Als oberste Baurechtsbehörde ist das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen (MLW) insbesondere zuständig für
- die Umsetzung der Landesbauordnung für Baden-Württemberg und die Erarbeitung ergänzender Rechts- und Verwaltungsvorschriften,
- die Mitarbeit bei der nationalen und europäischen Regelsetzung im Bereich Bautechnik,
- die Standsicherheit von Gebäuden und Bauteilen,
- den Mindestwärme-, Mindestschall- sowie den Feuchteschutz im Hochbau,
- den vorbeugenden baulichen Brandschutz,
- die Bauökologie und
- das nachhaltige Bauen, insbesondere die technischen Fragen des Klimaschutzes und der Gebäudeenergieeffizienz sowie des zirkulären Bauens.
Das MLW erlässt eine Verwaltungsvorschrift über Technische Baubestimmungen. Es hat die Fachaufsicht über die Landesstelle für Bautechnik, die Prüfämter und Prüfingenieure für Bautechnik und ist Anerkennungsbehörde für die Prüfingenieure für Bautechnik.
Die oberste Baurechtsbehörde ist zuständig für die sicherheitstechnisch relevanten baulichen Anlagen der Kernkraftwerke Neckarwestheim, Philippsburg und Obrigheim sowie des Kernforschungszentrums Karlsruhe. Es wirkt in Genehmigungsverfahren nach Paragraf 7 Atomgesetz und in Aufsichtsverfahren bei baulichen Veränderungen in diesen Anlagen mit.