Digitalisierung

Digitaler Bauantrag: Land ausgezeichnet

Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen (MLW) hat für die Digitalisierung der Baugenehmigungsverfahren in Baden-Württemberg einen Preis bekommen.

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v.l.: ZIA-Präsidentin Iris Schöberl, Ministerin Nicole Razavi MdL, Juryvorsitzende Barbara Ettinger-Brinckmann
v.l.: ZIA-Präsidentin Iris Schöberl, Ministerin Nicole Razavi MdL, Juryvorsitzende Barbara Ettinger-Brinckmann

Ministerin Nicole Razavi MdL nahm die erstmals verliehene Auszeichnung des Zentralen Immobilien Ausschuss (ZIA) am Mittwoch auf dem Tag der Immobilienwirtschaft in Berlin entgegen.

„Ich freue mich sehr, dass unser Weg einer konsequenten Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens bundesweit Lob und Anerkennung findet“, sagte Razavi. „Wir beschleunigen und erleichtern mit dieser Reform für alle Beteiligten die Verfahren. Verwaltungsabläufe müssen sehr viel stärker aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger sowie aus Sicht der Unternehmen betrachtet werden. Das haben wir getan.“

Konsequent digitalisiert vom Antrag bis zum Bescheid

Das Land erhielt die Auszeichnung für die Digitalisierung der Landesbauordnung, die am 25. November 2023 in Kraft trat. Im Zuge dieser Reform wurden die Vorgaben in der Landesbauordnung so verändert, dass landesweit bei den Bauämtern vor Ort ein durchgehendes und zügiges digitales Baugenehmigungsverfahren möglich wurde. Dies war die Voraussetzung für das anschließende Ausrollen des „Virtuellen Bauamts“ – einer Plattform, die den Digitalen Bauantrag zum Standard macht und die inzwischen bereits von rund 80 Prozent der Bauämter in Baden-Württemberg (167 von 209) genutzt wird.

Jury würdigt Vorbildcharakter der baden-württembergischen Landesbauordnung

Die Auszeichnung erfolgte im Rahmen des erstmals durchgeführten ZIA-Wettbewerbs „Ausgezeichnet geregelt – Die innovativsten Bauordnungen Deutschlands“. Die nicht öffentlich tagende Fachjury unter Vorsitz von Barbara Ettinger-Brinckmann, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer a. D., bewertete dabei die baden-württembergische Landesbauordnung in der Kategorie Digitalisierung besonders positiv. Die Begründung für den Preis im Wortlaut:

„Die Jury würdigt den regulatorischen Vorbildcharakter der baden-württembergischen Landesbauordnung. Mit der verpflichtenden, landesweit einheitlichen Einführung des digitalen Bauantragsverfahrens ermöglicht Baden-Württemberg erstmals einen rechtsverbindlichen Standard für die vollständig elektronische Einreichung und Bearbeitung bauordnungsrechtlicher Verfahren. Baden-Württemberg setzt damit ein starkes Signal für eine zukunftsfähige, effiziente Bauverwaltung und gibt zugleich anderen Flächenländern einen tragfähigen Referenzrahmen für die notwendige und nachhaltige Modernisierung im Bauordnungsrecht an die Hand.“

Die feierliche Preisverleihung fand am Mittwoch, den 4. Juni 2025, im Rahmen des Tages der Immobilienwirtschaft im Berliner Friedrichstadtpalast statt – vor 2.500 führenden Köpfen aus Politik, Immobilienwirtschaft und Verbänden.

Der ZIA (Zentraler Immobilien Ausschuss e.V.) ist der Spitzenverband der Immobilienwirtschaft und bündelt die Interessen der Branche gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit. Ziel des neuen Wettbewerbs zur Prämierung der innovativsten Landesbauordnungen ist es, besonders gelungene, innovative und praxisnahe Regelungen sichtbar zu machen, die den Wohnungsbau gezielt beschleunigen, Genehmigungsverfahren vereinfachen und Planungssicherheit stärken.

Weitere Informationen: Virtuelles Bauamt

Das Virtuelle Bauamt ist eine End-to-End-Lösung: von der Antragsstellung, über die Beteiligung von Behörden, Bearbeitung des Vorgangs bis zur Bekanntgabe der Entscheidung sollen alle Verfahrensschritte digital erfolgen. Herzstück ist der digitale Vorgangsraum – ein Bereich, in dem Bauherr, Bauamt und alle anderen betroffenen Behörden direkt und simultan am Antrag arbeiten können. Das macht die Antragsbearbeitung nicht nur schneller, sondern auch komfortabler. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen setzt beim Virtuellen Bauamt auf die Nachnutzung des „Digitalen Bauantrags“ aus Mecklenburg-Vorpommern im Sinne des „Einer-für-Alle-Prinzips (EfA)“. Dabei entwickelt ein Bundesland eine Software, die alle Bundesländer dann nutzen können. Bundesweit nutzen aktuell rund 210 Baurechtsbehörden die Software. Davon sind 167 (rund 80 Prozent) aus Baden-Württemberg.

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