Wiedervermietung

Wiedervermietungsprämie: Rund 600 Wohnungen in letzten fünf Jahren wiedervermietet

Mit der Wiedervermietungsprämie belohnt das Land seit Juli 2020 Kommunen, die mithelfen, länger leerstehende Wohnungen wieder zu vermieten. In den letzten fünf Jahren wurden auf diese Weise rund 600 Wohnungen für den Mietwohnungsmarkt zurückgewonnen.

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Alte Häuser im Zentrum von Stuttgart

„Unsere Wiedervermietungsprämie wirkt. Dank ihr wurde im Schnitt alle drei Tage eine leerstehende Wohnung wiedervermietet. Das ist ein schöner Erfolg, der uns zeigt: Auch mit kleinen Anreizen lässt sich etwas bewirken“, sagt Ministerin Nicole Razavi MdL: „Mit der Wiedervermietungsprämie haben Kommunen ein unbürokratisches und schnelles Werkzeug an der Hand, um schlummernde Reserven im Bestand zu aktivieren. Ich freue mich über jede Wohnung, die wir auf diese Weise wieder mit Leben füllen. Denn jede Wohnung zählt.“

Mit der Wiedervermietungsprämie belohnt das Land seit dem 1. Juli 2020 Kommunen, die länger leerstehende Wohnungen wieder in die Vermietung bringen. Pro vermieteter Wohnung, die zuvor mindestens sechs Monat leer stand, bezahlt das Land zwei Netto-Monatskaltmieten (maximal 2.000 Euro). Insgesamt 603 Wohnungen in 111 Kommunen wurden so landesweit wieder in die Vermietung gebracht (die komplette Übersicht finden Sie in der PDF-Anlage). Allein 2025 konnten bisher rund 39 Anträge bewilligt werden (Stand 30. Juni 2025). Die meisten Wiedervermietungen seit dem Prämienstart gab es in Schwäbisch Gmünd (68 Wohnungen), Sindelfingen (54 Wohnungen) und Tuttlingen (30 Wohnungen).

Seit 2020 wurden insgesamt rund 861.000 Euro Wiedervermietungsprämien bewilligt. „Bei der Prämie handelt es sich ganz bewusst um keine große Summe, um Missbrauch zu vermeiden. Sie soll vor allem Bewusstsein vor Ort schaffen und ist nicht selten der letzte Anstoß zur Wiedervermietung“, so die Ministerin.

Zusätzlich zu den zwei Netto-Monatskaltmieten können Kommunen seit Oktober 2024 pro vermieteter Wohnung eine Erfolgsprämie von 500 Euro „on top“ erhalten. Sie wird gewährt, wenn die Kommune im konkreten Fall ein eigenes Förderprogramm zur Aktivierung von leerstehendem Wohnraum anwendet. Bisher wurden 33 dieser zusätzlichen Prämien ausgezahlt, die meisten an Riegel am Kaiserstuhl (sechs Bewilligungen), Ettlingen, Salach und Weinheim (jeweils drei Bewilligungen). Insgesamt wurden 16.500 Euro bewilligt. „Immer mehr Kommunen betreiben mittlerweile ein gezieltes Leerstandsmanagement, auch mit eigenen Förderprogrammen. Das sind gute und wichtige Schritte, um die Wohnraumpotenziale im Bestand zu heben.“

Bilanz der Wiedervermietungsprämie:

Kommunen nach Landkreisen, Anträge und bewilligte Mittel 2020 bis 2025
Gesamt: 111 Kommunen, 603 Anträge, 861.011,44 € bewilligte Mittel
(Stand 30. Juni 2025):

Prämienkatalog des Kompetenzzentrums Wohnen BW

Die Wiedervermietungsprämie ist Bestandteil des Prämienkatalogs des Kompetenzzentrums Wohnen BW. Damit setzt das Land Anreize für Kommunen, sich für die Aktivierung von Wohnraum im Bestand einzusetzen. Zwei weitere Prämien gehören dazu: die Beratungsprämie und der Wohnflächenbonus BW. Ministerin Razavi: „Mit unseren Prämien unterstützen wir die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg niederschwellig und unbürokratisch dabei, vorhandenen Wohnraum, wo immer möglich, noch besser zu nutzen.“

Beratungsprämie

Die Beratungsprämie in Höhe von 400 Euro wurde im April 2023 eingeführt. Zielgruppe sind vor allem Menschen, denen ihr Einfamilienhaus zu groß geworden ist: Sie sollen mit der Beratung durch eine Architektin oder einen Architekten eine erste Einschätzung erhalten, wie ihr Haus umgebaut und dadurch Wohnraum aktiviert werden kann. Bisher haben 93 Personen mit Eigentum eine solche Beratung in Anspruch genommen.

Wohnflächenbonus BW

Im Mai 2025 wurde der Prämienkatalog um den Wohnflächenbonus BW ergänzt. Dieser honoriert Städte und Gemeinden, die Maßnahmen initiieren, um Mieterinnen und Mieter für einen freiwilligen Wechsel in eine kleinere Wohnung zu gewinnen. Die Grundprämie beträgt 3.000 Euro (bei einer Verkleinerung um 15 Quadratmeter) und kann sich bei einer weiteren Reduktion der Wohnfläche auf bis maximal 7.500 Euro pro Wohnungswechsel erhöhen. Sie ist – wie auch die anderen Prämien des Prämienkatalogs – seitens der Kommune flexibel verwendbar, so dass auch Mieterinnen und Mieter hiervon profitieren können.

Pilot-Prämie „Kommunale Konzeptvergabe“

Zusätzlich hat das Ministerium im Rahmen eines Maßnahmenbündels zur Förderung von Konzeptvergabeverfahren unlängst eine Pilot-Prämie eingeführt. Diese Prämie in Höhe von jeweils 10.000 Euro wird zunächst an zehn Kommunen gewährt, die erstmalig ein Konzeptvergabeverfahren im Zusammenhang mit der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum anwenden. „Konzeptvergabeverfahren sind ein effektives Instrument zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und Qualitätssicherung bei Stadtentwicklungsprozessen. Damit noch mehr Kommunen dieses Instrument kennenlernen, wollen wir die Prämie verstetigen“, erklärte die Ministerin.

Weitere Angebote des Kompetenzzentrums

Zusätzlich zu den Prämien können die Kommunen Fördergutscheine des Kompetenzzentrums Wohnen BW erhalten. Diese können für Beratungsleistungen rund um das Schaffen von bezahlbarem Wohnraum eingesetzt werden – von der Grundlagenermittlung über Beteiligungsformate und passgenaue Verfahren zur Flächenentwicklung bis hin zum kommunalen Projektmanagement. Die Angebote des Kompetenzzentrums stehen den Kommunen über die Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH als zentrale Ansprechpartnerin im Auftrag des Ministeriums zur Verfügung.

Hintergrund: Wohnraumoffensive BW

Das Kompetenzzentrum Wohnen BW ist Teil der Wohnraumoffensive BW. Damit setzt das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen neue Impulse für mehr bezahlbaren und sozial gemischten Wohnraum im Land. Die Wohnraumoffensive unterstützt die Kommunen bei einer aktiven Bodenpolitik und fördert innovatives Planen und Bauen. Die drei Säulen sind neben dem Kompetenzzentrum der Grundstücksfonds BW sowie die Patenschaft Innovativ Wohnen BW.

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