Förderprogramm

Förderung von Gestaltungsbeiräten

Neckarbogen Heilbronn

Die Qualität von Bauten, Infrastrukturprojekten, Stadt- und Freiräumen ist ein wichtiger Faktor für Lebensqualität und für die Wettbewerbsfähigkeit von Kommunen. Das Land unterstützt daher Kommunen, kommunale Planungs- oder Verwaltungsverbände, die einen Gestaltungsbeirat als unabhängiges, beratendes Sachverständigengremium erstmalig einsetzen oder neu ausrichten wollen.

Seit 2015 wurden 40 Kommunen mit insgesamt rund 1,02 Millionen Euro gefördert. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg lobt die Förderung jährlich neu aus, um weitere Kommunen, kommunale Planungs- oder Verwaltungsverbände bei der Einrichtung oder Neuausrichtung eines Gestaltungsbeirats zu unterstützen.

Förderfähig sind auch Maßnahmen zur öffentlichkeitswirksamen Begleitung eines bestehenden Gestaltungsbeirats. Gestaltungsbeiräte sollen dazu beitragen, zukunftsweisende funktionale und ästhetische Gestaltungsantworten auf die planerischen und baulichen Anforderungen der Kommunen zu finden.

Darüber hinaus soll mit der Arbeit der Gestaltungsbeiräte ein lokaler Dialogprozess über Baukultur initiiert werden, der einen Mehrwert für die Kommune, ihre Entscheidungsträger und Bürgerschaft, und damit zusätzliche Entwicklungsimpulse generieren kann. Dazu ist eine transparente und offene Arbeitsweise des Gestaltungsbeirats wichtig.

Die Mitglieder des Gestaltungsbeirats entstammen in der Regel unterschiedlichen planerischen Disziplinen und anderen relevanten Tätigkeitsfeldern. Auch Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen, von lokalen Gruppen oder Verbänden sowie kommunale Bedienstete können als Sachverständige an Sitzungen der Gestaltungsbeiräte teilnehmen. Die Tätigkeit des Gestaltungsbeirats soll Gegenstand einer aktiven Öffentlichkeitsarbeit sein. Der Beirat regelt seine Verfahrensweise selbst und tritt regelmäßig in den offenen Dialog mit der Bürgerschaft.

Förderung von Gestaltungsbeirätinnen und -beiräten in Kommunen

Interessierte Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg haben die Möglichkeit, beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen zum 30. September 2022 einen Antrag auf eine Förderung zu stellen. Weitere Informationen können Sie dem unten stehenden Leitfaden und dem Antragsformular zur Förderung kommunaler Gestaltungsbeiräte in den Jahren 2023 und 2024 entnehmen.

Kontakt

Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen 
Referat Städtebau, Bauplanungsrecht
Andreas Kloster
Theodor-Heuss-Straße 4, 70174 Stuttgart
Telefon: +49 (0)711 123-2914
Fax: +49 (0)711 123-2937
andreas.kloster@mlw.bwl.de