Neues Wohnen

Gemeinschaftliche Wohnprojekte für alle Altersgruppen

Das Land Baden-Württemberg unterstützt künftig die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum auch für gemeinschaftliche Wohnprojekte. Für 2023 und 2024 stehen dafür im Landeshaushalt insgesamt 16 Millionen Euro bereit.

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Gruppe Seniorinnen und Senioren beim gemeinsamen Frühstück

Das Förderangebot „Neues Wohnen“ setzt im Bereich der Wohnraumförderung neue Impulse. Zum Auftakt hat das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen einen Projektaufruf „gemeinschaftliches Mehrgenerationenwohnen“ veröffentlicht. Ziel ist es, bezahlbaren und qualitätsvollen Wohnraum zu schaffen, in dem unterschiedliche Generationen gemeinschaftlich leben. Bis zum 30. September 2023 konnten Interessenten ihre Projektideen einzureichen. Die Ideen werden nun von einem Expertengremium geprüft und bewertet. In einer zweiten Phase sollen erfolgsversprechende Ideen konkretisiert und über eine Förderung entschieden werden.

Sowohl individuell genutzte als auch gemeinschaftlich genutzte Räume können investiv gefördert werden. Die Förderung beträgt zehn Prozent der förderfähigen Gesamtkosten, wobei 20 Prozent dieser Kosten vorab als Eigenkapital erbracht werden müssen. Im Gegenzug muss die Kaltmiete eines geförderten Wohnraums für einen Zeitraum von 15 Jahren um mindestens 20 Prozent niedriger sein als die ortsübliche Vergleichsmiete.

Mit dem neuen Förderangebot „Neues Wohnen“ wird die Ankündigung im Koalitionsvertrag der grün-schwarzen Landesregierung umgesetzt, die Förderung von bezahlbarem Wohnraum auf Formen des neuen, vor allem gemeinschaftlichen Wohnens auszuweiten.