In ihrer Rede sagte Ministerin Nicole Razavi MdL (es gilt das gesprochene Wort):
Herr Präsident,
meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen!
Heute beraten wir die Novelle des Bauberufsrechts abschließend im Landtag.
Der heutigen Beratung vorausgegangen ist ein konstruktiver Austausch zu einzelnen Artikeln und Regelungen des Gesetzentwurfs.
Ich bin überzeugt davon, dass wir eine sehr gute Lösung gefunden haben.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich einige wesentlichen Punkte der Bauberufsnovelle nochmals kurz aufgreifen:
Mit dem Gesetz zur Änderung des Bauberufsrechts wollen wir das Berufsrechts der Architekten und der Ingenieure fortschreiben und an die Bedürfnisse der Zeit anpassen.
Es geht vor allem um flexiblere Organisations- und flexiblere Arbeitsformen.
Zum einen wollen wir Personengesellschaften für die freien Berufe der Architekten und Ingenieure zulassen.
Zum anderen sind Architekten bisher auf bestimmte Tätigkeitsarten bei ihrer Berufsbezeichnung festgelegt.
Es wurde stets unterschieden zwischen: freier, angestellter, beamteter oder baugewerblicher Architekt oder Stadtplaner.
Diese Unterscheidung ist längst nicht mehr zeitgemäß und wird aufgegeben.
Künftig soll es nur noch Architekten und freie Architekten bzw. Stadtplaner geben.
Zusätzlich werden auch Verfahrenserleichterungen umgesetzt und Datenschutzregelungen neu gefasst.
Ich bin sicher, dass wir mit dieser Novelle das Architekten- und Ingenieurrecht verbessern.
Wir haben das Bauberufsrecht in den letzten zehn Jahren bereits drei mal geändert: 2016, 2020 und 2024, zum Beispiel bei der Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsprüfungsrichtlinie und bei der Berufsanerkennungsrichtlinie.
Und wie Sie wissen, gehen wir auch das Bauordnungsrecht an.
Es gibt hier zwei wichtige Anpassungsbedarfe, die sehr schnell und umfassend mit dem vorliegenden Gesetz mit umgesetzt werden sollen.
Zum einen betrifft dies eine landesrechtliche Anpassung an den „Bau-Turbo“ des Bundes:
Aufgrund der jüngsten Änderung des BauGB ist dies nötig.
In der Sache geht es um die Frist für die neu geschaffenen Zustimmungsmöglichkeiten der Gemeinden.
Denn die Gemeinde muss ihre Zustimmung erteilen, wenn der Bau-Turbo zur Anwendung kommen soll. Mit dem Instrument der Zustimmung übt die Gemeinde ihre Planungshoheit aus.
Hier müssen wir nun die Fristläufe in der LBO angleichen, damit die Gemeinden nicht übergangen werden.
Zum anderen betrifft dies die Verfahrensfreiheit von Solarenergieanlagen, insbesondere die Freiflächen-Module:
Mit der LBO-Reform haben wir bereits einen wichtigen Schritt gemacht, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen.
Damit der Ausbau noch einfacher gelingen kann, ist die vorliegende Ausweitung notwendig.
Wir folgen damit Anregungen aus der Praxis, die uns erreicht haben.
Es sollen künftig Einzäunungen und technische Nebenanlagen – wie Trafo-Stationen oder Batteriespeicher – verfahrensfrei gestellt werden.
Das schafft weitere Bürokratie ab und bringt noch mehr Tempo in den Ausbau.
Verfahrensfreiheit heißt aber nach wie vor nicht Rechtsfreiheit. Sie erspart Bauherren lediglich die Einreichung eines Bauantrags.
Alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften müssen weiterhin durch das Bauvorhaben eingehalten werden.
Ich bin überzeugt, dass wir mit diesem Gesetzentwurf das Bauberufsrecht modern und zeitgemäß fortschreiben und auch das Bauordnungsrecht nochmals verbessern.
Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.


