Regionale Planungsoffensive

Vorrang für erneuerbare Energien

Mit der Regionalen Planungsoffensive machen sich das Land und die 12 Regionalverbände gemeinsam auf den Weg, die notwendigen Flächen für eine bessere Versorgung mit erneuerbaren Energien zu sichern.

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Windrad vor blauem Himmel

Die Energiewende in Baden-Württemberg ist ein wichtiges Ziel der Landesregierung. Insgesamt sollen mindestens 2 Prozent der Landesfläche exklusiv für regionalbedeutsame Freiflächen-Photovoltaikanlagen und für Windenergieanlagen planungsrechtlich gesichert werden – davon nach den jüngsten Vorgaben des Bundes allein 1,8 Prozent für die Windenergie. Baden-Württemberg will dieses Ziel bereits bis zum Jahr 2025 erreichen und damit deutlich schneller als vom Bund vorgegeben (Zielvorgabe: bis 2032).

Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat deshalb mit allen zwölf Regionalverbänden eine Planungsoffensive gestartet – eine Art konzertierte Aktion, die es so noch nie gab. Gemeinsam wollen sie die notwendigen Flächen für eine bessere Versorgung mit erneuerbaren Energien so schnell wie möglich sichern.

Startschuss: Regionale Planungsoffensive startet

Die Vorsitzenden der zwölf Regionalverbände im Land und Nicole Razavi MdL, Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, vereinbaren bei einem Treffen am 17. März 2022 mehr Tempo beim Ausbau der erneuerbaren Energien. Es ist der Startschuss für die Regionale Planungsoffensive. Erstmals in der Landesgeschichte committen sich alle 12 Regionalverbände zur gleichen Zeit für ein gemeinsames Ziel: mindestens zwei Prozent der Landesfläche exklusiv für Freiflächen-Photovoltaikanlagen und Windenergieanlagen planungsrechtlich zu sichern.

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Windkraft und Freiflächen-Photovoltaik

Durch die harmonisierte Planung aller Regionalverbände, das Schaffen verlässlicher Planungsleitplanken, verkürzte Stellungnahmefristen und die Einführung eines Anzeigeverfahrens zur Plangenehmigung soll der Planungserfolg abgesichert und die Verfahrensdauer auf die Hälfte der bisher benötigen Zeit reduziert werden. Vorgesehen ist, die Verfahren bis spätestens 2025 abzuschließen. Hierauf hat sich das Land mit den Regionalverbänden verständigt, die alle gleichermaßen 1,8 Prozent ihrer Regionsfläche für die Windkraft zur Verfügung stellen wollen. Für Freiflächen-Photovoltaik sollen mindestens 0,2 Prozent der Landesfläche gesichert werden. Die Aufgabe der planungsrechtlichen Sicherung ist in Baden-Württemberg den Regionalverbänden übertragen.

Planungsleitplanken – zum Beispiel im Denkmalschutz

Die jeweils fachlich verantwortlichen Ressorts haben gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft der Regionalverbände, der Kommunalen Landesverbände sowie berührter Interessenverbände Beiträge für bessere und stabile Rahmenbedingungen für die regionalen Planungen erarbeitet. Diese Beiträge sollen bei den wichtigen Themen Artenschutz, Landwirtschaft, Luftverkehr, Denkmalpflege und Bürgerbeteiligung verlässliche Planungsleitplanken für eine größere Flächenkulisse, schnellere Planungsverfahren und mehr Akzeptanz in der Bevölkerung schaffen.

So hat beispielsweise die Landesdenkmalpflege unter der Verantwortung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen ein „Bewertungsraster für Windenergieanlagen in der Umgebung von Kulturdenkmalen“ neu entwickelt. Das Bewertungsraster bringt Denkmalschutz und Klimaschutz zusammen und bewirkt, dass der sogenannte Umgebungsschutz nach dem Denkmalschutzgesetz der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen bei weit über 99 Prozent der Kulturdenkmale nicht entgegenstehen wird – und dies ohne weitere Prüfung. Nur in Ausnahmefällen wird die denkmalfachliche Zulässigkeit im Einzelfall noch geprüft. Pauschale denkmalschutzrechtliche Verbote gibt es nicht.

Erklärfilm

Erklärfilm Windenergie der Regionalverbände Baden-Württemberg

In diesem Video der Arbeitsgemeinschaft der Regionalverbände Baden-Württembergs wird der Weg von der Flächenreservierung zum Windpark erklärt.