Umwandlungsverordnung

Umwandlungsverordnung wird bis 2028 verlängert

Wohnhausreihe im Altbau der Stadt Pforzheim

Die Landesregierung möchte es den Kommunen im Land weiterhin ermöglichen, die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen in bestimmten Gebieten von einer Genehmigung abhängig zu machen.

Eine entsprechende Verlängerung der Umwandlungsverordnung hat das Landeskabinett – nach Anhörung der betroffenen Verbände – auf seiner jüngsten Sitzung beschlossen.

Die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi MdL, sagte: „In der aktuellen Situation angespannter Wohnungsmärkte – insbesondere in den Groß- und Universitätsstädten – kann es notwendig sein, mögliche Potentiale auszuschöpfen, um in bestimmten Gebieten die Bevölkerungsstruktur vor unerwünschten Veränderungen zu schützen. Es geht zum Beispiel darum, Mietwohnraum in zentralen Lagen für alle Bevölkerungsschichten erhalten zu können. Auch die Krankenschwester, der Müllwerker oder die Busfahrerin sollen in zentraler städtischer Lage wohnen können.“

Das Baugesetzbuch (§ 172 Absatz 1 Satz 4) ermächtigt die Länder, für Grundstücke in Gebieten einer sogenannten Milieuschutzsatzung zu bestimmen, dass die Begründung von Wohneigentum oder Teileigentum einer Genehmigung bedarf. Die Kommunen bestimmen selbst vor Ort, ob sie vom Instrument der Umwandlungsgenehmigung Gebrauch machen.

Die Umwandlungsverordnung dient in besonders bestimmten Gebieten dem Erhalt der Zusammensetzung der ansässigen Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen. Ein besonderes Schutzbedürfnis kann beispielsweise durch den Verkauf von Wohnungsbeständen an große Investoren ausgelöst werden. Dies kann dazu führen, dass alteingesessene Mieterinnen und Mieter bei Mieterhöhungen sich ihre Wohnung nicht mehr leisten können oder diese in der Folge der Geltendmachung von Eigenbedarf seitens der Erwerberseite verlieren und deswegen das Quartier verlassen müssen.

Die Umwandlungsverordnung ist auf fünf Jahre nach Inkrafttreten befristet. Die Umwandlungsverordnung der Landesregierung trat 2013 in Kraft und wurde 2018 erstmals verlängert – bis zum 18. November 2023. Jetzt wurde eine weitere Verlängerung bis 18. November 2028 beschlossen.

Porträt von Ministerin Nicole Razavi

Nicole Razavi

Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen

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Gruppenfoto zur 142. Bauministerkonferenz in Baden-Baden. Erste Reihe v.l.: Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen, Nicole Razavi, Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen des Landes Baden-Württemberg, Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, und Karen Pein, Senatorin der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen der Freien und Hansestadt Hamburg. Zweite Reihe v.l.: Christian Bernreiter, Staatsminister im Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, Dr. Sabine Sütterlin-Waack, Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein, Susanna Karawanskij, Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft des Freistaats Thüringen, Özlem Ünsal, Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung der Freien Hansestadt Bremen, Dr. Lydia Hüskens, Ministerin für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt, und Felix Edlich, Abteilungsleiter im Ministerium für Finanzen Rheinland-Pfalz. Dritte Reihe v.l.: Christian Pegel, Minister für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern, Christian Gaebler, Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen des Landes Berlin, Uwe Schüler, Staatssekretär Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg, Jens Deutschendorf, Staatssekretär für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen des Landes Hessen, Reinhold Jost, Minister für Inneres, Bauen und Sport des Saarlandes, Thomas Schmidt, Staatsminister für Regionalentwicklung Sachsen.
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