Ministerin Razavi: „Mit ‚Wohnen im Kulturdenkmal‘ haben wir einen Nerv getroffen: Der Andrang auf unser Sonderprogramm war auch bei seiner diesjährigen Neuauflage ungebrochen, die Mittel sind nun vollständig ausgeschöpft. Ich freue mich, dass wir 19 weiteren Projekten auf die Startrampe helfen können.“
„Es gibt bereits zahlreiche gelungene Beispiele dafür, wie man in Kulturdenkmalen Wohnraum schaffen kann“, so Razavi. „Diese Projekte unterstützen wir im Rahmen unserer klassischen Denkmalförderung Jahr für Jahr. Mit unserem Sonderprogramm haben wir noch einmal eine Schippe draufgelegt: Es setzt bereits bei der ‚Ideenphase‘ an, das heißt: Wir fördern im Rahmen dieses Programms auch die Erstellung von Konzepten, wie man in Denkmalen Wohnungen schaffen kann, sowie Leuchtturmprojekte. Diese besonders spannenden, beispielgebenden Projekte unterstützen wir mit einer verstärkten Sonderförderung. Wir kombinieren in diesem Programm also die Erhaltung von Kulturdenkmalen mit der Schaffung von Wohnraum. Das ist nachhaltig im besten Sinne.“
Das im Jahr 2022 ins Leben gerufene Sonderprogramm „Wohnen im Kulturdenkmal“ wurde im April 2025 neu aufgelegt. Beim Landesamt für Denkmalpflege (LAD) im Regierungspräsidium Stuttgart sind im neuen Antragszeitraum insgesamt 38 Anträge auf Förderung eingegangen.
Für die drei Leuchtturmprojekte können insgesamt 685.000 Euro bewilligt werden. Die Leuchtturmprojekte können generell mit maximal 300.000 Euro gefördert werden; die konkrete Fördersumme richtet sich nach den förderfähigen Kosten.
Konzeptgutscheine werden je nach Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben an Denkmaleigentümer oder sonstige Antragsberechtigte ausgegeben, die bereit sind, sich für ihr Kulturdenkmal ein Konzept zur Nutzung von Wohnraum erarbeiten zu lassen. Freigeben werden 15 Konzeptgutscheine in Höhe von je 20.000 Euro und ein Konzeptgutschein im Wert von 15.000 Euro.
Die förderfähigen Maßnahmen – Leuchtturmprojekte:
Aach, Hegaustraße 3, Ehemalige Ökonomie der Rotmühle:
Die Stallscheune stammt vermutlich aus dem 19. Jahrhundert und gehört zum Ensemble der Untermühle. Das geplante Konzept sieht den Einbau von sechs Wohnungen vor. Zusammen mit einer moderaten Außendämmung, der Ergänzung vorhandener Fenster mit Isolierglasfenstern zu Kastenfenstern, dem Einbau einer Bodenflächenheizung sowie einer Luftwärmepumpe und der Photovoltaikanlage soll der KfW Denkmal Standard erreicht werden.
Kusterdingen-Wankheim, Heerstraße 20, Herrschaftliche Scheune, heute Doppelwohnhaus:
In den 1770er Jahren erlaubten die Freiherren von Sankt André jüdischen Personen, sich in Wankheim niederzulassen. Da Juden damals nicht selbst Häuser bauen durften und nur selten Wohnungen mieteten, ließ von St. André eine große Scheune an der Heerstraße in Wohnungen umbauen, die an Juden vermietet wurden. Das Gebäude soll nun reaktiviert und instandgesetzt werden, um zwei Wohnungen einzubauen. Zunächst müssen umfangreiche Reparaturen durchgeführt werden, darunter die Behebung von Wasserschäden am Dachwerk.
Zimmern ob Rottweil-Flözlingen, Bergstraße 11, Storzhof:
Der Storzhof wurde 1802 unter Verwendung eines Vorgängerbaus erbaut. In dem Gebäude sollen durch Teilung quer zur Giebelseite zwei Wohneinheiten entstehen. Zu den Maßnahmen gehören unter anderem die Reparatur des Zierfachwerks und der Ausstattung. Ein geplanter Anbau soll die Infrastruktur verbessern, ohne den denkmalgeschützten Teil zu beeinträchtigen. Außerdem sind die Abbrüche von späteren Anbauten auf der Süd- und Westseite geplant, um das ursprüngliche Erscheinungsbild des Gebäudes zu erhalten.
Die förderfähigen Maßnahmen – Konzeptgutscheine:
Dunningen, Locherhofer Straße 42, Eindachhof mit Wohn- und Ökonomieteil:
Das leerstehende Gebäude soll zu einem Mehrfamilienhaus umgebaut werden. Zur Projektentwicklung ist eine genaue Bestandsaufnahme und eine Bewertung der Schäden geplant. Anschließend soll eine Konzeptstudie erstellt werden, die die Möglichkeiten einer denkmalgerechten Sanierung und Umnutzung untersucht und bewertet, um eine angemessene Lösung für das Kulturdenkmal zu finden.
Ehningen, Burgstraße 35, Hofanlage, Scheune:
Auf Grundlage einer Schadensermittlung und einer Bauforschung soll die Sanierung/Instandhaltung des viele Jahre ungenutzten Gebäudes zu Wohnzwecken geprüft werden.
Ehrenkirchen Scherzingen, Lindenstraße 19, Scheune:
Geprüft werden soll der Ausbau zu sechs Wohneinheiten und die ebenfalls zur Förderung beantragte Bauforschung und das Bauaufmaß.
Hausach, Osterbach 4, Leibgedinghaus:
Konzept für Renovierung, Sanierung und Restaurierung des leerstehenden Leibgedinghaus. Im Dachraum soll durch ein „Raum-im-Raum-Konzept“ zusätzliche Wohnfläche geschaffen werden.
Heiligenberg, Schlosshof 1, Wohnhaus/Bauernhaus:
Das Gebäude soll zukünftig als Wohngebäude im Sinne eines Mehrgenerationenhauses mit barrierearmer Wohnung genutzt werden. Für die Nutzungsintensivierung soll eine Machbarkeitsstudie auf Grundlage der ebenfalls beantragten Untersuchung der Holzbauteile und einer Untersuchung des Putzes und der Fassungen erstellt werden.
Karlsbad, Wikingerstraße 6, Ökonomiegebäude mit Scheune, Stall und ehemaliger Malerwerkstatt:
Auf Grundlage von Voruntersuchungen (Bauaufnahme, statische Untersuchung, Befunduntersuchung) soll die Umnutzung zu barrierearmem Wohnen im Dachgeschoss geprüft werden. Die Werkstatt soll als Studio genutzt werden.
Zwei Konzeptgutscheine gehen nach Kirchheim am Ries, zum einen für den Klosterhof 18, Ehemaliges Zisterzienserinnenkloster, Abteibau, zum anderen für den Klosterhof 20, Konventgebäude: Das Projekt LebensWeGe zielt darauf ab, in der denkmalgeschützten Klosteranlage Mariä Himmelfahrt in Kirchheim am Ries ein generationenübergreifendes Wohnmodell zu schaffen, das gemeinschaftliches Leben, nachhaltige Nutzung und kulturellen Erhalt verbindet. Eine Machbarkeitsstudie soll die Realisierungsmöglichkeiten prüfen.
Königsbach-Stein, St.-Andre-Straße 9, Schloss Saint André /Schloss Königsbach, Meierei:
Untersucht werden soll der Bestand, um denkmalverträgliche Konzepte zu entwickeln.
Mühlenbach, Hauptstraße 14, Einhaus:
Erarbeitung einer Konzeptstudie unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Bauforschung für eine Sanierung/Instandsetzung des Gebäudes zu Wohnzwecken.
Neckarbischofsheim, Hauptstraße 30, Wohnhaus (Ehem. Rentamt):
Das drei Stockwerke umfassende Gebäude soll saniert werden, um im Erdgeschoss und Obergeschoss wieder Wohnungen zu schaffen. Es sollen drei verschiedene Szenarien hinsichtlich des Aufwands und der Kosten bewertet werden: eine Minimal-Instandsetzung, eine mittlere Instandsetzung und eine vollständige Instandsetzung des Gebäudes.
Oberwälden (Wangen-Oberwälden), Kirchstr. 42, Pfarrscheuer:
Die Grundlagen der Konzeptentwicklung zur Umnutzung der Scheune zu Wohnzwecken sollen durch eine Schadenskartierung und statische Überprüfung der Holzteile und eine Untersuchung der Feuchte- und Salzbelastung erarbeitet werden. Teil der Konzeptentwicklung ist auch die Erstellung eines Heiz- und Lüftungskonzepts.
Öhningen, Oberdorfstraße 9, Wohnhaus:
Prüfung der Gesamtsanierung sowie des Einbaus von zwei neuen Wohnungen mit Erschließung über eine neue Außentreppe.
Rottenburg, Bad Niedernau, Raidtweg 11, Gartenpavillon mit Speisesaal (Nr. 13) und Anbau des Gartenpavillons (Nr. 11), Wandelgang:
Es soll geprüft werden, ob die Umnutzung zu Wohnen (eine Wohneinheit, drei Schlafzimmer mit Speisesaal als Wohnraum) möglich ist. Für die geplante Umnutzung sind die Konzepterstellung und die Erstellung von Planunterlagen zur Förderung beantragt.
Titisee-Neustadt, Schwärzenbach 25, Rittihof:
Bauaufmaß, Bauforschung, Schadenskartierung und Konzept zur Wohnnutzung.
Titisee-Neustadt, Mühlenweg 29, Mühle:
Geprüft werden soll, ob das Gebäude für ein Mehrgenerationenprojekt unter Einbindung der bislang ungenutzten Gebäudeteile geeignet ist. Der Ausbau und die Erweiterung sollen für ein bis zwei Wohneinheiten erfolgen.
Hintergrund: Wohnen im Kulturdenkmal
Mit dem von der Landesdenkmalpflege konzipierten Sonderprogramm „Wohnen im Kulturdenkmal“ unterstützt das Land die Eigentümerinnen und Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden dabei, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen bzw. vorhandenen Wohnraum wieder nutzbar zu machen. Das erste Sonderprogramm war im Mai 2022 gestartet. Insgesamt konnten 2,64 Millionen für neun Leuchtturmprojekte, 33 Konzepte und zwei Multiplikatoren-Boni freigegeben werden.
Im April 2025 wurde das Programm mit einem Volumen von einer Million Euro für die Jahre 2025 und 2026 neu aufgelegt. Förderanträge konnten bis Ende Juni gestellt werden. Die Mittel sind insoweit aufgebraucht.

















