Junges Wohnen

Wohnheimplätze für Auszubildende

Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg fördert 2024 erstmalig Wohnheimplätze für Auszubildende.

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Zwei junge Frauen sitzen mit Umzugskartons und Smartphone auf einem Bett im Wohnheim

Die Initiative der Förderung „Junges Wohnen“ ist Teil des sozialen Wohnungsbaus. Sie ergänzt damit die bekannten Angebote der sozialen Wohnraumförderung. Ziel ist es, die Wohnsituation von Studierenden und Auszubildenden durch Wohnheimplätze zu verbessern. Hierfür stellt der Bund den Ländern Finanzhilfen zur Verfügung. Die Schaffung von Wohnheimplätzen für Studierende wird in Baden-Württemberg vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst gefördert, die für Auszubildende nun erstmals vom Wohnungsbauministerium.

Mit dem neuen Förderansatz werden Investitionen in die Schaffung und künftig auch die Modernisierung von Wohnheimplätzen und gemeinschaftlich genutzten Räumen in Baden-Württemberg unterstützt. Damit soll Auszubildenden zusätzlicher mietpreisgünstiger Wohnraum in Wohnheimen zur Verfügung gestellt werden.

Fördergrundlage „Wohnheimplätze für Auszubildende“

Die jetzt bekanntgegebene Fördergrundlage „Wohnheimplätze für Auszubildende“ im Rahmen der Initiative „Junges Wohnen“ ermöglicht die Förderung zur Schaffung von zusätzlichen – neuen – Wohnheimplätzen durch bauliche Maßnahmen. Zuvor gab es ein Interessenbekundungsverfahren, das mit einem Förderaufruf gestartet wurde.

Förderanträge können bei der Bewilligungsstelle, der L-Bank, eingereicht werden. Es gilt das „Windhundprinzip“. Kontakt zur L-Bank: mietwohnungsbau@l-bank.de

Die Fördergrundlage ist als „vorläufige“ bezeichnet, was keine Auswirkungen auf ihre Wirksamkeit hat. Sie soll unter Einbeziehung von Erfahrungen aus den jetzt ermöglichten Förderentscheidungen im Laufe der zweiten Hälfte des Jahres 2025 durch eine inhaltlich längerfristig angelegte Verwaltungsvorschrift förmlich ersetzt werden. Bis dahin gilt diese vorläufige Fördergrundlage. Eine Förderlücke wird dadurch somit keinesfalls entstehen.

Bei Fragen dazu per E-Mail an junges-wohnen@mlw.bwl.de wenden.

Förderaufruf „Modernisierung Junges Wohnen“

Ein weiteres Interessenbekundungsverfahren startete der Förderaufruf „Junges Wohnen – Modernisierung von Wohnheimplätzen“. Bis zum 30. September 2024 konnten Interessenten ihr Interesse für die Förderung eines beabsichtigten und bereits konkretisierten Bauvorhabens anmelden.

Bei der Modernisierung geht es darum, bestehende Wohnheime zu erhalten und nachhaltig weiterzuentwickeln. Wer geeignete Vorhaben angemeldet hat, wird im nächsten Schritt zu einer fachlichen Erörterung eingeladen. Die Ergebnisse des Interessenbekundungsverfahrens fließen in die Formulierung eines speziellen Förderangebots ein. Erst wenn die Fördergrundlage zur Modernisierung veröffentlicht wird, können auch für diesen Bereich Förderanträge gestellt werden.

Fragen können per E-Mail an modernisierung-junges-wohnen@mlw.bwl.de geschickt werden.

Betriebserlaubnis

Soll das Wohnheim auch dem Wohnen minderjähriger Auszubildender dienen, bedarf es für den Betrieb der Einrichtung der Erlaubnis (§ 45 SGB VIII). Für die Erteilung der Betriebserlaubnis ist der Kommunalverband für Jugend und Soziales, das KVJS-Landesjugendamt, zuständig. Dort ist sie auch zu beantragen. Die frühe Kontaktaufnahme mit dem KVJS ist im Hinblick auf die räumlichen, konzeptionellen und personellen Anforderungen dringend zu empfehlen.