UNESCO-Welterbe

Stuttgarter Fernsehturm und Heuneuburg sollen Welterbe werden

Der Stuttgarter Fernsehturm und die frühkeltischen Fürstensitze Heuneburg und Glauburg (Hessen) sind auf die deutsche Vorschlagsliste („Tentativliste“) für das UNESCO-Welterbe aufgenommen.

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Stuttgarter Fernsehturm
Der frühkeltische Fürstensitz Heuneburg

Der Stuttgarter Fernsehturm und die frühkeltischen Fürstensitze waren im nationalen Vorauswahlverfahren für das UNESCO-Welterbe erfolgreich: Sie werden auf die deutsche Vorschlagsliste („Tentativliste“) für das UNESCO-Welterbe aufgenommen.

Die frühkeltischen Fürstensitze – die Heuneburg gemeinsam mit dem Glauberg und dem Mont Lassois im französischen Burgund – sind ein gemeinsamer Vorschlag von Baden-Württemberg und Hessen mit Beteiligung Frankreichs. Der Stuttgarter Fernsehturm ist ein baden-württembergische Vorschlag.

Die frühkeltischen Fürstensitze

Die Heuneburg und der Glauberg sind Teil eines herausragenden Netzwerks frühkeltischer Fürstensitze. Beide gehören zu den bedeutendsten Geländedenkmalen der keltischen Geschichte und waren wirtschaftliche und kulturelle Zentren ihrer Zeit. Ihre stadtartigen Strukturen, gewaltigen Befestigungsanlagen und Großgrabhügel mit reich ausgestatteten Prunkgräbern beeindrucken bis heute. Das für das nationale Vorauswahlverfahren vorgeschlagene Gut besteht aus den Teilstätten Heuneburg (Baden-Württemberg, Deutschland), Mont Lassois (Burgund, Frankreich) und Glauberg (Hessen, Deutschland), drei außerordentlichen Beispielen für frühkeltische Machtzentren in Mittel- und Westeuropa nordwestlich der Alpen. Chronologisch sind sie in die frühe Eisenzeit Mitteleuropas einzuordnen. Diese Epoche umfasst das 7. bis 4. Jahrhundert v. Chr. und wird auch als „frühkeltisch“ bezeichnet. Diese ersten stadtartigen Zentren mit monumentaler Siedlungs- und Grabarchitektur, die in der Forschung häufig unter dem Begriff „Fürstensitze“ zusammengefasst werden, stellen außergewöhnliche Zeugnisse der frühkeltischen Zivilisation dar und sind Resultat eines intensiven Austauschs von Ideen, Techniken und Waren über große Distanzen mit weiten Teilen Europas, insbesondere mit den Kulturen Mittel- und Westeuropas und des mediterranen Raums. Sie sind darüber hinaus ein Ergebnis von Zentralisierungsprozessen, die durch Konzentration politischer Macht und ökonomischen Reichtums einer privilegierten sozialen Gruppe in den frühkeltischen „Fürstensitzen“ Mittel- und Westeuropas in Gang gesetzt wurden.

Stuttgarter Fernsehturm

Der Stuttgarter Fernsehturm war eine architektonische Innovation und Vorbild und Prototyp für Fernsehtürme in aller Welt. Sogar der höchste Fernsehturm der Welt, der Tokyo Skytree, gilt als Ableger des Stuttgarter Fernsehturms. Der damalige Süddeutsche Rundfunk begann nach dem Start seines Sendebetriebs im Dezember 1952 mit der Planung eines Fernsehturmes in Stuttgart. Statt des ursprünglich geplanten Stahlgittermastes entstand ein Turm mit schlankem Stahlbetonschaft und einem einzigartigen Turmkorb mit Restaurant/Café und einer Aussichtsplattform unter der Antenne. Mit seiner Fertigstellung im Februar 1956 wurde der Fernsehturm Stuttgart als der erste seiner Art zum Symbol moderner Kommunikation. Auch wegen seiner innovativen Nutzungsmöglichkeit für die Öffentlichkeit wurde er vielfach auf der Welt architektonisch-stilistisch nach-empfunden. 1986 wurde er als ein Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung nach dem Denkmalschutzgesetz in das Denkmalbuch des Landes eingetragen.

„Tentativliste“ für das UNESCO-Welterbe

Die bestehende „Tentativliste“ für das UNESCO-Welterbe wird 2024 fortgeschrieben. Das nationale Vorauswahlverfahren wird von der Kulturministerkonferenz gesteuert. Ein wichtiger Punkt bei der Auswahl war, dass die Stätten thematische Lücken in der Welterbeliste füllen können. In Baden-Württemberg koordiniert das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen als oberste Denkmalschutzbehörde die Antragsverfahren für die Welterbeliste.

Wie geht es weiter?

Bis zur Entscheidung der UNESCO, ob Stätten tatsächlich in die Welterbeliste aufgenommen werden, wird es noch einige Jahre dauern. Nominierungen müssen mindestens ein Jahr in der nationalen Tentativliste eingetragen sein, bevor sie bei der UNESCO als Welterbeanträge eingereicht werden können. Dem schließt sich ein vorgegebenes Verfahren an, das regelmäßig mehrere Jahre dauert. Deutschland kann jedes Jahr von seiner Liste eine weitere Kulturerbestätte bei der UNESCO für die Eintragung in die Welterbeliste einreichen.

Welterbestätten in Baden-Württemberg

In ganz Deutschland sind 52 Welterbestätten in die UNESCO-Liste eingetragen (Stand November 2023), sieben davon liegen in Baden-Württemberg: das Zisterzienserkloster Maulbronn (1993), die Klosterinsel Reichenau (2000), der obergermanisch-raetische Limes (2005), die Prähistorischen Pfahlbauten um die Alpen (2011), die beiden Le Corbusier-Häuser in der Stuttgarter Weissenhofsiedlung (2016), die Höhlen und Eiszeitkunst der Schwäbischen Alb (2017) und Baden-Baden, unter dem Titel „Great Spa Towns of Europe“ (2021). Alle sieben Welterbestätten im Land zeichnen sich durch ihren außergewöhnlichem universellen Wert, ihre Authentizität und Einzigartigkeit aus und gehören zum unschätzbaren und unersetzlichen Erbe der ganzen Menschheit.