Baurecht

LBO-Reform „Schnelleres Bauen“

Der Landtag hat am 13. März 2025 die große Reform der Landesbauordnung (LBO) in zweiter Lesung beschlossen. Damit soll das Bauen in Baden-Württemberg schneller und einfacher werden. Die meisten Änderungen treten zum 28. Juni 2025 in Kraft.

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Dachausbau

Leitgedanke der LBO-Reform ist es, das System von „Kontrolle“ auf „Ermöglichen“ umstellen. Die Verfahren werden vereinfacht und beschleunigt und unnötige Standards abgebaut, um wieder Schwung in den Wohnungsbau bringen.

Die LBO-Reform „Schnelleres Bauen“ gliedert sich in zwei Bereiche:

  • Der erste Bereich enthält Maßnahmen zur Optimierung und Beschleunigung der Baugenehmigungsverfahren, zum Beispiel durch die Einführung einer Genehmigungsfiktion, die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens und die Einführung einer Typengenehmigung.
  • Der zweite Bereich zielt auf den Abbau baulicher Standards. Beispiele hierfür sind die Vereinfachungen für das Bauen im Bestand, die Überarbeitung der Kinderspielplatz-Verpflichtung, die Vereinfachung der Abstandsregelung sowie Erleichterungen beim Errichten von Ladestationen.

Die wichtigsten Änderungen der Landesbauordnung (LBO) im Überblick:

Wie geht es weiter?

Die meisten Änderungen der Landesbauordnung (LBO) treten zum 28. Juni 2025 in Kraft.

Eine Ausnahme bildet die Änderung von § 74 Absatz 1 LBO. Bei örtlichen Bauvorschriften wird den Gemeinden eine Umsetzungsfrist von sechs Monaten (bis 28. September 2025) eingeräumt.

Bei der Abschaffung des Widerspruchsverfahrens gilt: Gegen Verwaltungsakte, die vor dem 1. Juni 2025 den Adressaten bekannt gegeben wurden, kann noch Widerspruch eingelegt werden (Frist dafür: einen Monat nach Erhalt der Bekanntgabe).  Für alle später bekannt gegebenen Verwaltungsakte steht der direkte Weg zum Verwaltungsgericht offen. Alle bereits laufenden Widerspruchsverfahren werden von den Regierungspräsidien noch abgearbeitet.

Hintergrund

Die LBO-Reform „Schnelleres Bauen“ ist bereits die vierte LBO-Änderung in dieser Legislaturperiode. In den drei vorhergehenden Novellen wurde unter anderem das Aufstocken von Bestandsgebäuden zu Wohnzwecken erleichtert (als Teil des Klimaschutzgesetzes) sowie das Errichten von Mobilfunkmasten. Zudem wurde die Landesbauordnung fit für die Digitalisierung der Baurechtsverfahren gemacht (Virtuelles Bauamt).