Das Land Baden-Württemberg fördert in den Jahren 2024 und 2025 die Arbeit von sieben kommunalen Gestaltungsbeiräten. Das gab die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi MdL, heute in Stuttgart bekannt.
Finanzielle Unterstützung zur Einrichtung, Verstetigung und Umstrukturierung eines Gestaltungsbeirats in Höhe von insgesamt 70.000 Euro erhalten die Gemeinde Binzen sowie die Städte Balingen, Mengen und Villingen-Schwenningen. Zudem wird die begleitende Öffentlichkeitsarbeit zu den Gestaltungsbeiräten in Karlsruhe, Konstanz und Pforzheim mit rund 34.000 Euro gefördert. Insgesamt beträgt die Förderung rund 104.000 Euro.
„Gute Stadtentwicklung braucht gute Impulse. Denn unsere Städte und Gemeinden stehen vor gewaltigen Veränderungen“, sagt Ministerin Razavi: „Die Gestaltungsbeiräte leisten einen wichtigen Beitrag, damit dieser Wandel vor Ort gelingt. Als unabhängiges Expertengremium bringen sie frischen Wind in die Planungen und helfen Politik, Verwaltung und Vorhabenträgern, gemeinsam die beste Lösung zu finden. Gestaltungsbeiräte sind ein Riesengewinn für die lokale Baukultur – und im Ergebnis für die Menschen vor Ort.“
Bereits 43 Gestaltungsbeiräte gefördert
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Städte und Gemeinden, die beschlossen haben, einen Gestaltungsbeirat erstmals einzusetzen, einen bestehenden Beirat neu auszurichten oder die Arbeit ihres Gestaltungsbeirats durch öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zu begleiten. Seit 2015 wurden 43 Kommunen mit insgesamt rund 1,96 Millionen Euro gefördert. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg lobt die Förderung jährlich neu aus, um weitere Kommunen, kommunale Planungs- oder Verwaltungsverbände bei der Einrichtung eines Gestaltungsbeirats zu unterstützen. Aktuell gibt es 52 kommunale Gestaltungsbeiräte im Land.
Hintergrund: Gestaltungsbeirat
Ein Gestaltungsbeirat ist ein unabhängig beratendes Sachverständigengremium mit Mitgliedern unterschiedlicher Disziplinen der Bereiche Bauen und Planen. Die Expertinnen und Experten beraten vor Ort über städtebaulich und bau- oder lokalgeschichtlich bedeutende Bauvorhaben. In der Regel werden sie in einem frühen Stadium, in der sogenannten „Phase 0“, einbezogen. Die Beratungsfelder sind weit gefasst: Sie reichen von privaten oder öffentlichen Bauvorhaben über städtebauliche Maßnahmen bis hin zu Gestaltungssatzungen. Dabei tragen sie dafür Sorge, dass alle Aspekte und Interessen des Planens und Bauens berücksichtigt und im Sinne einer guten Baukultur untereinander abgestimmt werden. Über die Arbeit des Beirats soll die Öffentlichkeit laufend informiert werden. Die verschiedenen Interessen von Öffentlichkeit, Verwaltung, Politik und Bauherrschaft sollen so ausgeglichen und die lokale Baukultur gefördert werden.