Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg koordiniert als oberste Denkmalschutzbehörde des Landes die baden-württembergischen Antragsverfahren für die Welterbeliste. Es betreut diese gemeinsam mit dem Landesamt für Denkmalpflege und fungiert im Land und gegenüber dem Bund als für die Welterbestätten zuständiger Ansprechpartner.
Die Anträge werden von der Bundesrepublik Deutschland beim Welterbezentrum der UNESCO in Paris offiziell eingereicht. Jedes Jahr kann Deutschland eine Kulturerbestätte nominieren.
In ganz Deutschland sind 51 Welterbestätten in die UNESCO-Liste eingetragen (Stand: August 2021), sieben davon liegen in Baden-Württemberg:
Welterbe verpflichtet
Alle sieben Welterbestätten im Land zeichnen sich durch ihren außergewöhnlichem universellen Wert, ihre Authentizität und Einzigartigkeit aus und gehören zum unschätzbaren und unersetzlichen Erbe der ganzen Menschheit.
Mit der Aufnahme in die Welterbeliste geht die Arbeit für das Land, die Region und die Welterbestätte erst richtig los: Die Auszeichnung ist mit der Verpflichtung verbunden, das kulturelle Erbe der Menschheit zu schützen, zu pflegen, in der Öffentlichkeit bekannt zu machen und seine Bedeutung zu vermitteln.