Zum Erhalt und zur Sanierung von 51 Kulturdenkmalen im Land hat das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen rund 5,1 Millionen an Fördermitteln freigegeben.
„Kulturdenkmale sind viel mehr als nur alte Gebäude – sie sind Teil unserer Geschichte und unserer Identität. Sie prägen unsere Kulturlandschaft und stehen für die reiche Geschichte Baden-Württembergs, die auch für die kommenden Generationen weiterhin erlebbar sein soll“, sagte Ministerin Nicole Razavi MdL.
Land fördert kirchliche, kommunale und private Vorhaben
Im Rahmen dieser ersten Tranche des Denkmalförderprogramms 2024 entfallen rund 26 Bewilligungen auf Vorhaben privater Eigentümerinnen und Eigentümer, 19 auf solche von Kirchen und sechs auf Vorhaben von Kommunen.
Gefördert werden soll beispielsweise die Außensanierung der Katholischen Kirche St. Michael in Östringen-Odenheim mit 79.430 Euro, die Innen- und Außenrestaurierung der Katholischen Pfarrkirche Heilig-Kreuz-Münster in Schwäbisch Gmünd mit 113.910 Euro und die Sanierung des Dachstuhls des Kloster Obermarchtals mit 114.040 Euro.
Auch kommunale Maßnahmen befinden sich in der ersten Tranche. So sind zum Beispiel 500.000 Euro für die Sanierung des Holzgittertragwerks und der Stahlbauteile der Multihalle in Mannheim sowie 36.410 Euro für die Restaurierung der Feldkapellen in Ravensburg-Weißenau vorgesehen.
Zuwendungen erhalten ebenfalls private1 Vorhaben, wie beispielsweise für Zimmerer- und Dachdeckungsarbeiten an einem ehemaligen Pfarrhaus in Neuhausen-Worndorf, für die Gesamtinstandsetzung eines Wohnhauses mit Scheune in Wiernsheim, für Steinmetz-, Zimmerer-, Dachdecker-, Glaser-, Restaurierungsarbeiten und Architektenleistungen für ein Wohngebäude in Pforzheim, für den Umbau und die Sanierung eines ehemaligen Lokschuppens zu drei Büroeinheiten in Bad Mergentheim sowie für die Sanierung der äußeren Fassadenhülle und des Dachs des Vereinsheims des Ravensburger Schwarze Veri Zunft e.V. in Ravensburg. Außerdem erhält der Verein Eisenbahn-Belvedere-Pergola-Schwäbisch-Gmünd e.V. 500.000 Euro für Voruntersuchung, Restaurierung, Instandsetzung und Bestandspflege der denkmalgeschützten Eisenbahn Belvedere Pergola in Schwäbisch Gmünd.
Ministerin Razavi sagte: „Das große Engagement der zahlreichen Privatpersonen, Vereine, Initiativen, Kirchen und Kommunen für die Kulturdenkmale in unserem Land sichert unser kulturelles Erbe auch für kommende Generationen.“
Das sind die geförderten Maßnahmen
Übersicht über die förderfähigen kirchlichen und kommunalen Maßnahmen ab 35.000 Euro
Obermarchtal
- Klosteranlage 2, Kloster Obermarchtal, Sanierung Dachstuhl Hauptbau (BA 1)
- 114.040 Euro
Tannheim
- Hauptstraße 4, Katholische Kirche "St. Martinus", Instandsetzung
- 107.640 Euro
Schemmerhofen-Aßmannshardt
- Sankt-Michael-Straße 18, Katholische Pfarrkirche St. Michael, Sanierung Kirchturm
- 36.310 Euro
Langenargen
- Untere Seestraße 3, Schloss Montfort, Restaurierung Naturstein Schlossufermauer BA 2
- 332.030 Euro
Titisee-Neustadt-Neustadt
- Bei der Kirche 1, Katholische Pfarrkirche, Münster St. Jakobus, Außenhüllensanierung 1. BA
- 162.960 Euro
Steinheim am Albuch
- Ostheimer Straße 41, Zehntstadel, Sanierung und Nutzungsänderung
- 84.850 Euro
Dischingen-Eglingen
- Großer Herrgott 1, Kapelle Großer Herrgott, Instandsetzung
- 37.710 Euro
Giengen a. d. Brenz
- Kirchplatz 1, Evangelische Stadtkirche Giengen/Brenz, Sanierung Bläserturm und Glockenturm
- 73.240 Euro
Östringen-Odenheim
- Michaelstraße 1, Katholische Pfarrkirche St. Michael, Außensanierung
- 79.430 Euro
Ettlingen
- Kirchenplatz 13, Katholische Kirche Sankt Martin, Sanierung der Dachkonstruktion
- 84.250 Euro
Konstanz-Allmannsdorf
- Mainaustraße 159, Katholische Pfarrkirche St. Georg, Gesamtsanierung des Kirchturmes
- 80.460 Euro
Lörrach
- Basler Straße 145, Evangelische Stadtkirche, Innen- und Außenrenovierung
- 173.610 Euro
Mannheim
- Max-Joseph-Straße 64, Multihalle Mannheim (Veranstaltungshalle), Sanierung Holzgittertragwerk und Stahlbauteile sowie Erneuerung Holzrandträger und Dachmembran (2. BA)
- 500.000 Euro
Schwäbisch Gmünd
- Münsterplatz 1, Katholische Pfarrkirche Heilig-Kreuz-Münster, Innen- und Außenrestaurierung BA IV
- 113.910 Euro
Schwäbisch Gmünd-Weiler in den Bergen
- Pfarrer-Haug-Straße 18, Katholische Pfarrkirche St. Michael, Innen- und Außeninstandsetzung
- 135.200 Euro
Berg
- Bergstraße 33, Katholische Pfarrkirche St. Petrus und Paulus, Sanierung und statische Ertüchtigung der Kirchenmauer
- 116.200 Euro
Amtzell-Pfärrich
- Pfärrich 6, Katholische Kirche Mariä Geburt, Gesamt- Inneninstandsetzung
- 111.100 Euro
Wangen
- Neuravensburg-Roggenzell, Roggenzell 23, Katholische Pfarrkirche St. Gallus, Statische Ertüchtigung / Instandsetzung Turm und Holzglockenstuhl Portale und Außentreppe
- 52.070 Euro
Bad Wurzach-Hauerz
- Dietmannser Straße 1, Katholische Kirche St. Martin, Sanierung und statische Sicherung Kirchenschiff. Nachgründung
- 124.390 Euro
Ravensburg-Weißenau
- Mariataler Allee, Feldkapellen, Restaurierung
- 36.410 Euro
Burgstetten-Erbstetten
- Pfarrgasse 17, Evangelische Laurentiuskirche, Innenrenovierung
- 35.550 Euro
Schiltach
- Bachstraße 4, Alte Grundschule, Natursteinarbeiten/Restaurierungen
- 62.850 Euro
Crailsheim-Onolzheim
- Sterngasse 4, Evangelische Kirche Maria Magdalena, Außen- und Innenrenovierung
- 70.150 Euro
Blaufelden-Herrentierbach
- Landturm 4, Evangelische Marienkirche, Dachsanierung
- 47.670 Euro
Stuttgart
- Am Weißenhof 30+32; Hölzelweg 3+5, Wohnhaus (10 Wohneinheiten) zzgl. Galerie - Gebäude Peter Behrens, Fenster- und Sockelsanierung
- 56.150 Euro
Weitere Informationen
Als eines von nur wenigen Ländern unterstützt Baden-Württemberg seit über 40 Jahren Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer beim Erhalt ihrer Denkmale. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel können private Antragstellerinnen und Antragsteller für Maßnahmen an ihrem Kulturdenkmal eine Förderung von 50 Prozent bei spezifisch denkmalbezogenen Aufwendungen erhalten, Kirchen und Kommunen 33 Prozent. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen entscheidet über die Aufstellung des Förderprogramms und die zu fördernden Maßnahmen. Finanziert wird das Denkmalförderprogramm aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat. Der überwiegende Anteil der Fördermittel stammt aus den Erlösen der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg.
Anträge auf Förderung aus Landesdenkmalmitteln können landesweit an das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart gerichtet werden. Darüber hinaus ist der Erhalt von Bau- und Kulturdenkmalen unter bestimmten Voraussetzungen auch steuerlich begünstigt.
1 Hinweis: Grundsätzlich dürfen aus Gründen des Datenschutzes Informationen über private Antragstellerinnen und Antragssteller nicht weitergegeben werden. Bei den oben genannten Vorhaben liegt eine Einwilligung der Eigentümerinnen und Eigentümer vor.