Untere Baurechtsbehörden
Die unteren Verwaltungsbehörden und die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften sind als untere Baurechtsbehörden für die Erteilung von Baugenehmigungen und andere baurechtliche Maßnahmen zuständig. Hier finden Sie ein Verzeichnis der unteren Baurechtsbehörden (PDF) (Stand: 1. Mai 2023).
Höhere Baurechtsbehörden
Die Regierungspräsidien sind als höhere Baurechtsbehörden auch Widerspruchsbehörden.
Oberste Baurechtsbehörde
Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen ist die oberste Baurechtsbehörde des Landes. Es bereitet die Gesetzgebung zur Landesbauordnung vor, erlässt Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften, übt die Fachaufsicht über alle Baurechtsbehörden aus, entscheidet über grundsätzliche Fragen, betreut Landtagsanfragen und Petitionen und vertritt die Landesregierung in bundesweiten Gremien.