Sonderprogramm „Wohnen im Kulturdenkmal“

Eine Million Euro für drei Leuchtturmprojekte und 16 Konzeptgutscheine

Die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi MdL, hat am 19. November 2025 eine Million Euro für drei Leuchtturmprojekte und 16 Konzeptgutscheine aus dem Sonderprogramm „Wohnen im Kulturdenkmal“ freigegeben.

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Storzhof in Zimmern ob Rottweil-Flözlingen

Ministerin Razavi: „Mit ‚Wohnen im Kulturdenkmal‘ haben wir einen Nerv getroffen: Der Andrang auf unser Sonderprogramm war auch bei seiner diesjährigen Neuauflage ungebrochen, die Mittel sind nun vollständig ausgeschöpft. Ich freue mich, dass wir 19 weiteren Projekten auf die Startrampe helfen können.“

„Es gibt bereits zahlreiche gelungene Beispiele dafür, wie man in Kulturdenkmalen Wohnraum schaffen kann“, so Razavi. „Diese Projekte unterstützen wir im Rahmen unserer klassischen Denkmalförderung Jahr für Jahr. Mit unserem Sonderprogramm haben wir noch einmal eine Schippe draufgelegt: Es setzt bereits bei der ‚Ideenphase‘ an, das heißt: Wir fördern im Rahmen dieses Programms auch die Erstellung von Konzepten, wie man in Denkmalen Wohnungen schaffen kann, sowie Leuchtturmprojekte. Diese besonders spannenden, beispielgebenden Projekte unterstützen wir mit einer verstärkten Sonderförderung. Wir kombinieren in diesem Programm also die Erhaltung von Kulturdenkmalen mit der Schaffung von Wohnraum. Das ist nachhaltig im besten Sinne.“

Das im Jahr 2022 ins Leben gerufene Sonderprogramm „Wohnen im Kulturdenkmal“ wurde im April 2025 neu aufgelegt. Beim Landesamt für Denkmalpflege (LAD) im Regierungspräsidium Stuttgart sind im neuen Antragszeitraum insgesamt 38 Anträge auf Förderung eingegangen. 

Für die drei Leuchtturmprojekte können insgesamt 685.000 Euro bewilligt werden. Die Leuchtturmprojekte können generell mit maximal 300.000 Euro gefördert werden; die konkrete Fördersumme richtet sich nach den förderfähigen Kosten.

Konzeptgutscheine werden je nach Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben an Denkmaleigentümer oder sonstige Antragsberechtigte ausgegeben, die bereit sind, sich für ihr Kulturdenkmal ein Konzept zur Nutzung von Wohnraum erarbeiten zu lassen. Freigeben werden 15 Konzeptgutscheine in Höhe von je 20.000 Euro und ein Konzeptgutschein im Wert von 15.000 Euro. 

Die förderfähigen Maßnahmen – Leuchtturmprojekte:

Die förderfähigen Maßnahmen – Konzeptgutscheine:

Hintergrund: Wohnen im Kulturdenkmal

Mit dem von der Landesdenkmalpflege konzipierten Sonderprogramm „Wohnen im Kulturdenkmal“ unterstützt das Land die Eigentümerinnen und Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden dabei, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen bzw. vorhandenen Wohnraum wieder nutzbar zu machen. Das erste Sonderprogramm war im Mai 2022 gestartet. Insgesamt konnten 2,64 Millionen für neun Leuchtturmprojekte, 33 Konzepte und zwei Multiplikatoren-Boni freigegeben werden. 

Im April 2025 wurde das Programm mit einem Volumen von einer Million Euro für die Jahre 2025 und 2026 neu aufgelegt. Förderanträge konnten bis Ende Juni gestellt werden. Die Mittel sind insoweit aufgebraucht.

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