Das Land unterstützt sie bei der Sanierung ihrer Kulturdenkmale jeweils mit einer Förderung im Rahmen der zweiten Tranche des Denkmalförderprogramms 2025.
In ihrer Rede dankte Ministerin Razavi den Anwesenden stellvertretend für die vielen Eigentümerinnen und Eigentümern von Kulturdenkmalen in Baden-Württemberg: „Unsere Kulturdenkmale machen Geschichte erlebbar und prägen das Gesicht unserer Städte und Gemeinden im Land. Ihre Erhaltung ist aber keine Selbstverständlichkeit. Es braucht Menschen, die sich mit Herz und Tatkraft dafür einsetzen. Genau dieses Engagement unterstützen wir mit der Denkmalförderung. Mein herzlicher Dank gilt allen, die sich für ihre Denkmale starkmachen!“
Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen gab für die zweite Tranche des Denkmalförderprogramms 2025 rund 5,9 Millionen Euro zur Förderung des Erhalts und zur Sanierung von 50 Kulturdenkmalen frei.
Ministerin Nicole Razavi MdL überreichte symbolische Schecks für folgende kommunale, kirchliche und private Maßnahmen:
- Fassadensanierung und Instandsetzung der Einfriedung des Neuen Rathauses in Villingen-Schwenningen, Stadtbezirk Villingen, 343.140 Euro
- Instandsetzung der Sandsteinfassade, Sanierung des Dachs und der Fenster der Evangelischen Stadtkirche in Schönau, 159.680 Euro
- Sicherung, Konservierung sowie Reparatur der Fassade, der Treppenhäuser und einer Geschossdecke eines Wohnhausensembles in Stuttgart-Raitelsberg, 63.210 Euro
- Sanierung des ehemaligen Pfarr- und Rathauses in Bad Schussenried-Steinhausen, 97.870 Euro
- Gerüst-, Zimmerer-, Klempner-, Putz/Stuck-, Schreiner-, Glaser- und Restaurierungsarbeiten sowie Arbeiten an der Orgel der Katholischen Kirche St. Petrus und Paulus, in Bad Schussenried-Steinhausen, 432.630 Euro
Zweite Tranche Denkmalförderung 2025
Alle Projekte, die im Rahmen der zweiten Tranche der Denkmalförderung 2025 unterstützt werden, finden Sie hier.
Denkmalförderung in Baden-Württemberg
Als eines von nur wenigen Ländern unterstützt Baden-Württemberg seit über 40 Jahren Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer beim Erhalt ihrer Denkmale. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel können private Antragstellerinnen und Antragsteller für Maßnahmen an ihrem Kulturdenkmal eine Förderung von 50 Prozent bei spezifisch denkmalbezogenen Aufwendungen erhalten, Kirchen und Kommunen 33 Prozent. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen entscheidet über die Aufstellung des Förderprogramms und die zu fördernden Maßnahmen. Finanziert wird das Denkmalförderprogramm aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat. Der überwiegende Anteil der Fördermittel stammt aus den Erlösen der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg.
Anträge auf Förderung aus dem Denkmalförderprogramm des Landes können landesweit an das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart gerichtet werden. Darüber hinaus ist der Erhalt von Bau- und Kulturdenkmalen unter bestimmten Voraussetzungen auch steuerlich begünstigt.