Das teilte die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi MdL, heute in Stuttgart mit. „Mit dem landeseigenen Investitionspakt stärken wir gezielt unsere Stadt- und Ortskerne, damit sie lebendig und zukunftsfähig bleiben. Besonders die zahlreichen Vorhaben im Bereich der Kinderbetreuung zeigen, wie wichtig es den Kommunen ist, gute Voraussetzungen für junge Familien zu schaffen. Das unterstreicht die Bedeutung der Kinderbetreuung für eine nachhaltige Stadtentwicklung“, so Ministerin Nicole Razavi. Mit 15,39 Millionen Euro fördert das Ministerium zum Beispiel den Neubau von Kindertagesstätten, den Bau und die Modernisierung von Gemeinschaftshäusern, Mediatheken oder Vereinsräumen sowie Spielplätzen in städtebaulichen Erneuerungsgebieten (s. Programmliste anbei).
Das sind die geförderten Projekte:
Programmliste der städtebaulichen Erneuerung im Jahr 2025, Investitionspakt Baden-Württemberg Soziale Integration im Quartier (nach Kreisen alphabetisch sortiert); Gesamtbetrag: 15.387.000 Euro
Rammingen
- Sanierung Sportheim – Rammingen
- Förderbetrag: 385.000 Euro
Berkheim
- Modernisierung/Umnutzung altes Feuerwehrgerätehaus
- Förderbetrag: 152.000 Euro
Schemmerhofen
- Modernisierung Mühlbachhalle
- Förderbetrag: 1.161.000 Euro
Weil der Stadt
- Inklusionsspielplatz Stadtmauer
- Förderbetrag: 520.000 Euro
Sipplingen
- Umnutzung ehem. Kindergartengebäude
- Förderbetrag: 166.000 Euro
Vogtsburg im Kaiserstuhl
- Schaffung Vereinsraum Vogtsburg-Oberrotweil
- Förderbetrag: 513.000 Euro
Nagold
- Neugestaltung Traubeplatz
- Förderbetrag: 942.000 Euro
Mühlacker
- Neubau Kindergarten
- Förderbetrag: 1.670.000 Euro
Albershausen
- Bürgersaal mit Mediathek
- Förderbetrag: 844.000 Euro
Heidelberg
- Nachbarschaftstreff in der ehem. Chapel
- Förderbetrag: 204.000 Euro
Flein
- Schaffung Mediathek
- Förderbetrag: 437.000 Euro
Kürnbach
- Modernisierung Kindergarten
- Förderbetrag: 1.040.000 Euro
Bad Mergentheim
- Neugestaltung Gänsmarkt
- Förderbetrag: 639.000 Euro
Neckargerach
- Umbau zum Café mit Veranstaltungen
- Förderbetrag: 416.000 Euro
Ettenheim
- Schaffung Mediathek
- Förderbetrag: 389.000 Euro
Spraitbach
- Energetische Sanierung und Modernisierung Kindergarten Wirbelwind
- Förderbetrag: 439.000 Euro
Pforzheim
- Umgestaltung Pfälzer Platz
- Förderbetrag: 504.000
Backnang
- Modernisierung Vereinshaus und KulturRaum
- Förderbetrag: 422.000 Euro
Vöhringen
- Neubau Kindertagesstätte
- Förderbetrag: 1.277.000 Euro
Crailsheim
- Soziale Quartiersaufwertung
- Förderbetrag: 379.000 Euro
Villingen-Schwenningen
- Neubau Kindertagesstätte Bürkstraße
- Förderbetrag: 831.000 Euro
Nehren
- Begegnungsraum im Reisser-Areal: Ein Ort für alle Generationen
- Förderbetrag: 670.000 Euro
Denkingen
- Erweiterung Kindergarten Villa Sonnenschein
- Förderbetrag: 363.000 Euro
Balingen
- Ersatzneubau für Kindertagesstätte
- Förderbetrag: 948.000 Euro
Nusplingen
- Spiel- und Begegnungsfläche Mehrzweckhalle
- Förderbetrag: 76.000 Euro
Seit 2022 fast 100 Kommunen gefördert
Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat das Landes-SIQ 2022 erstmals aufgelegt: 81 Kommunen wurden seitdem mit insgesamt 65 Millionen Euro gefördert. Es schließt an das gleichnamige Programm des Bundes an, das 2020 ausgelaufen war. Seitdem ergänzt es die Programmlandschaft der baden-württembergischen Städtebauförderung. Die Mittel sind begehrt: Bis zum Ende der Antragsfrist gingen beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen insgesamt 68 Anträge der Städte und Gemeinden mit einem Gesamtvolumen von rund 72 Millionen Euro ein. Der Investitionspakt ist damit in diesem Jahr fünffach überzeichnet.
Ziele des Landes-SIQ sind der Erhalt und die Schaffung neuer Orte der Begegnung in den Ortskernen und Quartieren. Das kann der Neubau eines Bürgerhauses, einer Kita oder einer Bücherei sein, aber auch die Sanierung bestehender Einrichtungen oder die Verbesserung zentraler Grün- und Freiflächen. Einen Antrag konnten Kommunen stellen, die im Städtebauförderungsprogramm des Landes aufgenommen sind. Voraussetzung ist, dass die Einrichtung in einem Gebiet der städtebaulichen Erneuerung liegt und dass die Maßnahme möglichst zügig umgesetzt wird. Die Finanzhilfen können innerhalb von vier Jahren in Anspruch genommen werden.