Mithilfe der Beratungsprämie können Städte und Gemeinden ein neues Beratungsangebot schaffen: Die Eigentümer eines Einfamilienhauses sollen mit der Beratung durch einen Architekten eine erste Einschätzung erhalten, wie ungenutzter Wohnraum aktiviert werden kann.
Voraussetzung für die Zuwendung ist, dass die Kommunen im Bereich der Beratung und/oder Vermittlung aktiv werden. Die Beratung zur Immobilie muss von einem Architekten durchgeführt werden, der Mitglied in einer Architektenkammer ist.
Antragsteller sind die Kommunen. Sie sind auch Empfänger der Prämie und Ansprechpartner für Interessenten. Interkommunale Kooperationen sind möglich. In diesem Fall ist eine projektverantwortliche Kommune zu benennen.
Die Prämie beträgt pauschal 400 Euro je durchgeführte Beratung.
Anträge können innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der Beratung gestellt werden. Das Förderprogramm ist bis zum 31. Dezember 2023 befristet.