Ziel des Bauordnungsrecht ist es, dass bauliche Anlagen so errichtet, erhalten oder geändert werden, dass sie die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit, nicht gefährden.
In der Landesbauordnung (LBO) sind die Aufgaben der am Bau Beteiligten und der Baurechtsbehörden festgelegt. Sie bestimmt auch die Regelungen für die Verfahren, die bei der Errichtung baulicher Anlagen gelten und legt fest, welche Vorhaben verfahrensfrei sind. Schwerpunkte des Bauordnungsrechts sind:
- die Anforderungen an das Grundstück und seine Bebauung (zum Beispiel Abstandsflächen, verkehrsmäßige Erschließung)
- die Anforderungen an einzelne Räume, Wohnungen und besondere Anlagen (zum Beispiel Stellplätze)
- grundsätzliche Anforderungen an die Ausführung baulicher Anlagen und der wichtigsten Gebäudeteile (zum Beispiel Standsicherheit, Verkehrssicherheit, Brandschutz).
Mehr Informationen zum Bauordnungsrecht finden Sie auf unserer Wissensplattform www.bautheländ.de.
