Förderprogramme

Denkmalförderung durch Steuererleichterungen

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Historische Gebäude in Esslingen

Zur Förderung denkmalpflegerischer Maßnahmen können Sie als Denkmaleigentümer steuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Nach den Paragraphen 7 i, 10 f, 11 b und 10 g des Einkommensteuergesetzes (EStG) gibt es besondere Absetzungsmöglichkeiten für Ausgaben, die bei Maßnahmen an Kulturdenkmalen entstanden sind. Auch Zuschüsse im Rahmen des Denkmalförderprogramms des Landes sind möglich.