In Baden-Württemberg verteilten sich die Aufgaben und Zuständigkeiten der Baurechtsbehörden auf drei Ebenen:
Untere Baurechtsbehörden
Die unteren Verwaltungsbehörden sowie einige Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften sind als untere Baurechtsbehörden für die Erteilung von Baugenehmigungen, den Erlass sonstiger baurechtlicher Entscheidungen und für einzelfallbezogene baurechtliche Maßnahmen zuständig.
Welche untere Baurechtsbehörde für Sie zuständig ist, erfahren Sie im Zuständigkeitsfinder auf unserer Wissensplattform www.bautheländ.de.
Höhere Baurechtsbehörden
Die Regierungspräsidien (Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart, Tübingen) sind als höhere Baurechtsbehörden zuständig für die Fachaufsicht über die unteren Baurechtsbehörden.
Oberste Baurechtsbehörde
Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen ist die oberste Baurechtsbehörde des Landes. Es bereitet die Gesetzgebung zur Landesbauordnung vor, erlässt Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften, übt die Fachaufsicht über alle Baurechtsbehörden aus, entscheidet über grundsätzliche Fragen, betreut Landtagsanfragen und Petitionen und vertritt die Landesregierung in bundesweiten Gremien.
Eine umfassende Übersicht über die wesentlichen Beteiligten im baurechtlichen Prozess finden Sie auch auf unserer neuen Wissensplattform www.bautheländ.de.
