Wiedervermietung

Wiedervermietungsprämie weiterhin gut nachgefragt: 2023 konnten 191 länger leerstehende Wohnungen für den Wohnungsmarkt zurück gewonnen werden

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Eine Person reicht einer anderen Person einen Schlüssel mit hausförmigem Anhänger, Nahaufnahme der Hände

Dank der Wiedervermietungsprämie des Landes sind im vergangenen Jahr 191 (2022: 184 Wohnungen) zuvor lange leerstehende Wohnungen in insgesamt 50 Städten und Gemeinden Baden-Württembergs wiedervermietet worden.

Dabei wurden insgesamt rund 284.000 Euro an Prämien an die Kommunen ausbezahlt. Die meisten Wiedervermietungen gab es in Schwäbisch Gmünd (24 Wohnungen), Sindelfingen (18), Backnang (11) und Weinstadt (10). Seit dem Start der Prämie im Juli 2020 konnten damit insgesamt 447 Wohnungen für den Wohnungsmarkt zurückgewonnen werden.

Die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi MdL, sagte: „Ich freue mich über jede leerstehende Wohnung, die wir für den Wohnungsmarkt zurückgewinnen können. Die Wiedervermietungsprämie funktioniert: letztes Jahr wurden noch mehr Wohnungen wiedervermietet und noch mehr Prämien an die Kommunen ausbezahlt als im Vorjahr. Das sind gute Nachrichten. So aktivieren wir die Wohnreserven, die im Bestand schlummern. Denn jede Wohnung zählt.“

Im Juli 2020 hat die Landesregierung die Wiedervermietungsprämie eingeführt. Diese Maßnahme belohnt Kommunen, die mithelfen, länger leerstehende Wohnungen wieder zu vermieten. Das Land bezahlt dabei pro reaktivierter Wohnung zwei Netto-Monatskaltmieten (maximal 2.000 Euro), wenn eine Wohnung wiedervermietet wird, die zuvor mindestens sechs Monate leer stand.

„Bei der Wiedervermietungsprämie handelt es sich ganz bewusst um keine große Summe. Die Prämie soll vor allem Bewusstsein für das Problem schaffen und ist nicht selten der letzte Anstoß, um eine leerstehende Wohnung wieder zu vermieten. Die Zahlen belegen, dass sich auch mit kleinen Anreizen etwas bewirken lässt“, sagte die Ministerin.

Hinweis an die Redaktionen

Eine Übersicht über die Kommunen, an die im Jahr 2023 Wiedervermietungsprämien gezahlt wurden, ist angefügt. Aus Datenschutzgründen können vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen keine weiteren Details veröffentlicht werden.

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