Wenn die Kinder aus dem Haus sind, werden Einfamilienhäuser oft zu groß für ihre Eigentümer. Zugleich suchen viele Menschen eine Wohnung. Die Beratungsprämie bringt beide Seiten zusammen und gibt Denkanstöße zum Umbau und zum Teilen solcher Häuser.
Die Eigentümer eines Einfamilienhauses sollen mit der Beratung durch einen Architekten eine erste Einschätzung erhalten, wie ungenutzter Wohnraum aktiviert werden kann. Die Höhe der Förderung beträgt 400 Euro. Die Kommune entscheidet
selbst, ob die Prämie vor Ort angeboten wird. Sie ist Empfängerin der Prämie und Ansprechpartnerin für Interessenten.
Mithilfe der Beratungsprämie können Städte und Gemeinden ein neues Beratungsangebot schaffen: Die Eigentümer eines Einfamilienhauses sollen mit der Beratung durch einen Architekten eine erste Einschätzung erhalten, wie ungenutzter Wohnraum aktiviert werden kann.
Voraussetzung für die Zuwendung ist, dass die Kommunen im Bereich der Beratung und/oder Vermittlung aktiv werden. Die Beratung zur Immobilie muss von einem Architekten durchgeführt werden, der Mitglied in einer Architektenkammer ist.
Antragsteller sind die Kommunen. Sie sind auch Empfänger der Prämie und Ansprechpartner für Interessenten. Interkommunale Kooperationen sind möglich. In diesem Fall ist eine projektverantwortliche Kommune zu benennen.
Die Prämie beträgt pauschal 400 Euro je durchgeführte Beratung.
Anträge können innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der Beratung gestellt werden. Das Förderprogramm ist bis zum 31. Dezember 2026 befristet.