Bei der Bereitstellung von Unterkünften für Flüchtlinge bestehen Möglichkeiten zur Beschleunigung des baurechtlichen Verfahrens und zur Erleichterung materieller Anforderungen. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat im Jahr 2015 als damalige oberste Baurechtsbehörde hierzu einen Runderlass sowie verschiedene Hinweispapiere herausgegeben. Diese sind weiterhin gültig.
Wer macht was? Informieren Sie sich über den Verwaltungsaufbau im Bereich Baurecht und die Zuständigkeiten. Außerdem erhalten Sie einen Überblick, welche Verwaltungsverfahren dem Bau vorgeschaltet sind.
Wer baut muss Regeln beachten. Wir dokumentieren die Landesbauordnung, informieren über deren geplante Novelle und bieten zum Download Vordrucke, Sonderbauverordnungen, Richtlinien, Hinweise, Erlasse, Verwaltungsvorschriften sowie technische Baubestimmungen.
Das Bauordnungsrecht ist in der Landesbauordnung (LBO) und in ihren Folgeverordnungen geregelt. Es zielt darauf ab, bauliche Anlagen so zu errichten oder zu ändern, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit, nicht gefährdet werden.
Das Bauplanungsrecht bildet die verbindliche und einheitliche rechtliche Basis für den Planungsprozess, die Bauleitplanung und die bauliche Umsetzung der Planung. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen sorgt für den landeseinheitlichen Vollzug der Rechtsvorschriften.
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