Junges Wohnen

Wohnheimplätze für Auszubildende

Zwei junge Frauen sitzen mit Umzugskartons und Smartphone auf einem Bett im Wohnheim

Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg unterstützt 2024 erstmalig die Schaffung von Wohnheimplätzen für Auszubildende.

Die neue Förderlinie „Junges Wohnen“ ergänzt künftig die Angebote der sozialen Wohnraumförderung. Sie knüpft an eine gleichnamige Initiative des Bundes an: Deren Ziel ist es, die Wohnsituation von Studierenden und Auszubildenden durch Wohnheimplätze zu verbessern. Hierfür stellt der Bund Mittel zur Verfügung. Die Schaffung von Wohnheimplätzen für Studierende wird in Baden-Württemberg vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst gefördert, die für Auszubildende nun erstmals vom Bauministerium. Mit dem Jungen Wohnen wird künftig die Schaffung von Wohnheimplätzen und gemeinschaftlich genutzten Räumen investiv unterstützt. Damit soll Auszubildenden mit einem Wohnberechtigungsschein zusätzlicher mietpreisgünstiger Wohnraum in Wohnheimen zur Verfügung gestellt werden.

Bis zum 30. April Interesse bekunden

Den Auftakt bildet der Förderaufruf „Wohnheimplätze für Auszubildende“, den das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen jetzt veröffentlicht hat. Damit werden Interessenten aufgefordert, bis zum 30. April 2024 ihr Interesse für die alsbaldige Förderung eines beabsichtigten und bereits konkretisierten Bauvorhabens beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen (per E-Mail an junges-wohnen@mlw.bwl.de) anzumelden. Das Ministerium lädt dann die Anmelder geeigneter Vorhaben zu einer fachlichen Erörterung ein. Die Ergebnisse des Interessenbekundungsverfahrens und einer parallel laufenden Recherche des Ministeriums fließen in die Formulierung des finalen Förderangebots ein.