bürgerinnen und Bürgern in allen vier Regierungsbezirken statt. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hatte hierfür 20.000 Bürgerinnen und Bürger zufällig aus den Melderegistern ausgewählt und eingeladen. Näheres hierzu finden Sie unter www.landesentwicklung-bw.de/buergerdialog-runde1
: Eckpunktepapier
Zum Auftakt der inhaltlichen Diskussionen skizziert ein Eckpunktepapier Herausforderungen der räumlichen Entwicklung und erste Lösungsvorschläge. Das Papier richtet sich als Diskussionsangebot an alle, die sich für die räumliche Entwicklung des Landes interessieren. Es setzt thematische Schwerpunkte, die für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Zukunftsfähigkeit Baden-Württembergs von zentraler Bedeutung sind und reagiert mit vielen neuen und innovativen Lösungsvorschlägen auf aktuelle Entwicklungen und Megatrends.
: Regionaldialoge
Durch ein umfangreiches und ausführliches Beteiligungsverfahren wird Transparenz geschaffen und die Erfahrungen und Perspektiven unterschiedlichster Interessenträger frühzeitig und bestmöglich berücksichtigt.
In vier Regionaldialogen hatten die (Ober-)Bürgermeisterinnen und (Ober-) Bürgermeister, die Landrätinnen und Landräte sowie Vertreterinnen und Vertreter der Regierungsbezirke, der Regionalverbände und der kommunalen Landesverbände die Gelegenheit, sich aus erster Hand über die Arbeiten am neuen Landesentwicklungsplan zu informieren und Rückmeldungen hierzu zu geben. Näheres hierzu finden Sie unter www.landesentwicklung-bw.de/regionaldialoge
: Themendialoge
In den zweistufigen Themenworkshops haben sich themenbezogen Expertinnen und Experten aus den Ministerien, Regierungspräsidien, Regionalverbänden, kommunalen Landesverbänden sowie weiteren betroffenen Verbänden und Kammern gemeinsam mit Botschafterinnen und Botschaftern aus den Bürgerdialogen mit den komplexen Anforderungen der Landesentwicklungsplanung auseinandergesetzt und daraus Standpunkte und Anregungen für den neuen LEP entwickelt. Näheres hierzu finden Sie unter www.landesentwicklung-bw.de/themenworkshops
: Mitwirkungsportal
Seit April 2024 steht unter www.landesentwicklung-bw.de ein Mitwirkungsportal für alle Anregungen und Ideen bereit. Hier bekommen alle Interessierten die Möglichkeit, sich schon vor Beginn des förmlichen Verfahrens mit guten Vorschlägen einzubringen.
: Regionale und kommunale Themenworkshops
In Ergänzung zu den Regionaldialogen führte das Ministerium regionale bzw. kommunale Themenworkshops durch. Diese widmeten sich den Themen „Grenzräume“, „Mehrfachzentren im Zentrale-Orte-System“ sowie „Starke Kommunen im ländlichen Raum“. Näheres hierzu finden Sie unter www.landesentwicklung-bw.de/grenzraeume, www.landesentwicklung-bw.de/mehrfachzentren sowie www.landesentwicklung-bw.de/laendlicher-raum
: Zweite Runde Bürgerdialoge
Im Herbst kommen die zufällig ausgewählten Bürgerinnen und Bürger erneut zusammen. Dann werden sie die Ergebnisse der ersten Bürgerdialog-Runde im Lichte der zwischenzeitlichen Rückmeldungen aus den Regionaldialogen und Themenworkshops sowie der Überlegungen des Ministeriums erneut diskutieren und auf dieser Basis ein Empfehlungspapier ausarbeiten. Das Empfehlungspapier wird im November Frau Ministerin Razavi MdL ausgehändigt.
: Erster Planentwurf
Steht das Gerüst mit Zielen und Strategien, geht es an die Feinarbeit: Es entstehen konkrete Maßnahmen und Handlungsempfehlungen, die in Plansätze übersetzt werden. Es handelt sich dabei unter anderem um Vorgaben für neue Wohn- und Gewerbegebiete, zum Schutz der Umwelt oder zur Verbesserung der Infrastruktur. Dabei sind die vorhandenen Vorgaben auf nationaler und internationaler Ebene zu berücksichtigen. Somit spielt auch die Abstimmung mit anderen Planungsebenen und mit den Nachbar(bundes)ländern eine entscheidende Rolle, um ein gutes Miteinander sicherzustellen.
Ein Zeitpunkt, wann der Entwurf für den Plan und der zugehörige Umweltbericht vorliegen und das förmliche Beteiligungsverfahren beginnen wird, kann derzeit noch nicht bestimmt werden, da der Erarbeitungsprozess äußerst komplex ist und eine Vielzahl von fachlichen Abstimmungen erfordert.
: Beteiligungsverfahren
Der erste Entwurf des Landesentwicklungsplanes durchläuft ein im Landesplanungsgesetz vorgeschriebenes sogenanntes förmliches Beteiligungsverfahren. Darin haben der Landtag sowie verschiedenen Akteure und die Öffentlichkeit nochmals die Möglichkeit, ihre Meinungen und Anregungen förmlich einzubringen. Diese Rückmeldungen werden geprüft, abgewogen und, soweit möglich und sinnvoll, in den Plan integriert.
: Beschluss
Der Beschluss und die Verbindlicherklärung des Landesentwicklungsplans erfolgen durch die Landesregierung. Er tritt mit seiner Bekanntmachung im Gesetzblatt Baden-Württemberg in Kraft. Der Plan hat damit einen rechtlich bindenden Charakter und steckt den Rahmen ab für verschiedene Fachplanungen, vor allem aber für die Regionalpläne, Flächennutzungspläne und Bebauungspläne. Er gibt Leitlinien vor, anhand derer zukünftige Planungen, Projekte und Investitionen bewertet und koordiniert werden können.
Fragen und Antworten zum Landesentwicklungsplan
Der Landesentwicklungsplan (LEP) ist das rahmensetzende Gesamtkonzept für die räumliche Ordnung und Entwicklung des Landes. Er zeigt an, wohin die Reise geht: Der LEP macht Vorgaben dazu, welche Flächen wie genutzt werden sollen. Dabei betrachtet er stets das Land als Ganzes.
Wohnen, Gewerbe, Landwirtschaft, Umwelt, Verkehr: All das braucht Platz und muss nachhaltig und gerecht aufeinander abgestimmt werden. Der Landesentwicklungsplan hilft dabei, die verschiedenen Flächenansprüche in Balance zu bringen. Das Ziel: Gute Lebensbedingungen, Wohlstand, Chancen und der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen im ganzen Land.
Am LEP müssen sich alle räumlichen Planungen, insbesondere die Regionalplanung, die kommunale Bauleitplanung und die fachlichen Einzelplanungen orientieren. Das heißt, er setzt die Leitplanken für räumliche Planungen auf allen Ebenen bis hin zum Bebauungsplan in den Städten und Gemeinden. So stellt er einheitliche Spielregeln für das ganze Land sicher.
Der aktuelle Landesentwicklungsplan ist über zwanzig Jahre alt. Er bildet viele aktuelle Entwicklungen nicht mehr angemessen ab. Die Neuaufstellung bietet die Chance, Antworten zu finden auf die aktuellen Trends und Herausforderungen unserer Zeit: flächendeckender Wohnraummangel, Digitalisierung, Klimawandel und mehr.
Der Raum, der uns zur Verfügung steht, ist begrenzt. Gleichzeitig gibt es viele Ansprüche, wie er genutzt werden soll: Für Wohnen und Gewerbe, für die Bildung und Versorgung, für Straßen und Schienen, zur Stromerzeugung, zur Rohstoffgewinnung oder einfach für unsere Natur. All diese Ansprüche gilt es abzustimmen und möglichst konfliktfrei zu koordinieren – das ist Aufgabe der Raumordnung. Sie bestimmt, an welchem Ort welche Nutzung stattfinden soll, achtet darauf, dass Nutzungen miteinander verknüpft sind und dass für alles Raum ist. Auf diese Weise verbindet und beeinflusst Raumordnung sehr viele Lebensbereiche.
Die „Raumordnung“ oder auch „räumliche Planung“ ist ein mehrstufiges System. An der Spitze steht die Europäische Union mit der Europäischen Raumordnung. Nach unten hin wird es dann immer konkreter: über die Planung des Bundes (Bundesraumordnung), die der Länder (Landesplanung) und der Regionen (Regionalplanung) bis hin zu den Kreisen und Kommunen (Kommunale Bauleitplanung). Statt von „Raumordnung" oder „räumlicher Planung“ wird häufig auch von „Raumentwicklung" gesprochen. Denn mit Planung ist immer auch die Frage verbunden ist: Wie wollen wir morgen leben?
Mit dem Landesentwicklungsplan gibt das Land den Trägern der Regionalplanung, also den zehn Regionalverbänden sowie dem Verband Region Stuttgart und dem Verband Region Rhein-Neckar, die Leitplanken für die räumliche Entwicklung in einer Region vor. Die Träger der Regionalplanung übersetzen diese Leitplanken in konkrete Planungen für ihre Regionen: In ihren Regionalplänen legen sie fest, wie sich die Regionen räumlich entwickeln sollen.
Die Regionalpläne wiederum bilden die Grundlage für die kommunale Bauleitplanung: die Flächennutzungspläne, Bebauungspläne und sonstigen Städtebausatzungen vor Ort.
Die Ziele und Strategien für den neuen Landesentwicklungsplan sollen gemeinschaftlich erarbeitet werden. Deshalb führt das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen ein frühzeitiges, freiwilliges Beteiligungsverfahren durch – noch vor der förmlichen Anhörung zum Planentwurf. Diese vorgezogene Beteiligung schafft Transparenz und hilft dabei, dass die Erfahrungen und Perspektiven unterschiedlichster Interessenträger frühzeitig und bestmöglich berücksichtigt werden können.
In einem ersten Schritt haben im November und Dezember 2023 Bürgerdialoge stattgefunden. Das Ministerium hat hierfür 400 Bürgerinnen und Bürger zufällig aus den Melderegistern ausgewählt. Im Oktober 2024 geht es weiter mit einer zweiten Bürgerdialog-Runde.
In einem zweiten Schritt waren insbesondere (Ober-)Bürgermeister, Landräte und Vertreter der Regionalverbände gefragt: Im Rahmen von vier Regionaldialogen im Februar und März 2024 hatten sie Gelegenheit, Frau Ministerin Razavi bzw. Frau Staatssekretärin Lindlohr und ihrem LEP-Team sowie Mitgliedern des Landtags und Vertretern der Regierungspräsidien ihre Wünsche in Hinblick auf die Landesplanung auf den Weg zu geben.
Weiter ging es im April und Mai mit zweistufigen Themenworkshops für Fachleute der Ministerien, Regierungspräsidien, Regionalverbände, Kommunalen Landesverbände sowie sonstiger Landesverbände und Kammern.
Diesen folgten im Juni und Juli die Themenworkshops „Grenzräume“, „Mehrfachzentren im Zentrale-Orte-System“ und „Starke Kommunen im Ländlichen Raum“, die sich erneut an Vertreter der regionalen bzw. kommunalen Ebene richteten.
Unabhängig von der Teilnahme an einem Bürgerdialog, Regionaldialog oder Themenworkshop können alle Interessierten bis zum 31. Oktober 2024 über das LEP-Mitwirkungsportal unter www.landesentwicklung-bw.de/mitmachen ihre Ideen und Vorschläge für den neuen Landesentwicklungsplan (LEP) im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung einbringen. Sobald der Planentwurf vorliegt, können sich alle Interessierten im Rahmen des förmlichen Beteiligungsverfahren erneut in den Plan einbringen.
Das Ministerium arbeitet mit Hochdruck am neuen Landesentwicklungsplan. Ein konkreter Zeitpunkt, wann der Planentwurf vorliegen wird, ist momentan allerdings noch nicht absehbar. Das hat mit dem äußerst komplexen Erarbeitungsprozess zu tun, bei dem eine ganze Reihe von Vorabstimmungen mit ganz verschiedenen Akteuren nötig ist.
Damit nicht aus dem Blick gerät, wie die Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsplans in der Praxis wirken und wo weiterer Handlungsbedarf besteht, führt das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen eine kontinuierliche Raumbeobachtung durch. Das heißt, das Ministerium berichtet auf Basis vielfältiger Datenquellen laufend und systematisch über räumliche Strukturen und Entwicklungen. Die Daten aus der Raumbeobachtung dienen als wichtige Grundlage für die Raumplanung sowie für unterschiedliche Fachplanungen auf Landes-, regionaler und kommunaler Ebene.