Unsere Bau- und Kunstdenkmale sowie archäologischen Denkmale machen das Land Baden-Württemberg zu einem der kulturell und historisch reichsten Lebensräume Deutschlands. Die Denkmalpflege möchte diese Kulturdenkmale schützen und für künftige Generationen bewahren. Deshalb unterstützt das Land die Eigentümerinnen und Eigentümer beim Erhalt und der Pflege ihrer Denkmale: durch Steuererleichterungen und mit einem Förderprogramm.
Denkmalförderung durch Steuererleichterungen
Denkmaleigentümer können steuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Nach den §§ 7i, 10f, 11b und 10g des Einkommensteuergesetzes (EStG) gibt es besondere Absetzungsmöglichkeiten für Ausgaben, die bei Maßnahmen an Kulturdenkmalen entstanden sind.
Für die Erteilung von Bescheinigungen nach § 10g EStG ist das Landesamt für Denkmalpflege zuständig. Für die Erteilung von Bescheinigungen nach §§ 7i, 10f und 11b sind die unteren Denkmalschutzbehörden zuständig. Diese besondere Bescheinigung ist dem zuständigen Finanzamt vorzulegen.
Denkmalförderung durch Zuschüsse
Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen stellt jährlich ein Denkmalförderprogramm auf. Damit leistet das Land einen wichtigen Beitrag zur Pflege und zum Erhalt der baden-württembergischen Kulturdenkmale.
Die Vorbereitung dieses Programms und die Abwicklung der Fördermaßnahmen erfolgt durch das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart. Zuwendungsanträge müssen den denkmalpflegerischen Erfordernissen des Denkmalschutzgesetzes entsprechen und mit dem Landesamt für Denkmalpflege abgestimmt sein. Eine Aufnahme in das Förderprogramm ist abhängig vom Umfang der im jeweiligen Förderjahr zur Verfügung stehenden Haushaltmittel, dem Bedarf für die beantragten Fördermaßnahmen insgesamt und der denkmalpflegerischen Bedeutung sowie der Dringlichkeit der beantragten Fördermaßnahme.
Die Anträge sind beim Landesamt für Denkmalpflege zu stellen.
Wohnen im Kulturdenkmal
Das Sonderprogramm Wohnen im Kulturdenkmal lief in den Jahren 2022 und 2023. Es sollte die Eigentümerinnen und Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden ermuntern und unterstützen, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Insgesamt sind beim Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart (LAD) über 140 Anfragen und Anträge zu dem Sonderprogramm eingegangen. Gefördert wurden insgesamt sieben Leuchtturmprojekte, 27 Konzepte und zwei Multiplikatoren-Boni mit einer Gesamtsumme von rund 2,3 Millionen Euro.
Aufgabe und rechtliche Grundlage des Denkmalschutzes
Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege sind die Erfassung von Kulturdenkmalen, ihr Schutz und ihre Pflege mit dem Ziel größtmöglicher Substanzerhaltung. Rechtsgrundlage dafür ist das Denkmalschutzgesetz für Baden-Württemberg in der Fassung vom 6.12.1983 (GBl. S.797), zuletzt geändert am 9.12.2014 (GBl. S. 686). Dabei sind Kulturdenkmale alle Gegenstände, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht.
Wirtschaftlicher Nutzen der Denkmalpflege
Es geht bei der Denkmalpflege jedoch nicht allein um das Bewahren und Erforschen. Auch der wirtschaftliche Nutzen von Maßnahmen der Sanierung und Vitalisierung von Baudenkmalen ist erheblich. Denkmalförderung kommt fast ausschließlich dem Mittelstand, dem lokalen Gewerbe, dem Handwerk und den Freiberuflern zugute. Sie schafft und sichert Arbeitsplätze, da rund 80 Prozent der Gesamtkosten für die Erhaltung von Altbauten Personalkosten sind. Die Mittel der Denkmalförderung lösen Folgeinvestitionen in bis zu achtfacher Höhe des Fördervolumens aus. Dadurch werden Wirtschaftskreisläufe angestoßen und konjunkturpolitische Akzente gesetzt. Darüber hinaus ist die Erhaltung und Nutzung vorhandener Bausubstanz im Sinne nachhaltiger Stadtentwicklung Ressourcen schonend und im Hinblick auf verwendete Materialien und Techniken ökologisch sinnvoll.