Die Energiewende in Baden-Württemberg ist ein wichtiges Ziel der Landesregierung. Insgesamt sollen mindestens 2 Prozent der Landesfläche exklusiv für regionalbedeutsame Freiflächen-Photovoltaikanlagen und für Windenergieanlagen planungsrechtlich gesichert werden – davon nach den jüngsten Vorgaben des Bundes allein 1,8 Prozent für die Windenergie. Baden-Württemberg will dieses Ziel bereits bis zum Jahr 2025 erreichen und damit deutlich schneller als vom Bund vorgegeben (Zielvorgabe: bis 2032).
Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat deshalb mit allen zwölf Regionalverbänden eine Planungsoffensive gestartet – eine Art konzertierte Aktion, die es so noch nie gab. Gemeinsam wollen sie die notwendigen Flächen für eine bessere Versorgung mit erneuerbaren Energien so schnell wie möglich sichern.
Startschuss: Regionale Planungsoffensive startet
Die Vorsitzenden der zwölf Regionalverbände im Land und Nicole Razavi MdL, Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, vereinbaren bei einem Treffen am 17. März 2022 mehr Tempo beim Ausbau der erneuerbaren Energien. Es ist der Startschuss für die Regionale Planungsoffensive. Erstmals in der Landesgeschichte committen sich alle 12 Regionalverbände zur gleichen Zeit für ein gemeinsames Ziel: mindestens zwei Prozent der Landesfläche exklusiv für Freiflächen-Photovoltaikanlagen und Windenergieanlagen planungsrechtlich zu sichern.
Planungsvorbereitung: Erste Vorarbeiten laufen
Die Regionalverbände stellen ihre Planungsdaten zusammen. Das Land hat den Regionalverbänden zu den wichtigen Themen Artenschutz, Landwirtschaft, Luftverkehr, Denkmalschutz und Bürgerbeteiligung sowie zur Windhöffigkeit zum Ende des dritten Quartals Informationen als Leitplanken für die Planung zur Verfügung gestellt.
Aufstellungsbeschlüsse: Regionalverbände fassen Aufstellungsbeschlüsse
Die Regionalverbände fassen ab dem vierten Quartal individuell Aufstellungsbeschlüsse zu Gesamtfortschreibungen ihrer Regionalpläne beziehungsweise zu Teilfortschreibungen „Windenergie“ und „Solarenergie“. Damit sollen besonders geeignete Flächen für die Windkraftnutzung oder Freiflächen-PV reserviert werden.
Planentwürfe und Bürgerbeteiligung: Regionalverbände beteiligen frühzeitig die Öffentlichkeit und erarbeiten Planentwürfe
Die Information und Einbindung der Öffentlichkeit im Rahmen von Beteiligungsprozessen ist allen Regionalverbänden ein großes Anliegen. Das schafft einen transparenten Planungsprozess und erhöht die Akzeptanz. Im Jahr 2023 binden die Regionalverbände die breite Öffentlichkeit durch zahlreiche Maßnahmen in den Planungsprozess ein: zum Beispiel durch Informationsveranstaltungen, Informationsseiten oder interaktive Webkarten. Bis zum Ende des Jahres erarbeiten die Regionalverbände auch unter Einbeziehung der Kommunen und Fachbehörden die jeweiligen Planentwürfe.
Auslegungsverfahren: Formale Beteiligungsverfahren und Verarbeitung der Ergebnisse
Spätestens zum 1. Januar 2024 sollen die formalen Beteiligungsverfahren für die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange an den Start gehen. Die Regionalverbände nehmen Informationen aus diesen Verfahren in den weiteren Planungsprozess auf und entwickeln die jeweiligen Planentwürfe entsprechend weiter. Die Regionalverbände entscheiden dann nach der Weiterentwicklung, ob durch Änderungen gegebenenfalls weitere formale Beteiligungsverfahren erforderlich werden.
Satzungsbeschlüsse der Regionalpläne: Vom Planentwurf zum fertigen Plan
Die Regionalpläne sollen bis spätestens 30. September 2025 als Satzung festgestellt werden. Die Regionalverbände zeigen den Satzungsbeschluss dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen an. Dieses kann innerhalb von drei Monaten rechtliche Einwendungen gegen die angezeigten Pläne erheben.
Inkrafttreten und Umsetzung: Inkrafttreten der Regionalpläne und Projektierung von Windenergieanlagen
Die Regionalpläne durchlaufen das Anzeigeverfahren und treten nach Bekanntmachung der Anzeige in Kraft. Windenergieanlagen können dann in den in den Regionalplänen ausgewiesenen Gebieten projektiert und nach Durchlaufen des Genehmigungsverfahrens realisiert werden.
Windkraft und Freiflächen-Photovoltaik
Durch die harmonisierte Planung aller Regionalverbände, das Schaffen verlässlicher Planungsleitplanken, verkürzte Stellungnahmefristen und die Einführung eines Anzeigeverfahrens zur Plangenehmigung soll der Planungserfolg abgesichert und die Verfahrensdauer auf die Hälfte der bisher benötigen Zeit reduziert werden. Vorgesehen ist, die Verfahren bis spätestens 2025 abzuschließen. Hierauf hat sich das Land mit den Regionalverbänden verständigt, die alle gleichermaßen 1,8 Prozent ihrer Regionsfläche für die Windkraft zur Verfügung stellen wollen. Für Freiflächen-Photovoltaik sollen mindestens 0,2 Prozent der Landesfläche gesichert werden. Die Aufgabe der planungsrechtlichen Sicherung ist in Baden-Württemberg den Regionalverbänden übertragen.
Planungsleitplanken – zum Beispiel im Denkmalschutz
Die jeweils fachlich verantwortlichen Ressorts haben gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft der Regionalverbände, der Kommunalen Landesverbände sowie berührter Interessenverbände Beiträge für bessere und stabile Rahmenbedingungen für die regionalen Planungen erarbeitet. Diese Beiträge sollen bei den wichtigen Themen Artenschutz, Landwirtschaft, Luftverkehr, Denkmalpflege und Bürgerbeteiligung verlässliche Planungsleitplanken für eine größere Flächenkulisse, schnellere Planungsverfahren und mehr Akzeptanz in der Bevölkerung schaffen.
So hat beispielsweise die Landesdenkmalpflege unter der Verantwortung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen ein „Bewertungsraster für Windenergieanlagen in der Umgebung von Kulturdenkmalen“ neu entwickelt. Das Bewertungsraster bringt Denkmalschutz und Klimaschutz zusammen und bewirkt, dass der sogenannte Umgebungsschutz nach dem Denkmalschutzgesetz der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen bei weit über 99 Prozent der Kulturdenkmale nicht entgegenstehen wird – und dies ohne weitere Prüfung. Nur in Ausnahmefällen wird die denkmalfachliche Zulässigkeit im Einzelfall noch geprüft. Pauschale denkmalschutzrechtliche Verbote gibt es nicht.