Bautechnik

Technische Baubestimmungen

Ziegelsteine, Stift und Meterstab auf einem Bauplan

Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat am 12. Dezember 2022 aufgrund von § 73a Absatz 5 LBO die neue Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen erlassen. Die Technischen Baubestimmungen sind zu beachten.

Nach § 73a Absatz 1 LBO kann von den Planungs-, Bemessungs- und Ausführungsregelungen abgewichen werden, wenn mit einer anderen Lösung in gleichem Maße die Anforderungen erfüllt werden und die Technischen Baubestimmungen eine Abweichung nicht ausschließen. § 16a Absatz 2 und § 17 Absatz 1 LBO bleiben davon unberührt. Die Verwaltungsvorschrift ist im Gemeinsames Amtsblatt des Landes Baden-Württemberg (GABl.) Heft 12 von 2022, S. 1187ff. veröffentlicht. Sie trat am 1. Januar 2023 in Kraft. Die frühere VwV TB vom 20. Dezember 2017 trat am 31. Dezember 2022 außer Kraft.

Die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen konkretisiert die in der baden-württembergischen Landesbauordnung (LBO) verankerten allgemeinen Anforderungen an bauliche Anlagen, Bauprodukte und andere Anlagen und Einrichtungen. Sie umfasst Regeln zur Standsicherheit baulicher Anlagen sowie zum Brandschutz, zum Wärmeschutz, zum Schallschutz, zum Gesundheitsschutz, zum Umweltschutz und zu den Planungsgrundlagen. Die Technischen Baubestimmungen müssen von allen am Bau beteiligten Personen bei der Planung, Berechnung, Ausführung und baurechtlichen Überprüfung von baulichen Anlagen beachtet werden. Sie sollen sicherstellen, dass bauliche Anlagen so angeordnet, errichtet, geändert und instandgehalten werden, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, zu keiner Zeit gefährdet werden.

Die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen basiert auf dem Muster einer Verwaltungsvorschrift über Technische Baubestimmungen (MVV TB) Ausgabe 2021/1, das vom Deutschen Institut für Bautechnik nach Anhörung der beteiligten Kreise im Einvernehmen mit den obersten Baurechtsbehörden der Länder am 17. Januar 2022 veröffentlicht wurde, mit Druckfehlerberichtigung vom 4. März 2022. Die Überführung der Muster-Verwaltungsvorschrift in die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen erfolgte durch Anpassung des Musterdokuments an die Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie technische Richtlinien des Landes Baden-Württemberg. Vor Erlass der VwV TB wurden nach § 73a Absatz 5 LBO die beteiligten Kreise zu den landesrechtlichen Anpassungen angehört.

Die außer Kraft getretene Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen vom 20. Dezember 2017 ersetzte die nach früherem Bauordnungsrecht bekannt gemachte Liste der Technischen Baubestimmungen (LTB) und die vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) bekannt gemachten Bauregellisten. Sie führte diese Listen zusammen und passte sie an die aus dem Urteil C-100/13 des Europäischen Gerichtshofs vom 16. Oktober 2014 resultierenden Erfordernisse und an die aufgrund dieses Urteils notwendig gewordene Änderung der Landesbauordnung vom 21. November 2017 an.

Neufassung der Verwaltungsvorschrift

Die Neufassung der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VwV TB) vom 12. Dezember 2022 trat am 1. Januar 2023 in Kraft. Zusammen mit dieser wurden vier Richtlinien veröffentlicht.

  • Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (LAR)
  • Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen (LüAR)
  • Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau (IndBauRL)
  • Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile und Außenwandbekleidung in Holzbauweise (HolzBauRL)

Die Neufassung der Verwaltungsvorschrift sowie die vier Richtlinien können im Landesrecht BW unter www.landesrecht-bw.de eingesehen werden.

Ergänzende verbindliche Hinweise zur HolzBauRL BW sind der Anlage A2.2/BW2 der VwV TB ab Seite 56 zu entnehmen.

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