UNESCO-Welterbe

UNESCO-Welterbe: Frühkeltische Fürstensitze Heuneburg und Glauberg werden in deutsche Vorschlagsliste aufgenommen

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Staatssekretärin Andrea Lindlohr MdL besucht die Heuneburg bei Herbertingen-Hundersingen

Die frühkeltischen Fürstensitze sind im nationalen Vorauswahlverfahren für das UNESCO-Welterbe erfolgreich. Die Heuneburg wird gemeinsam mit dem Glauberg und dem Mont Lassois im französischen Burgund auf die deutsche Vorschlagsliste („Tentativliste“) für das UNESCO-Welterbe aufgenommen. Die frühkeltischen Fürstensitze sind ein gemeinsamer Vorschlag von Baden-Württemberg und Hessen mit Beteiligung Frankreichs.

„Die Heuneburg und der Glauberg sind Teil eines herausragenden Netzwerks frühkeltischer Fürstensitze. Beide gehören zu den bedeutendsten Geländedenkmalen der keltischen Geschichte und waren wirtschaftliche und kulturelle Zentren ihrer Zeit. Ihre stadtartigen Strukturen, gewaltigen Befestigungsanlagen und Großgrabhügel mit reich ausgestatteten Prunkgräbern beeindrucken uns bis heute“, erklärten die baden-württembergische Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi MdL, und die hessische Ministerin für Wissenschaft und Kunst, Angela Dorn MdL.

„Ich freue mich sehr, dass unser gemeinsamer Vorschlag die Fachjury überzeugt hat,“ sagte Ministerin Razavi. „Dies ist ein erster wichtiger Schritt für die Heuneburg auf ihrem Weg zum UNESCO-Welterbe. Wir danken unseren Kooperationspartnern für die gute Zusammenarbeit im Vorauswahlverfahren und freuen uns auf den weiteren gemeinsamen Weg.“

Ministerin Dorn ergänzt: „Ich danke allen Beteiligten in Hessen und Baden-Württemberg, die durch ihr gemeinsames Engagement die Aufnahme des Antrags auf die nationale Tentativliste ermöglicht haben. Die Entscheidung unterstreicht die kulturhistorische Bedeutung des Glaubergs, der einen faszinierenden Einblick in die Kultur der Eisenzeit gibt und ganz besonders in den engen Austausch der frühkeltischen Kultur in Europa untereinander sowie mit den mediterranen Kulturen.“

Das für das nationale Vorauswahlverfahren vorgeschlagene Gut besteht aus den Teilstätten Heuneburg (Baden-Württemberg, Deutschland), Mont Lassois (Burgund, Frankreich) und Glauberg (Hessen, Deutschland), drei außerordentlichen Beispielen für frühkeltische Machtzentren in Mittel- und Westeuropa nordwestlich der Alpen. Chronologisch sind sie in die frühe Eisenzeit Mitteleuropas einzuordnen. Diese Epoche umfasst das 7. bis 4. Jahrhundert v. Chr. und wird auch als „frühkeltisch“ bezeichnet. Diese ersten stadtartigen Zentren mit monumentaler Siedlungs- und Grabarchitektur, die in der Forschung häufig unter dem Begriff „Fürstensitze“ zusammengefasst werden, stellen außergewöhnliche Zeugnisse der frühkeltischen Zivilisation dar und sind Resultat eines intensiven Austauschs von Ideen, Techniken und Waren über große Distanzen mit weiten Teilen Europas, insbesondere mit den Kulturen Mittel- und Westeuropas und des mediterranen Raums. Sie sind darüber hinaus ein Ergebnis von Zentralisierungsprozessen, die durch Konzentration politischer Macht und ökonomischen Reichtums einer privilegierten sozialen Gruppe in den frühkeltischen „Fürstensitzen“ Mittel- und Westeuropas in Gang gesetzt wurden.

Hintergrund zum Verfahren

2024 wird die bestehende deutsche Vorschlagsliste („Tentativliste“) für das UNESCO-Welterbe fortgeschrieben. Baden-Württemberg konnte insgesamt zwei Nominierungsvorschläge in das von der Kulturministerkonferenz gesteuerte nationale Vorauswahlverfahren einbringen (zum Stuttgarter Fernsehturm siehe diese Pressemitteilung). Ein wichtiger Punkt bei der Auswahl war, dass die Stätten thematische Lücken in der Welterbeliste füllen können.

Bis zur Entscheidung der UNESCO, ob Stätten tatsächlich in die Welterbeliste aufgenommen werden, wird es noch einige Jahre dauern. Nominierungen müssen mindestens ein Jahr in der nationalen Tentativliste eingetragen sein, bevor sie bei der UNESCO als Welterbeanträge eingereicht werden können. Dem schließt sich ein vorgegebenes Verfahren an, das regelmäßig mehrere Jahre dauert. Deutschland kann jedes Jahr von seiner Liste eine weitere Kulturerbestätte bei der UNESCO für die Eintragung in die Welterbeliste einreichen.

UNESCO-Welterbe in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg koordiniert das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen als oberste Denkmalschutzbehörde die Antragsverfahren für die Welterbeliste. Das Ministerium betreut die Bewerbungen gemeinsam mit dem Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart (LAD). Es fungiert darüber hinaus zusammen mit dem LAD für die Welterbestätten als Ansprechpartner: im Land, gegenüber dem Bund und international.

Baden-Württemberg bewahrt bislang sieben Welterbestätten für die Menschheit; vier Stätten der Bau- und Kunstgeschichte sowie drei archäologische Stätten:

  • Die Höhlen und Eiszeitkunst der Schwäbischen Alb
  • 15 Fundstellen am Bodensee und in Oberschwaben als Teil der prähisto-rischen Pfahlbauten um die Alpen
  • Der Obergermanisch-Raetische Limes
  • Die Klosteranlage Maulbronn
  • Die Klosterinsel Reichenau
  • Zwei Häuser von Le Corbusier in der der Stuttgarter Weißenhofsiedlung als Teil des architektonischen Werks von Le Corbusier
  • Die Kurstadt Baden-Baden als Teil der bedeutenden Kurstädte Europas

UNESCO-Welterbe in Hessen

In Hessen liegt die Zuständigkeit für die Antragsverfahren für die Welterbeliste bei der Ministerin für Wissenschaft und Kunst als oberster Denkmalschutzbehörde des Landes. Das Ministerium betreut die Bewerbungen gemeinsam mit dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH) und der Keltenwelt am Glauberg als Teil des Archäologischen Landesmuseums Hessen (ALMhessen). Der Präsident des LfDH ist zugleich Welterbebeauftragter des Landes und koordiniert die hessischen Welterbestätten.

Hessen bewahrt bislang sieben Weltkultur- und Weltnaturerbestätten:

  • Das Kloster Lorsch
  • Die Grube Messel
  • Das Obere Mittelrheintal
  • Der Obergermanisch-Raetische Limes
  • Die alten Buchenwälder Deutschlands
  • Der Bergpark Wilhelmshöhe
  • Die Mathildenhöhe Darmstadt

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