Städtebau

250.000 Euro für weitere sechs nichtinvestive Städtebauprojekte

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250.000 Euro für weitere sechs nichtinvestive Städtebauprojekte in Heilbronn, Karlsruhe, Schwäbisch Gmünd und Stuttgart.

Ministerin Nicole Razavi MdL: „Die Förderung dieser sozialen Projekte stärkt den Zusammenhalt und die Integration verschiedener Bevölkerungsgruppen im Quartier.

Mit rund 250.000 Euro fördert das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen sechs weitere nichtinvestive Städtebauprojekte in Heilbronn, Karlsruhe, Schwäbisch Gmünd und Stuttgart (s. Programmliste anbei). Es ist bereits die zweite Tranche des Programms in diesem Jahr.

„Das soziale Miteinander in den Quartiers- und Ortszentren gewinnt eine immer größere Bedeutung. Das erkennen die Kommunen und engagieren sich verstärkt in diesem Bereich. Oftmals fehlt es in diesen Quartieren zum Beispiel an einem „Kümmerer“. Die Kommunen setzen deshalb verstärkt Quartiersmanager für diese Rolle ein oder richten einen Verfügungsfonds ein. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Identifikation der Menschen mit ihren Quartieren geleistet“, sagte die Ministerin. So würden die baulichen Maßnahmen in Sanierungsgebieten optimal ergänzt und ein Beitrag zum dauerhaften Erfolg der städtebaulichen Erneuerung geleistet.

Die seit 2015 bestehende nichtinvestive Städtebauförderung soll das Miteinander von Menschen verschiedener Generationen und Kulturen stärken, ehrenamtliches Engagement mobilisieren, lebendige Quartiere gestalten und dadurch die Anstrengungen und Erfolge der investiven Städtebauförderung unterstützen und verstetigen. Die Mittel werden für eine Projektlaufzeit von fünf Jahren bewilligt. Damit haben die Kommunen und die eingebundenen Initiativen Planungssicherheit.

Gefördert werden Projekte in förmlich festgesetzten städtebaulichen Erneuerungsgebieten. Diese Projekte tragen insbesondere bei zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen, zur Integration von Migrantinnen und Migranten, zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen, zur Teilhabe von älteren Menschen am Leben im Quartier und zur bedarfsgerechten Nahversorgung. Dabei sind auch modellhafte Projekte und Handlungsstrategien möglich, die mit Blick auf die Situation in den Quartiers- und Ortszentren einen besonderen Schwerpunkt auf die Daseinsvorsorge und die positive Belebung legen.

Die Städte und Gemeinden können die Fördermittel unter anderem zur Deckung der Personal- und Sachkosten eines Quartiersmanagements oder für einen Verfügungsfonds verwenden, bei dem die Bewohnerinnen und Bewohner selbst über den Einsatz entscheiden. Die Kommunen beteiligen sich in der Regel zu 40 Prozent an den Kosten.

„Die jetzt berücksichtigten Kommunen haben ihren Fokus auf den Einsatz eines Verfügungsfonds gelegt, mit dem ein entscheidender Beitrag zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements geleistet wird. Durch die Einrichtung eines Verfügungsfonds können Projekte zur stärkeren Beteiligung und Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürger durchgeführt und finanziert werden. Über die Mittelverwendung entscheidet ein von der Gemeinde eingesetztes örtliches Gremium“, erklärte die Ministerin.

In diesem Programmjahr stehen noch Förderungen für weitere Projekte zur Verfügung. Interessierte Kommunen können Anträge bis Anfang Dezember 2021 bei den Regierungspräsidien einreichen.

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