Dies gab Nicole Razavi MdL, Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, heute (15. August 2025) in Stuttgart bekannt. „Gestaltungsbeiräte sind ein Riesengewinn für die lokale Baukultur. Sie geben der Verwaltung, Kommunalpolitik und den Vorhabenträgern wertvolle Impulse und helfen dabei, im Bereich des Planens und Bauens gemeinsam die besten Lösungen zu finden. Damit tragen sie ganz entscheidend zu einer nachhaltigen Entwicklung in unseren Städten und Gemeinden bei. Angesichts der angespannten Haushaltslage in den Kommunen ist die Fortsetzung unserer Förderung ein starkes Signal“, so die Ministerin.
Interessierte Städte, Gemeinden oder interkommunale Träger – wie etwa Verwaltungsgemeinschaften oder Landkreise – können ihren Förderantrag bis spätestens 31. Oktober 2025 beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg einreichen.
Bereits 44 Gestaltungsbeiräte gefördert
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Städte und Gemeinden, die beschlossen haben, einen Gestaltungsbeirat erstmals einzusetzen, einen bestehenden Beirat neu auszurichten oder die Arbeit ihres Gestaltungsbeirats durch öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zu begleiten. Seit 2016 wurden bereits 44 Städte und Gemeinden mit insgesamt rund 1,2 Millionen Euro gefördert. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg lobt die Förderung jährlich neu aus, um weitere Kommunen, kommunale Planungs- oder Verwaltungsverbände bei der Einrichtung eines Gestaltungsbeirats zu unterstützen. Aktuell gibt es 54 kommunale Gestaltungsbeiräte im Land. „Die Zahl der Gestaltungsbeiräte in Baden-Württemberg ist in den letzten zehn Jahre stark angewachsen – auch mit Hilfe der Landesförderung. Das ist ein gutes Zeichen für die lebendige Baukultur in Baden-Württemberg“, so Ministerin Razavi.
Hintergrund: Gestaltungsbeirat
Ein Gestaltungsbeirat ist ein unabhängig beratendes Sachverständigengremium mit Mitgliedern unterschiedlicher Disziplinen. Die Expertinnen und Experten beraten vor Ort über städtebaulich und bau- oder lokalgeschichtlich bedeutende Bauvorhaben. In der Regel werden sie in einem frühen Stadium, in der sogenannten „Phase 0“, einbezogen. Die Beratungsfelder sind weit gefasst: Sie reichen von privaten und öffentlichen Bauvorhaben über städtebauliche Maßnahmen bis hin zu Gestaltungssatzungen. Dabei tragen die Beiräte dafür Sorge, dass alle Aspekte und Interessen des Planens und Bauens berücksichtigt und aufeinander abgestimmt werden. Über die Arbeit des Beirats soll die Öffentlichkeit laufend informiert werden. Die verschiedenen Interessen von Öffentlichkeit, Verwaltung, Politik und Bauherrschaft sollen so ausgeglichen und die lokale Baukultur gefördert werden.