Nach § 73a Absatz 1 LBO kann von den Planungs-, Bemessungs- und Ausführungsregelungen abgewichen werden, wenn mit einer anderen Lösung in gleichem Maße die Anforderungen erfüllt werden und die Technischen Baubestimmungen eine Abweichung nicht ausschließen. § 16a Absatz 2 und § 17 Absatz 1 LBO bleiben davon unberührt. Die Verwaltungsvorschrift wird im Gemeinsamen Amtsblatt des Landes Baden-Württemberg (GABl) veröffentlicht. Sie tritt am 1. August 2024 in Kraft. Die frühere VwV TB vom 12. Dezember 2022 trat am 31. Juli 2024 außer Kraft.
Die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen konkretisiert die in der baden-württembergischen Landesbauordnung (LBO) verankerten allgemeinen Anforderungen an bauliche Anlagen, Bauprodukte und andere Anlagen und Einrichtungen. Sie umfasst Regeln zur Standsicherheit baulicher Anlagen sowie zum Brandschutz, zum Wärmeschutz, zum Schallschutz, zum Gesundheitsschutz, zum Umweltschutz und zu den Planungsgrundlagen. Die Technischen Baubestimmungen müssen von allen am Bau beteiligten Personen bei der Planung, Bemessung, Ausführung und baurechtlichen Überprüfung von baulichen Anlagen beachtet werden. Sie sollen sicherstellen, dass bauliche Anlagen so angeordnet, errichtet, geändert und instandgehalten werden, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit oder die natürlichen Lebensgrundlagen, zu keiner Zeit gefährdet werden.
Die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen basiert auf dem Muster einer Verwaltungsvorschrift über Technische Baubestimmungen (MVV TB) Ausgabe 2023/1, das vom Deutschen Institut für Bautechnik nach Anhörung der beteiligten Kreise im Einvernehmen mit den obersten Baurechtsbehörden der Länder am 17. April 2023 veröffentlicht wurde, mit Druckfehlerberichtigung vom 10. Mai 2023. Die Überführung der Muster-Verwaltungsvorschrift in die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen erfolgte durch Anpassung des Musterdokuments an die Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie technische Richtlinien des Landes Baden-Württemberg. Vor Erlass der VwV TB wurden nach § 73a Absatz 5 LBO die beteiligten Kreise zu den landesrechtlichen Anpassungen angehört.
Neufassung der Verwaltungsvorschrift
Die Neufassung der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VwV TB) vom 11. Juli 2024 trat am 1. August 2024 in Kraft.
Sie kann im Landesrecht BW eingesehen werden.