Förderprogramme

Denkmalförderung durch Zuschüsse

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Evangelische Kirche in Murrhardt-Kirchenkirnberg

Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmalen haben diese im Rahmen des Zumutbaren zu erhalten und zu pflegen. Das Land trägt hierzu im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bei. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen stellt jährlich ein Denkmalförderprogramm auf. Die Vorbereitung dieses Programms und die Abwicklung der Fördermaßnahmen erfolgt durch das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart (LAD).

Eine Aufnahme in das Förderprogramm ist abhängig vom Umfang der im jeweiligen Förderjahr zur Verfügung stehenden Haushaltmittel, dem Bedarf für die beantragten Fördermaßnahmen insgesamt und der denkmalpflegerischen Bedeutung sowie der Dringlichkeit der beantragten Fördermaßnahme.

Anträge auf Förderung aus Landesdenkmalmitteln können landesweit an das Landesamt für Denkmalpflege gerichtet werden. Darüber hinaus ist der Erhalt von Bau- und Kulturdenkmalen unter bestimmten Voraussetzungen auch steuerlich begünstigt.