Baurecht

LBO-Reform „Schnelleres Bauen“

Die große Reform der Landesbauordnung (LBO) ist am 28. Juni 2025 in Kraft getreten. Damit soll das Bauen in Baden-Württemberg schneller und einfacher werden.

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Dachausbau

Leitgedanke der LBO-Reform ist es, das System von „Kontrolle“ auf „Ermöglichen“ umstellen. Die Verfahren werden vereinfacht und beschleunigt und unnötige Standards abgebaut, um wieder Schwung in den Wohnungsbau bringen. Der Landtag hat am 13. März 2025 die große Reform der Landesbauordnung (LBO) in zweiter Lesung beschlossen.

Die LBO-Reform „Schnelleres Bauen“ gliedert sich in zwei Bereiche:

  • Der erste Bereich enthält Maßnahmen zur Optimierung und Beschleunigung der Baugenehmigungsverfahren, zum Beispiel durch die Einführung einer Genehmigungsfiktion, die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens und die Einführung einer Typengenehmigung.
  • Der zweite Bereich zielt auf den Abbau baulicher Standards. Beispiele hierfür sind die Vereinfachungen für das Bauen im Bestand, die Überarbeitung der Kinderspielplatz-Verpflichtung, die Vereinfachung der Abstandsregelung sowie Erleichterungen beim Errichten von Ladestationen.

Die wichtigsten Änderungen der Landesbauordnung (LBO) im Überblick:

Handreichung zur LBO-Reform

Eine detaillierte Handreichung zur LBO-Reform erläutert für Baurechtsbehörden und Vorhabenträger die wichtigsten Neuerungen. Sie steht als PDF zum Download bereit.

Hintergrund

Die LBO-Reform „Schnelleres Bauen“ war die vierte und größte LBO-Änderung der vergangenen Legislaturperiode. In den drei Novellen zuvor wurde unter anderem das Aufstocken von Bestandsgebäuden zu Wohnzwecken erleichtert (als Teil des Klimaschutzgesetzes) sowie das Errichten von Mobilfunkmasten. Zudem wurde die Landesbauordnung fit für die Digitalisierung der Baurechtsverfahren gemacht (Virtuelles Bauamt).