UNESCO-Welterbe

UNESCO-Welterbe: Stuttgarter Fernsehturm wird in deutsche Vorschlagsliste aufgenommen

Stuttgarter Fernsehturm

Der Stuttgarter Fernsehturm ist im nationalen Vorauswahlverfahren für das UNESCO-Welterbe erfolgreich. Der baden-württembergische Vorschlag wird auf die deutsche Vorschlagsliste („Tentativliste“) für das UNESCO-Welterbe aufgenommen.

Nicole Razavi MdL, Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg, sagte: „Wir freuen uns sehr, dass unser Vorschlag die Fachjury überzeugt hat. Dies ist ein erster wichtiger Schritt für den Stuttgarter Fernsehturm auf seinem Weg zum UNESCO-Welterbe. Wir danken unseren Kooperationspartnerinnen und -partnern für die gute Zusammenarbeit im Vorauswahlverfahren und freuen uns auf den weiteren gemeinsamen Weg.“

Kai Gniffke, Intendant des SWR, Eigentümer des Stuttgarter Fernsehturms, sagte: „Dass der Fernsehturm des SWR UNESCO-Welterbe werden könnte, macht uns sehr stolz. Als bahnbrechendes Bauwerk war der SWR Fernsehturm Vorbild und Prototyp für Fernsehtürme in aller Welt. Nach wie vor verkörpert er einen bedeutenden Abschnitt in der deutschen Rundfunkgeschichte und ist ein Symbol für Pioniergeist – und für den SWR und alle Menschen in Stuttgart und Umgebung eine beeindruckende Landmarke, die nicht mehr wegzudenken ist.“

Dr. Frank Nopper, Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Stuttgart, sagte: „Der Stuttgarter Fernsehturm ist nicht nur der Stuttgarter Leuchtturm und der Stolz der Schwaben. Er war eine architektonische Innovation und er war Vorbild für alle Fernsehtürme der Welt. Sogar der höchste Fernsehturm der Welt, der Tokyo Skytree, gilt als Ableger des Stuttgarter Originals und die Fachwelt betrachtet unseren Fernsehturm als den schönsten und sichersten der Welt. Deswegen wäre die Aufnahme in die Tentativ-UNESCO-Welterbeliste mehr als berechtigt.“

Der damalige Süddeutsche Rundfunk begann nach dem Start seines Sendebetriebs im Dezember 1952 mit der Planung eines Fernsehturmes in Stuttgart. Statt des ursprünglich geplanten Stahlgittermastes entstand ein Turm mit schlankem Stahlbetonschaft und einem einzigartigen Turmkorb mit Restaurant/Café und einer Aussichtsplattform unter der Antenne. Mit seiner Fertigstellung im Februar 1956 wurde der Fernsehturm Stuttgart als der erste seiner Art zum Symbol moderner Kommunikation. Auch wegen seiner innovativen Nutzungsmöglichkeit für die Öffentlichkeit wurde er vielfach auf der Welt architektonisch-stilistisch nachempfunden. 1986 wurde er als ein Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung nach dem Denkmalschutzgesetz in das Denkmalbuch des Landes eingetragen.

Hintergrund zum Verfahren

Neben dem Fernsehturm Stuttgart ist noch ein zweiter Vorschlag aus Baden-Württemberg im nationalen Vorauswahlverfahren für das UNESCO-Welterbe erfolgreich: das frühkeltische Machtzentrum Heuneburg. Die Heuneburg wurde gemeinsam mit dem hessischen Glauberg und dem Mont Lassois im französischen Burgund nominiert.

2024 wird die bestehende deutsche Vorschlagsliste („Tentativliste“) für das UNESCO-Welterbe fortgeschrieben werden. Baden-Württemberg konnte insgesamt zwei Nominierungsvorschläge in das von der Kulturministerkonferenz gesteuerte nationale Vorauswahlverfahren einbringen. Ein wichtiger Punkt bei der Auswahl war, dass die Stätten thematische Lücken in der Welterbeliste füllen können. Dies trifft sowohl auf den Stuttgarter Fernsehturm als technisches Denkmal der Nachkriegszeit als auch auf die frühkeltischen Fürstensitze zu.

Bis zur Entscheidung der UNESCO, ob die frühkeltischen Fürstensitze und der Stuttgarter Fernsehturm tatsächlich in die Liste der Welterbestätten aufgenommen werden, wird es noch einige Jahre dauern. Nominierungen müssen mindestens ein Jahr in der nationalen Tentativliste eingetragen sein, bevor sie bei der UNESCO als Welterbeanträge eingereicht werden können. Dem schließt sich ein vorgegebenes Verfahren an, das regelmäßig mehrere Jahre dauert. Deutschland kann jedes Jahr von seiner Liste eine weitere Kulturerbestätte bei der UNESCO für die Eintragung in die Welterbeliste einreichen.

UNESCO-Welterbe in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg koordiniert das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen als oberste Denkmalschutzbehörde die Antragsverfahren für die Welterbeliste. Das Ministerium betreut die Bewerbungen gemeinsam mit dem Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart (LAD). Es fungiert zusammen mit dem LAD für die Welterbestätten als Ansprechpartner – im Land, gegenüber dem Bund und international.

Baden-Württemberg bewahrt bislang sieben Welterbestätten für die Menschheit – vier Stätten der Bau- und Kunstgeschichte sowie drei archäologische Stätten:

  • Die Höhlen und Eiszeitkunst der Schwäbischen Alb
  • 15 Fundstellen am Bodensee und in Oberschwaben als Teil der prähistorischen Pfahlbauten um die Alpen
  • Der Obergermanisch-Raetische Limes
  • Die Klosteranlage Maulbronn
  • Die Klosterinsel Reichenau
  • Zwei Häuser von Le Corbusier in der der Stuttgarter Weißenhofsiedlung als Teil des architektonischen Werks von Le Corbusier
  • Die Kurstadt Baden-Baden als Teil der bedeutenden Kurstädte Europas
Porträt von Ministerin Nicole Razavi

Nicole Razavi

Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen

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