Regionale Planungsoffensive

Vorrang für erneuerbare Energien

Windrad vor blauem Himmel

Mit der Regionalen Planungsoffensive machen sich das Land Baden-Württemberg und die 12 Regionalverbände gemeinsam auf den Weg, die notwendigen Flächen für eine bessere Versorgung mit erneuerbaren Energien so schnell wie möglich zu sichern.

Die Energiewende in Baden-Württemberg ist ein wichtiges Ziel der Landesregierung. Insgesamt sollen mindestens 2 Prozent der Landesfläche exklusiv für regionalbedeutsame Freiflächen-Photovoltaikanlagen und für Windenergieanlagen planungsrechtlich gesichert werden – davon nach den jüngsten Vorgaben des Bundes allein 1,8 Prozent für die Windenergie.

Mit der Regionalen Planungsoffensive wollen das Land Baden-Württemberg und die 12 Regionalverbände die notwendigen Flächen für eine bessere Versorgung mit erneuerbaren Energien gemeinsam so schnell wie möglich sichern.

Durch die harmonisierte Planung aller Regionalverbände, das Schaffen verlässlicher Planungsleitplanken, verkürzte Stellungnahmefristen und die Einführung eines Anzeigeverfahrens zur Plangenehmigung soll der Planungserfolg abgesichert und die Verfahrensdauer auf die Hälfte der bisher benötigen Zeit reduziert werden. Vorgesehen ist, die Verfahren bis spätestens 2025 abzuschließen. Hierauf hat sich das Land mit den Regionalverbänden verständigt, die alle gleichermaßen 1,8 Prozent ihrer Regionsfläche für die Windkraft zur Verfügung stellen wollen.

Planungsleitplanken – zum Beispiel im Denkmalschutz

Die jeweils fachlich verantwortlichen Ressorts haben gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft der Regionalverbände, der Kommunalen Landesverbände sowie berührter Interessenverbände Beiträge für bessere und stabile Rahmenbedingungen für die regionalen Planungen erarbeitet. Diese Beiträge sollen bei den wichtigen Themen Artenschutz, Landwirtschaft, Luftverkehr, Denkmalpflege und Bürgerbeteiligung verlässliche Planungsleitplanken für eine größere Flächenkulisse, schnellere Planungsverfahren und mehr Akzeptanz in der Bevölkerung schaffen.

So hat beispielsweise die Landesdenkmalpflege unter der Verantwortung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen ein „Bewertungsraster für Windenergieanlagen in der Umgebung von Kulturdenkmalen“ neu entwickelt. Das Bewertungsraster bringt Denkmalschutz und Klimaschutz zusammen und bewirkt, dass der sogenannte Umgebungsschutz nach dem Denkmalschutzgesetz der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen bei weit über 99 Prozent der Kulturdenkmale nicht entgegenstehen wird – und dies ohne weitere Prüfung. Nur in Ausnahmefällen wird die denkmalfachliche Zulässigkeit im Einzelfall noch geprüft. Pauschale denkmalschutzrechtliche Verbote gibt es nicht.