Baurecht

LBO-Reform „Schnelleres Bauen“

Das Bauen in Baden-Württemberg soll schneller und einfacher werden. Dazu hat das Landeskabinett zahlreiche Änderungen der Landesbauordnung (LBO) beschlossen.

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Dachausbau

Ziel der LBO-Reform ist es, das System von „Kontrolle“ auf „Ermöglichen“ umstellen. Die Verfahren sollen vereinfacht und beschleunigt und unnötige Standards abgebaut werden, um so wieder Schwung in den Wohnungsbau bringen.

Die LBO-Reform „Schnelleres Bauen“ gliedert sich in zwei Bereiche:

  • Der erste Bereich enthält Maßnahmen zur Optimierung und Beschleunigung der Baugenehmigungsverfahren, zum Beispiel durch die Einführung einer Genehmigungsfiktion, die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens und die Einführung einer Typengenehmigung.
  • Der zweite Bereich zielt auf den Abbau baulicher Standards. Beispiele hierfür sind die Vereinfachungen für das Bauen im Bestand, die Überarbeitung der Kinderspielplatz-Verpflichtung, die Vereinfachung der Abstandsregelung sowie Erleichterungen beim Errichten von Ladestationen.

FAQ zur LBO-Reform

Die wichtigsten geplanten Änderungen der Landesbauordnung (LBO) im Überblick.

In Kursiv die wichtigsten zusätzlichen Ideen, die nach der ersten Kabinettsbefassung im Juli noch aufgegriffen wurden:

Wie geht es weiter?

Die Reform wird jetzt dem Landtag zugeleitet. Ziel der Landesregierung ist es, dass die Reform noch in der ersten Jahreshälfte 2025 in Kraft treten kann.

Hintergrund

Die LBO-Reform „Schnelleres Bauen“ ist bereits die vierte LBO-Änderung in dieser Legislaturperiode. In den drei vorhergehenden Novellen wurde unter anderem das Aufstocken von Bestandsgebäuden zu Wohnzwecken erleichtert (als Teil des Klimaschutzgesetzes) sowie das Errichten von Mobilfunkmasten. Zudem wurde die Landesbauordnung fit für die Digitalisierung der Baurechtsverfahren gemacht (Virtuelles Bauamt).