Die Reform soll das Bauen im Land schneller, einfacher und damit auch kostengünstiger machen. „Wir stellen das System von Kontrolle auf Ermöglichen um“, so Razavi. „Jetzt gilt es, die neuen Möglichkeiten auch zu nutzen.“
Die große LBO-Reform war am 13. März 2025 vom Landtag verabschiedet und am 28. März 2025 im Gesetzesblatt verkündet worden. Damit sich sowohl die Bauwilligen als auch die Bauämter im Land auf die Änderungen einstellen können, tritt die Reform nun am 28. Juni 2025 in Kraft, also drei Monate nach der Verkündung im Gesetzesblatt. „Wir müssen beim Bauen endlich Bremsen lösen“, so Razavi. „Deshalb haben wir die Verfahren beschleunigt und unnötige Standards abgebaut. Das Motto lautet: alle Hebel auf Go!“
Die LBO-Reform „Schnelleres Bauen“ gliedert sich in zwei Bereiche: Der erste Bereich enthält Änderungen zur Optimierung und Beschleunigung der Baugenehmigungsverfahren, zum Beispiel durch die Einführung einer Genehmigungsfiktion, die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens und die Einführung einer Typengenehmigung. „Wenn dem Baurechtsamt alle Unterlagen und Stellungnahmen vorliegen, beginnt die Uhr zu ticken“, so Razavi. „Dann gelten nach drei Monaten viele Bauanträge mit der Genehmigungsfiktion automatisch als genehmigt, sofern es in der Zwischenzeit keinen anderen Bescheid gibt. Mein klares Ziel ist, dass Bauherren schneller, leichter und mit weniger Papierkrieg zu ihrem Baurecht kommen“, sagte Bauministerin Razavi.
Der zweite Bereich zielt auf den Abbau baulicher Standards. Beispiele hierfür sind die Vereinfachungen für das Bauen im Bestand, die Überarbeitung der Kinderspielplatz-Verpflichtung, die Vereinfachung der Abstandsregelung sowie Erleichterungen beim Errichten von Ladestationen. „Wir reduzieren Standards überall dort, wo wir es für sinnvoll erachten. Und wir ermöglichen es insbesondere, den bereits vorhandenen Gebäudebestand besser nutzen und einfacher umbauen zu können“, sagte Razavi.
Hintergrund
Die LBO-Reform „Schnelleres Bauen“ ist bereits die vierte LBO-Änderung in dieser Legislaturperiode. In den drei vorhergehenden Novellen wurde unter anderem das Aufstocken von Bestandsgebäuden erleichtert (als Teil des Klimaschutzgesetzes) sowie das Errichten von Mobilfunkmasten. Zudem wurde die Landesbauordnung fit für die Digitalisierung der Baurechtsverfahren gemacht (Virtuelles Bauamt).