„Unsere Denkmale sind mehr als alte Steine und Mauern – sie bewahren Erinnerungen und prägen unsere Identität. Sie sind ein Anker in einer Zeit des Wandels und Wegweiser in unsere Zukunft. Ich möchte mich bei allen bedanken, die sich mit großem Engagement und Herzblut für unsere Denkmale einsetzen. Sie halten unser kulturelles Erbe lebendig. Das unterstützen wir mit der Denkmalförderung des Landes“, sagte Ministerin Nicole Razavi MdL.
Land fördert kirchliche, kommunale und private Vorhaben
Im Rahmen dieser dritten Tranche des Denkmalförderprogramms 2025 werden 27 Maßnahmen freigegeben, davon entfallen 10 auf private Vorhaben, 3 auf kommunale und 14 auf kirchliche Projekte.
Die Tranche umfasst beispielsweise die Restaurierungsarbeiten am Ulmer Münster mit 500.000 Euro, die Instandsetzung des Turmes und der Steinfassade an der Evangelische Johanneskirche in Horb am Neckar mit 149.140 Euro, die Innen- und Außensanierung der Katholischen Pfarrkirche Maria Himmelfahrt in Aalen-Dewangen mit 114.180 Euro, die Sanierung der Holzkonstruktion, der historischen Blecheindeckung und die Mauerwerksreparatur an der Katholischen Kirche St. Verena in Bad Wurzach mit 102.850 Euro sowie die statische Ertüchtigung und restauratorische Putzarbeiten an der Klostermauer um das ehemalige Klosterareal in Gutenzell-Hürbel mit 49.010 Euro.
Unter den kommunalen Vorhaben befinden sich beispielsweise Mittel in Höhe von 298.340 Euro für die energetische Sanierung und Restaurierung der Fenster des Schubart Gymnasiums in Aalen sowie 70.500 Euro für Renovierungs- und Restaurierungsarbeiten mit dem Schwerpunkt im Chor der Stephanuskirche Gruorn in Münsingen.
Weitere Fördermittel unterstützen private1 Maßnahmen wie beispielsweise den Schwarzwald-Eindachhof in Schluchsee sowie das Theaterhaus (ehemalige Werkhalle des Gaswerks) in Karlsruhe.
Das sind die geförderten Maßnahmen:
Dritte Tranche des Denkmalförderprogramms 2025: Übersicht über die förderfähigen kirchlichen und kommunalen Maßnahmen ab 35.000 Euro
Obermarchtal
- Klosteranlage 2, Kloster Obermarchtal, Bauabschnitt 2: Dachsanierung
- Förderbetrag: 54.540 Euro
Gutenzell-Hürbel
- Schlossbezirk, Flst. 3, 4, 13/4 und 54/2, Klostermauer um das ehemalige Klosterareal, Musterachse Sanierungskonzept, Statische Ertüchtigung einschl. Gerüstarbeiten, Restauratorische Putzarbeiten
- Förderbetrag: 49.010 Euro
Renningen
- Malmsheimer Straße 2, Ev. Petruskirche, Natursteinmauerwerk Kirchturm, Putzausbesserung
- Förderbetrag: 74.750 Euro
Horb am Neckar
- Weingasse 5, Ev. Johanneskirche, Turminstandsetzung - Steinfassade, Dachanschluss, Böden, Läuteanlage (1. BA)
- Förderbetrag: 149.140 Euro
Karlsruhe
- Hardtstraße 56, Ev. Karl-Friedrich-Gedächtniskirche, Außen- und Inneninstandsetzung
- Förderbetrag: 172.280 Euro
Bad Mergentheim
- Kirchstraße 4, Alten- und Pflegeheim Hospital zum Hl. Geist, Teildachsanierung Nord- und Westflügel
- Förderbetrag: 36.430 Euro
Weikersheim-Laudenbach
- Kirchgasse 10, Kath. Pfarrkirche St. Margareta, Außenrenovierung mit Maßnahmen am Turm, Treppenanlagen und Außenanlagen
- Förderbetrag: 75.640 Euro
Aalen
- Rombacher Straße 30, Schubart Gymnasium, BA 1 - 4: Energetische Sanierung und Restaurierung der Fenster
- Förderbetrag: 298.340 Euro
Aalen-Dewangen
- Leintalstraße 20, Kath. Pfarrkirche Maria Himmelfahrt, Sanierung außen/ innen
- Förderbetrag: 114.180 Euro
Ellwangen-Schönenberg
- Schönenberg 42, Wallfahrtskirche auf dem Schönenberg, Sanierung der Außenfassade
- Förderbetrag: 67.690 Euro
Schechingen-Leinweiler
- Dorfstraße 9, Kath. Kirche St. Laurentius (Filialkirche), Sanierung innen und außen
- Förderbetrag: 103.170 Euro
Schwäbisch Gmünd
- Münsterplatz 1, Kath. Pfarrkirche Heilig-Kreuz-Münster, Restaurierung BA V + VI
- Förderbetrag: 214.740 Euro
Bad Wurzach
- Rosengarten 2, Kath. Kirche St. Verena, Sanierung Holzkonstruktion, hist. Blecheindeckung, Mauerwerksreparatur einschl. Gerüst und Baunebenkosten
- Förderbetrag: 102.850 Euro
Münsingen
- Gruorn Gutsbezirk Münsingen, Stephanuskirche Gruorn, Renovierungs- und Restaurierungsarbeiten Schwerpunkt Chor
- Förderbetrag: 70.500 Euro
Schwäbisch Hall
- Kurzer Graben 1, Kath. Pfarrkirche St. Joseph, Sanierung Risse Wände und Ertüchtigung Dachstuhlschiff
- Förderbetrag: 62.190 Euro
Ulm
- Münsterplatz 1, Ulmer Münster, Restaurierungsarbeiten 2025
- Förderbetrag: 500.000 Euro
Balingen
- Behrstraße 30, Sichelschule, Sanierung des Dachgesims
- Förderbetrag: 57.350 Euro
Rund 16,7 Millionen Euro im Bereich der Denkmalförderung 2025 bewilligt
Es handelt sich um die dritte und letzte Fördertranche in diesem Jahr. Im Rahmen der ersten beiden Tranchen hatte das Land bereits rund 12,5 Millionen Euro für 106 Kulturdenkmale bewilligt. Da zwei Projekte aus den ersten beiden Tranchen leider nicht umgesetzt werden konnten, stand deren Bewilligungsvolumen von insgesamt rund 862.000 Euro nun in der dritten Tranche zusätzlich zur Verfügung. Insgesamt konnten somit im Rahmen des diesjährigen Denkmalförderprogramms 131 Anträge mit einem Fördervolumen von rund 14,7 Millionen Euro bedacht werden.
Hinzukommen die Projekte mit einer Fördersumme von unter 35.000 Euro, die vom Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart zur Beschleunigung des Verfahrens in eigener Zuständigkeit fortlaufend bewilligt werden können. Diese bislang 116 Projekte belaufen sich aktuell auf eine Fördersumme in Höhe von 1,9 Millionen Euro, bei einem Bewilligungsvolumen von insgesamt 2 Millionen Euro für 2025. Das Bewilligungsvolumen im Bereich der Denkmalförderung wird sich somit in diesem Jahr insgesamt auf rund 16,7 Millionen Euro belaufen. Das Interesse und der Bedarf an den Denkmalfördermitteln bleiben weiterhin ungebrochen.
Denkmalförderung in Baden-Württemberg
Als eines von nur wenigen Ländern unterstützt Baden-Württemberg seit über 40 Jahren Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer beim Erhalt ihrer Denkmale. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel können private Antragstellerinnen und Antragsteller für Maßnahmen an ihrem Kulturdenkmal eine Förderung von 50 Prozent bei spezifisch denkmalbezogenen Aufwendungen erhalten, Kirchen und Kommunen 33 Prozent. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen entscheidet über die Aufstellung des Förderprogramms und die zu fördernden Maßnahmen. Finanziert wird das Denkmalförderprogramm aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat. Der überwiegende Anteil der Fördermittel stammt aus den Erlösen der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg.
Anträge auf Förderung aus dem Denkmalförderprogramm des Landes können landesweit an das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart gerichtet werden. Darüber hinaus ist der Erhalt von Bau- und Kulturdenkmalen unter bestimmten Voraussetzungen auch steuerlich begünstigt.
1 Grundsätzlich dürfen aus Gründen des Datenschutzes Informationen über private Antragstellerinnen und Antragssteller nicht weitergegeben werden. Bei den oben genannten Vorhaben liegt eine Einwilligung der Eigentümerinnen und Eigentümer vor.

















