„Das reiche, kulturelle Erbe unseres Landes ist nicht nur ein Zeuge unserer Vergangenheit, sondern auch eine Brücke in die Zukunft. Ich möchte allen danken, die sich mit großem Einsatz für den Erhalt unserer Kulturdenkmale einsetzen. Ich freue mich sehr, dass wir diese Menschen, Vereine, Kommunen und Kirchen wieder mit unserer Förderung unterstützen können“, sagte Ministerin Nicole Razavi MdL.
Land fördert kirchliche, kommunale und private Vorhaben
Im Rahmen dieser zweiten Tranche des Denkmalförderprogramms 2025 werden 50 Maßnahmen freigegeben, davon entfallen 20 auf private Vorhaben, 11 auf kommunale und 19 auf kirchliche Projekte. Ministerin Razavi betonte: „Durch die gezielte Unterstützung wollen wir sicherstellen, dass unsere Denkmale lebendig bleiben und auch künftige Generationen inspirieren können.“
Die Förderung umfasst beispielsweise Schreiner-, Glaser-, Restaurierungsarbeiten und Arbeiten an der Orgel der Katholischen Kirche St. Petrus und Paulus mit 432.630 Euro in Bad-Schussenried-Steinhausen, die Instandsetzung der Steinfassade, des Dachs und der Fenster der Evangelischen Stadtkirche Schönau mit 159.680 Euro, die Instandsetzung des Kirchturms einschließlich des Glockenstuhls der Remigiuskirche in Sachsenheim-Häfnerhaslach mit 37.970 Euro, die Renovierung der Burgruine mit Kapelle St. Peter in Veringenstadt mit 76.800 Euro, die Instandsetzung und statische Sicherung der Katholischen Kirche St. Georg in Dischingen-Trugenhofen mit 38.940 Euro und die Instandsetzung der Fassade der Kapellenkirche in Rottweil mit 41.340 Euro.
Unter den kommunalen Vorhaben befinden sich beispielsweise Mittel in Höhe von 343.140 Euro für die Fassadensanierung und die Instandsetzung der Einfriedung des Neuen Rathauses in Villingen-Schwenningen, 63.210 Euro für Sicherung, Konservierung und Reparatur der Fassade eines Wohnhausensembles in Stuttgart-Ost und 76.240 Euro für die Sanierung der Burgruine Helfenstein in Geislingen-Weiler.
Weitere Fördermittel unterstützen private1 Maßnahmen wie beispielsweise den Umbau und die Umnutzung des Alten Forsthaus zu acht Wohneinheiten in Lenzkirch und die Sanierung und Umbau des ehemaligen Pfarrhauses und Rathauses in ein Wohnhaus in Bad Schussenried.
Das sind die geförderten Maßnahmen:
Übersicht über die förderfähigen kirchlichen und kommunalen Maßnahmen ab 35.000 Euro:
Obermarchtal
- Klosteranlage 2, Kloster Obermarchtal, Münster St. Peter und Paul, Sanierung Dachstuhl Hauptbau (Klostergebäude), BA2
- 121.760 Euro Förderung
Biberach an der Riß
- Ulmer-Tor-Straße 27, Tor-Turm der mittelalterlichen Stadtbefestigung, statische Sicherung
- 230.010 Euro Förderung
Bad Schussenried-Steinhausen
- Dominikus-Zimmermann-Straße 2, Katholische Kirche St. Petrus und Paulus, Gerüst-, Zimmerer-, Klempner-, Putz/Stuck-, Schreiner-, Glaser-, Restaurierungsarbeiten, Arbeiten Orgel, Voruntersuchung / Dokumentation, Baunebenkosten
- 432.630 Euro Förderung
Markdorf
- Kirchgasse 2, Katholische Pfarrkirche St. Nikolaus, Sanierung des Natursteins und des Daches der Schutzkapelle und des Chors
- 60.860 Euro Förderung
Plochingen
- Hindenburgstraße 59, Katholische Kirche St. Konrad, rest. Überarbeitung Fassade, Dachstuhlinstandsetzung, neuer Glockenstuhl
- 62.590 Euro Förderung
Lichtenwald-Hegenlohe
- Thomashardter Straße 11, Evangelische Heilig-Kreuz-Kirche Hegenlohe, Sanierung Kirchenschiff und Außentreppen
- 41.390 Euro Förderung
Leinfelden-Echterdingen/Musberg
- Kirchplatz 4, historische Pfarrscheuer, Gesamtinstandsetzung Fachwerk, Fenster, Ausstattung
- 46.550 Euro Förderung
Kirchheim unter Teck
- Marktstraße 56, Historisches Wachthaus, Instandsetzung Tragwerk und Fassaden, Sanierung Natursteinsockel
- 64.680 Euro Förderung
Freiburg
- Bertoldstraße 46, Stadttheater Freiburg, Steinmetzarbeiten, Sanierung von Kunststein und Naturstein an der Fassade Bühnenturm
- 75.810 Euro Förderung
Geislingen an der Steige - Weiler ob Helfenstein
- Helfenstein 1, Burgruine Helfenstein, Sanierung
- 76.240 Euro Förderung
Dischingen-Trugenhofen
- Taxisstraße 1, Katholische Kirche St. Georg, Instandsetzung, statische Sicherung
- 38.940 Euro Förderung
Heilbronn-Kirchhausen
- Schlossstraße 38, Katholische Kirche St. Alban, Instandsetzung Holzkonstruktion Turm
- 45.710 Euro Förderung
Sachsenheim-Häfnerhaslach
- Rundlingstraße 16, Remigiuskirche, Instandsetzung Kirchturm einschließlich Glockenstuhl
- 37.970 Euro Förderung
Ludwigsburg
- Stadtkirchenplatz 1 + 2, Wohn- und Geschäftshaus, Dach- und Fassadensanierung
- 166.770 Euro Förderung
Aalen-Fachsenfeld
- Kirchstraße 36, Katholische Pfarrkirche Zum heiligsten Herzen Jesu, Sanierung Dach, Fassade, Innenraum, Boden, Untersuchungen, Gutachten
- 59.620 Euro Förderung
Wört
- Hauptstraße 99, Pfarrkirche, Voruntersuchungen und Sanierung
- 107.700 Euro Förderung
Schwäbisch Gmünd
- Marktplatz, Marienbrunnen, Instandsetzung
- 47.550 Euro Förderung
Forbach
- Hauptstraße 2 (bei) / Eckstraße, Holzbrücke, Dacheindeckung mit Holzschindeln, neue Außenschalung
- 131.250 Euro Förderung
Aulendorf
- Hauptstraße 29, Katholisches Pfarrhaus mit katholischem Pfarrbüro und Pfarrerwohnung, Fundamentunterfangung, Ertüchtigung Dachtragwerk, Instandsetzung Fassade außen und Putzdecken innen
- 86.180 Euro Förderung
Reutlingen
- Oskar-Kalbfell-Platz 7, Tübinger Tor (ehemaliges Tor der Stadtummauerung), Denkmalrechtliche Maßnahmen der Dachrestaurierung mit Ertüchtigung Statik und Fassadensanierung, ergänzt um Steinmetz-, Zimmererarbeiten sowie Putz- und Malerarbeiten
- 69.780 Euro Förderung
Schönau
- Rathausstraße 7, Evangelische Stadtkirche Schönau, Instandsetzung der Sandsteinfassade, Dach und Fenster
- 159.680 Euro Förderung
Rottweil
- Hochturmgasse 1, Hochturm, Instandsetzung des Natursteinmauerwerkes
- 311.590 Euro Förderung
Rottweil
- Kapellenhof 1, Kapellenkirche, Instandsetzung Fassade, Turm, Gewerke Flaschnerarbeiten, Metallkonservierung und Tischlerarbeiten
- 41.340 Euro Förderung
Fichtenau-Großenhub
- Lehenfeldweg, Herz-Jesu-Kirche, Renovierung Innenraum, Fassaden, Leichenhalle
- 51.370 Euro Förderung
Villingen-Schwenningen-Villingen
- Münsterplatz 7 + 8, Neues Rathaus, Fassadensanierung und Instandsetzung Einfriedung
- 343.140 Euro Förderung
Villingen-Schwenningen-Villingen
- Südlicher Pulverturm Abschnitt G, Stadtmauer Villingen, Sanierung der Stadtmauer Abschnitt G Südlicher Pulverturm
- 79.100 Euro Förderung
Sigmaringen
- Ostrach, Am Hohenberg 8, Katholische Pfarrkirche St. Nikolaus, Dachsanierung Langhaus, Begasung Innenraum und Innenputz Sanierung Sakristei
- 46.840 Euro Förderung
Sigmaringen
- Veringenstadt, Burgweg 132, Burgruine mit Kapelle St. Peter, Gesamtrenovation
- 76.800 Euro Förderung
Stuttgart-Ost
- Raitelsberg, Wunderlichstraße 17-31, Wohnhausensemble mit 8 Hauszugängen, Sicherung, Konservierung, Reparatur von Fassade, Treppenhäusern und Geschossdecke über UG
- 63.210 Euro Förderung
Stuttgart-Bad Cannstatt
- Marktplatz 1, Evangelische Stadtkirche, Sanierung Turmhelm
- 48.480 Euro Förderung
Denkmalförderung in Baden-Württemberg
Als eines von nur wenigen Ländern unterstützt Baden-Württemberg seit über 40 Jahren Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer beim Erhalt ihrer Denkmale. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel können private Antragstellerinnen und Antragsteller für Maßnahmen an ihrem Kulturdenkmal eine Förderung von 50 Prozent bei spezifisch denkmalbezogenen Aufwendungen erhalten, Kirchen und Kommunen 33 Prozent. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen entscheidet über die Aufstellung des Förderprogramms und die zu fördernden Maßnahmen. Finanziert wird das Denkmalförderprogramm aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat. Der überwiegende Anteil der Fördermittel stammt aus den Erlösen der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg.
Anträge auf Förderung aus dem Denkmalförderprogramm des Landes können landesweit an das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart gerichtet werden. Darüber hinaus ist der Erhalt von Bau- und Kulturdenkmalen unter bestimmten Voraussetzungen auch steuerlich begünstigt.
1 Grundsätzlich dürfen aus Gründen des Datenschutzes Informationen über private Antragstellerinnen und Antragssteller nicht weitergegeben werden. Bei den oben genannten Vorhaben liegt eine Einwilligung der Eigentümerinnen und Eigentümer vor.