Es hat sich als „lernendes Programm“ stets an neue Herausforderungen angepasst. Fast 900 Kommunen in Baden-Württemberg wurden in den vergangenen 50 Jahren bei der städtebaulichen Erneuerung von Bund und Land unterstützt.
Die besondere Stärke der Städtebauförderung als Gemeinschaftsinitiative von Bund, Ländern und Kommunen liegt vor allem an einer Reihe von Besonderheiten, die sie deutlich von anderen Förderinstrumenten abhebt:
- Der gebietsorientierte und integrierte (Planungs-) Ansatz macht es möglich, auf die ortsspezifischen Herausforderungen flexibel und passgenau zu reagieren. Integrierte Stadtentwicklungskonzepte, die unter Beteiligung der Bürgerinnen Bürger erstellt und von einem gesamtörtlichen Entwicklungskonzept abgeleitet sind, bieten eine gute und langfristig tragfähige Grundlage für eine fach- und ressortübergreifende Umsetzung der Maßnahmen in den Sanierungsgebieten und sind daher eine zwingende Fördervoraussetzung.
- Die vergleichsweise lange Laufzeit der Bewilligungen (in der Regel acht bis zwölf Jahre) erlaubt es den Kommunen, auch komplexe und zeitaufwändige Projekte konzeptionell fundiert und mit einer guten Bürgerbeteiligung nutzerorientiert und erfolgreich umzusetzen. Dies hat sich insbesondere bei der Bewältigung der zahlreichen militärischen Konversionen im Land gezeigt, die ohne schädlichen Zeitdruck erfolgreich neuen Nutzungen zugeführt werden konnten.
- Als lernendes Programm reagiert die städtebauliche Erneuerung immer wieder neu auf die sich ändernden Bedarfe und durch das konsequente Überprüfen und Fortschreiben der Förderschwerpunkte wird den Kommunen ein zügiges Reagieren auf neue Herausforderungen ermöglicht.
Highlights aus 50 Jahren Städtebauförderung
Die Filmreihe zum Jubiläum der Städtebauförderung zeigt auf prägnante Weise, wie über fünf Jahrzehnte hinweg die unterschiedlichsten Herausforderungen mit Hilfe der Städtebauförderung bewältigt wurden. Unsere Sammlung von Erfolgsgeschichten aus den Städten und Gemeinden gibt einen Überblick über beispielgebende Projekte der städtebaulichen Erneuerung, die die Zielsetzungen einer nachhaltigen Stadt- und Quartiersentwicklung vorbildlich umsetzen.
Durch das konsequente Überprüfen und Fortschreiben der Förderschwerpunkte wird den Kommunen ein zügiges Reagieren auf neue Herausforderungen ermöglicht. Vor dem Hintergrund des drängenden Bedarfs stellt zum Beispiel die Aktivierung von neuen Wohnbauflächen gegenwärtig einen zentralen Schwerpunkt dar. In Baden-Württemberg besteht daher bereits seit 2016 ein förmlicher Fördervorrang für die Schaffung von Wohnraum durch Umnutzung, Modernisierung und Aktivierung von Flächen und leerstehenden Immobilien. Im Zusammenspiel mit der Förderung der Konversion ehemals militärisch genutzter Flächen, aber auch von Gewerbe- und Bahnbrachen, wird mit Hilfe der Städtebauförderung ein wesentlicher Beitrag zur Wohnraumversorgung geleistet. So werden die Kommunen mit den baulich-investiven Finanzhilfen in die Lage versetzt, aktive und vorausschauende Bodenpolitik sowie Innenentwicklung zu betreiben und die baureifen Flächen zu darstellbaren Konditionen zu vermarkten. In der Folge kann damit bezahlbarer und geförderter Wohnraum entstehen.
Innenstädte stärken
Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt der Städtebauförderung ist und bleibt, die Innenstädte und Ortskerne attraktiv zu gestalten und damit einen wesentlichen Beitrag zu ihrer Vitalität und Lebendigkeit zu leisten. Hierzu gehört insbesondere die Förderung von Gestaltungs- und Anpassungsmaßnahmen im öffentlichen Raum – sei es durch die Erhöhung der Barrierefreiheit oder die Verbesserung der blauen und grünen Infrastruktur. Gleichwohl ist es für lebendige und attraktive Zentren unabdingbar, ihre einzigartige Identität zu bewahren sowie das gebaute kulturelle Erbe zu erhalten und behutsam weiterzuentwickeln.
Die Anstrengungen der vergangenen Jahrzehnte, die Städte und Gemeinden attraktiv und lebenswert zu gestalten, werden in den kommenden Jahren noch verstärkt werden müssen. Insbesondere gilt es, die Nutzungs- und Angebotsvielfalt in den Zentren durch den Erhalt der zentrumsrelevanten Funktionen sowie mit Hilfe innovativer Nutzungskonzepte langfristig zu sichern. Gleichzeitig sollen die Stadt- und Ortskerne als Wohnstandort gestärkt und damit einer Verödung und Funktionsverlusten entgegengewirkt werden.
Die Städtebauförderung wird hier weiterhin einen wesentlichen Beitrag leisten, die Kommunen bei der Bewältigung dieser Aufgaben zuverlässig zu unterstützen und dabei auch die Zielsetzungen der Neuen Leipzig-Charta im Sinne einer gemeinwohlorientierten Stadt- und Quartiersentwicklung umzusetzen. Dazu gehören sowohl bauliche Maßnahmen wie auch die Ausarbeitung von Leitlinien und langfristigen Planungsperspektiven.
Dass der Bedarf an den Finanzhilfen unverändert hoch ist, belegt das Programmvolumen, das auch im Jubiläumsjahr erneut mehrfach überzeichnet war. Mit Finanzhilfen auf Rekordniveau in Höhe von 265 Millionen Euro fördert das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen 2021 über 361 städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen. Gleichzeitig ist die Städtebauförderung ein langfristiges Konjunkturprogramm, das nicht nur eine hohe Anstoßwirkung für Folgeinvestitionen mit sich bringt, sondern auch große Beschäftigungseffekte – insbesondere örtlich und regional – entfaltet.