Das gab die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi MdL, heute in Stuttgart bekannt. Finanzielle Unterstützung zur Verstetigung und Umstrukturierung eines Gestaltungsbeirats in Höhe von insgesamt rund 70.000 Euro erhalten die Gemeinde Binzen sowie die Städte Balingen, Mannheim und Vaihingen an der Enz. Zudem wird Öffentlichkeitsarbeit zu den Gestaltungsbeiräten in Bisingen und Konstanz rund 8.000 Euro unterstützt. Insgesamt beträgt die Landesförderung rund 78.000 Euro.
Ministerin Razavi: „Gute Stadtentwicklung braucht gute Impulse. Denn unsere Städte und Gemeinden stehen vor immer komplexeren Herausforderungen. Damit dieser Wandel vor Ort gelingt, leisten Gestaltungsbeiräte einen wichtigen Beitrag. Als beratendes Expertengremium fördern sie den frühzeitigen Austausch und stärken die lokale Baukultur. Dadurch können die Plan- und Genehmigungsverfahren oft deutlich schneller abgeschlossen werden.“
Das sind die geförderten Gestaltungsbeiräte:
Übersicht Förderkommunen 2026/2027; Fördersumme insgesamt 77.897,50 Euro (davon 37.500 Euro in 2026, 40.397,50 Euro in 2027)
- Regierungsbezirk Freiburg
- Anschlussförderung
- Förderbetrag 10.000 Euro (5.000 Euro in 2026, 5.000 Euro in 2027)
- Regierungsbezirk Tübingen
- Öffentlichkeitsarbeit
- Förderbetrag 5.000 Euro (2.500 Euro in 2026, 2.500 Euro in 2027)
- Regierungsbezirk Tübingen
- Anschlussförderung
- Förderbetrag 20.000 Euro (10.000 Euro in 2026, 10.000 Euro in 2027)
- Regierungsbezirk Freiburg
- Öffentlichkeitsarbeit
- Förderbetrag 2.897,50 Euro (im Jahr 2027)
- Regierungsbezirk Karlsruhe
- Umstrukturierung & Öffentlichkeitsarbeit
- Förderbetrag 20.000 Euro (10.000 Euro in 2026, 10.000 Euro in 2027)
- Regierungsbezirk Stuttgart
- Umstrukturierung
- Förderbetrag 20.000 Euro (10.000 Euro in 2026, 10.000 Euro in 2027)
Rund 1,2 Millionen Euro seit 2015
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Städte und Gemeinden, die beschlossen haben, einen Gestaltungsbeirat erstmals einzusetzen, einen bestehenden Beirat neu auszurichten oder die Arbeit ihres Gestaltungsbeirats durch öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zu begleiten. Seit 2015 wurden im Rahmen des bundesweit einzigartigen Förderangebots 45 Kommunen mit insgesamt rund 1,2 Millionen Euro gefördert. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg lobt die Förderung jährlich neu aus, um weitere Kommunen, kommunale Planungs- oder Verwaltungsverbände bei der Einrichtung eines Gestaltungsbeirats zu unterstützen. Aktuell gibt es 52 kommunale Gestaltungsbeiräte im Land.
Hintergrund: Gestaltungsbeirat
Ein Gestaltungsbeirat ist ein unabhängig beratendes Sachverständigengremium mit Mitgliedern unterschiedlicher bau- und planungsverbundener Disziplinen. Die Expertinnen und Experten beraten vor Ort über städtebaulich und bau- oder lokalgeschichtlich bedeutende Bauvorhaben. In der Regel werden sie in einem frühen Stadium, in der sogenannten „Phase 0“, einbezogen. Die Beratungsfelder sind weit gefasst: Sie reichen von privaten oder öffentlichen Bauvorhaben über städtebauliche Maßnahmen bis hin zu Gestaltungssatzungen. Dabei tragen sie dafür Sorge, dass alle Aspekte und Interessen des Planens und Bauens berücksichtigt und im Sinne einer guten Baukultur untereinander abgestimmt werden. Über die Arbeit des Beirats soll die Öffentlichkeit laufend informiert werden. Die verschiedenen Interessen von Öffentlichkeit, Verwaltung, Politik und Bauherrschaft sollen so ausgeglichen und die lokale Baukultur gefördert werden.

















