Mit der Wiedervermietungsprämie setzt das Land Anreize zur Aktivierung von leerstehendem Wohnraum. Empfänger der Prämie sind die Kommunen in Baden-Württemberg. Interkommunale Kooperationen sind möglich. Diese können eine Prämie erhalten für Aktivitäten im Bereich der Beratung und Vermittlung, die nachweislich zur Wiedervermietung von Wohnraum geführt haben. Die Gewährung der Prämie setzt voraus, dass der Wohnraum zum Zeitpunkt der Antragstellung länger als sechs Monate leersteht. Ansprechpartner für die Wiedervermietungsprämie ist die Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH im Auftrag des Landes.
Kommunale Aktivitäten im Bereich der Beratung und Vermittlung, die zur Wiedervermietung von leerstehendem Wohnraum geführt haben. Die Gewährung der Prämie setzt voraus, dass
- der Wohnraum zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens sechs Monate leer stand,
- die Vermietung durch eine kommunale Aktivität im Bereich der Beratung oder Vermittlung erfolgt ist
- das unbefristete oder für die Dauer von mindestens einem Jahr befristete neue Mietverhältnis zum Zeitpunkt der Antragstellung besteht.
Antragsteller und Zuwendungsempfänger sind die Kommunen in Baden-Württemberg. Interkommunale Kooperationen sind möglich.
Die Prämie wird in Form eines einmaligen Zuschusses gewährt. Sie beträgt zwei Nettomonatskaltmieten, maximal 2.000 Euro je wiedervermieteter Wohnung.
Es handelt sich um eine Erfolgsprämie, die keiner Zweckbindung unterliegt.
Der Antrag ist binnen von sechs Monaten nach Beginn des Mietverhältnisses auf dem von der Bewilligungsstelle auf ihrer Internetseite veröffentlichten Formular zu stellen.