Wiederverwendung

Land fördert die Wiederverwendung von Bauteilen

Das Land Baden-Württemberg startet im Rahmen des Strategiedialogs „Bezahlbares Wohnen und innovatives Bauen“ (SDB) den Förderaufruf „Modellprojekte Bauteilwiederverwendung“.

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Stahlträger

Das gab die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi MdL, heute in Stuttgart bekannt. „Mit unserem bundesweit beachteten Leitfaden zur Wiederverwendung tragender Bauteile haben wir die Grundlagen gelegt. Jetzt wollen wir das Wieder- und Weiterverwenden von Bauteilen in die Breite tragen. Wir wollen zeigen, was möglich ist – und Mut machen zum Nachahmen und Weiterdenken“, sagte Razavi. Insgesamt stehen eine halbe Million Euro zur Förderung konkreter Projekte zur Verfügung, bei denen Bauteile wieder- oder weiterverwendet werden. 

Der Förderschwerpunkt liegt auf der Wiederverwendung tragender Bauteile – zum Beispiel ganzer Stahlträger, Holzbalken oder Betonbauteile – im Anwendungsbereich der Landesbauordnung. Aber auch die Weiterverwendung sowie nichttragende Bauteile werden in abgestuftem Umfang gefördert. Dabei ist unter „Wiederverwendung“ die erneute Nutzung gebrauchter Bauteile für denselben Verwendungszweck wie zuvor, und unter „Weiterverwendung“ die erneute Nutzung für einen anderen Verwendungszweck zu verstehen. Die Maßnahmen müssen nach ihrer Anzahl und Menge eine spürbare Relevanz im Bauprojekt besitzen. Außerdem sollen, soweit möglich, bereits vorhandene Leitfäden, DIN SPECs etc. zur Anwendung kommen. Gesucht werden Konzepte mit einem hohen Nachahmungseffekt, die von anderen Bauherren ebenfalls umgesetzt werden können.

Ministerin Razavi sagte: „Die Projekte des Strategiedialogs haben wichtige Grundlagenarbeit geleistet. Jetzt gilt es zu zeigen, dass die innovativen Ansätze nicht nur auf dem Papier, sondern auch in der Praxis funktionieren.“

Angesprochen sind sowohl private als auch öffentliche Bauherren. Sie können ihre Projektskizzen in zwei Runden einreichen. Die Frist für die erste Runde endet am 31. März 2026. Die eingereichten Projektskizzen werden dann geprüft, und das Ministerium lädt die Vorhabenträger ausgewählter Projekte zur Abgabe eines Förderantrags ein. Parallel läuft die zweite Einreichungsrunde für weitere Projektskizzen. Deren Frist endet am 31. August 2026 (Achtung: neues Datum). Weitere Einzelheiten können dem Förderaufruf entnommen werden (siehe unten unter „Weitere Informationen“).

Hintergrund: Wiederverwendung tragender Bauteile

Die Wiederverwendung von Bauteilen spart Ressourcen und trägt zur CO₂-Reduktion beim Bauen bei. Für eine breitere Umsetzung in der Praxis fehlen aber noch normierte technische Grundlagen. Um hier Abhilfe zu schaffen, hatte das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen in Zusammenarbeit mit dem Karlsruher Institut für Technologie (KIT) ein Forschungsvorhaben zur Wiederverwendung tragender Holz- und Stahlbauteile initiiert. Daraus ist ein bundesweit beachteter Leitfaden entstanden. Der „Leitfaden zur Wiederverwendung tragender Bauteile – Stahl- und Holzbau“ übersetzt die Forschungsergebnisse in die Baupraxis und macht sie direkt anwendbar. Er ist auf der Website des Ministeriums unter folgendem Link als Print-Exemplar oder PDF erhältlich.

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